Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Erikaweg / Leichlinger Str.“ mit seiner Begründung jeweils in den Fassungen vom 17.12.2014 wird zugestimmt.

 

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich wird im Norden begrenzt durch die Düsseldorfer Straße, im Osten durch die Bebauung Düsseldorfer Straße 109 und durch die Ohligser Straße 84, im Süden durch die Ohligser Straße und den Erikaweg sowie im Westen durch die Leichlinger Straße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2.    Der beschlossene Entwurf mit seiner Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) i.V.m. § 4a (3) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 


Protokoll:

 

Nach einer kurzen Einführung ins Thema durch Herrn Füge, erläutert Stv. Zipper die Änderungswünsche der FDP-Fraktion (Anlage 3), denen aber einvernehmlich nicht entsprochen wird.

 

Stv. Schniewind beantragt eine getrennte Abstimmung der Beschlussziffern 1 und 2.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) 13 Ja- und 3 Nein-Stimmen

 

zu 2.) 14 Ja- und 2 Nein-Stimmen