Sitzung: 09.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/027/2014
Beschluss:
„1. Über die im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB
sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Die 30.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erikaweg / Leichlinger Str.“ in
der Fassung vom 03.11.2014 wird beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom
03.11.2014 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche
Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße, im Osten
durch die Bebauung Düsseldorfer Straße 109 und durch die Ohligser Straße 84, im
Süden durch die Ohligser Straße und den Erikaweg sowie im Westen durch die
Leichlinger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches
erfolgt durch die Planzeichnung.“
Abstimmungsergebnis:
16 Ja- und 2 Nein-Stimmen