Protokoll:

 

·      Anfrage der Fraktion WLH vom 05.07.2015 zur Ampelschaltung Königstraße / Kaiserstraße

(Die Antwort der Verwaltung wurde der Einladung beigefügt)

 

·      Anfrage der Fraktion WLH vom 11.07.2015 zum Neubau Gymnasium

(Die Antwort der Verwaltung wurde der Einladung beigefügt)

 

·      Anfrage der Fraktion WLH vom 24.08.2015 zum Bebauungsplan Nr. 168 „Technologiepark“

Nachträgliche Antwort der Verwaltung:

Grundlage der Umsetzung der gesetzlichen Artenschutzmaßnahmen i. R. der Entwicklung des Technologieparks Haan NRW (1. und 2. Bauabschnitt) ist ein in 5-Jahresabschnitten fortzuführendes Vertragswerk zwischen der Stadt Haan und der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft. Am 12.02.2008 wurde der Vertrag mit einer 5-jährigen Laufzeit zur Übernahme von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erstmals vom Rat in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen (s. Vorlagen PlUVA 19/143 und WL 20/74). Nach Auslaufen des ersten Vertrages wurde ein weiterer Vertrag mit Wirkung bis zum 31.12.2017 abgeschlossen.

Zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung lag zum Aspekt der dauerhaften Sicherung von Artenschutzmaßnahmen noch keine verwertbare Rechtsprechung vor. In Übereinstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde wurde deshalb befunden, dass der gewählte Weg über die o. g. vertragliche Formulierung den rechtlichen Anforderungen auch zur Gewährleistung der dauerhaften Sicherung entspricht.

 

In der Zeit nach dem erstmaligen Vertragsabschluss hat sich die Rechtsprechung und Literatur zur Sicherung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen kaum weiter entwickelt; sie ist selbst heute immer noch als spärlich zu bezeichnen. Zumindest zeichnet sich nunmehr jedoch ab, dass die Anforderungen vergleichbar zu Ausgleichsmaßnahmen in der Eingriffsregelung sind. D. h., man muss neben einer längeren, in der Regel 30 jährigen vertraglichen Verpflichtung auch eine dingliche Sicherung der Fläche vorweisen können. Bei Ausgleichsmaßnahmen auf wechselnden Flächen (bspw. Verträge mit der Stiftung) ist es zumindest in der Praxis üblich, eine der wechselnden Flächen als Rückfalloption bzw. sog. "Faustpfandfläche" grundbuchlich zu sichern.

Nachdem nunmehr die ersten 10 Jahre Maßnahmenumsetzung erfolgt sind bzw. sich in der vertraglich gesicherten Maßnahmenumsetzung befinden, arbeitet die Verwaltung daran, für den Zeitraum nach 2017 neben der Maßnahmenumsetzung auch eine grundbuchliche Sicherung dieser Maßnahmen zu erwirken um den aktuellen, rechtlichen Anforderungen zu entsprechen.

Selbst für den nicht gänzlich auszuschließenden Fall, dass eine Regelung, wie oben beschrieben nicht zu Stande kommen sollte, hat die Verwaltung dargelegt, dass die Umsetzung der Planung dennoch im Rahmen einer Ausnahmeregelung nach § 45 (7) BNatSchG möglich ist (s. Kap. 13.5 der Begründung/Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 168).

 

·      Anfrage der Fraktion WLH vom 22.07.2015 zum Bebauungsplan Nr. 181 „Dieker Straße / Düppelstraße“

(Die Antwort der Verwaltung wurde der Einladung beigefügt)

 

·      Anfrage der FDP-Fraktion vom 29.07.2015 hinsichtlich abgefahrener Fahrbahnmarkierungen im Stadtgebiet

(Die Antwort der Verwaltung erfolgte als mündlicher Bericht)

 

Weitere Anfragen:

Stv. Rehm lobt die im Zuge der Fahrbahndeckensanierung der Kaiserstraße durch rot gefärbte Asphaltprägung hergestellte, „inoffizielle“ Querungshilfe für Fußgänger und fragt, ob auch der nordseitige Haltestreifen für Pkw entfernt werden könne, da diese die Querung der Straße durch Fußgänger behindern würden.

TA Mering teilt hierzu mit, dass der Bereich des eingeschränkten Halteverbots so weit gekürzt werde, dass die rote Prägeasphaltschicht von Kraftfahrzeugen zukünftig nicht mehr überfahren werden müsste. 

 

Des Weiteren bittet Stv. Rehm um Auskunft zum bauordnungsrechtlichen Streitverfahren betr. Bauvorhaben Diekerstraße 66.

(Die Verwaltung sagt zu, hierüber im nicht öffentlichen Teil zu berichten.)

 

Stv. Lukat berichtet über mobile Werbeträger, welche das Begehen der Fußgängerzone Friedrichstraße mit Rollatoren behindere.

Nachträgliche Antwort der Verwaltung:

Für das Aufstellen von mobilen Werbeträgern ist ein Antrag auf Sondernutzung von Verkehrsflächen beim Ordnungsamt der Stadt Haan zu stellen. Der Antragsteller hat dabei zu gewährleisten, dass durch die Werbeanlage Verkehrswege für die Passanten nicht zugestellt oder verengt werden. Beschwerden über Behinderungen durch mobile Werbeanlagen sind an das Ordnungsamt zu richten. Beschwerden wurden beim Fachamt nicht eingereicht, auch nicht über Behinderungen von Kfz.

 

Des Weiteren bittet Stv. Lukat, den Fußweg an der Grundschule Steinkulle vom Bewuchs freizuschneiden.

Die Verwaltung sagt dies zu.

 

Stv. Drennhaus nimmt Bezug auf eine Anfrage des AM Trapp vom 20.08.2015 und fragt, ob im Zuge der geplanten Umnutzung des öffentlichen Parkplatzes am ehem. Bürgerhaus notwendige Stellplätze ersatzlos entfallen. Es gibt durch die geldwerte Ablösung der Stellplatzverpflichtung auf eigenem Baugrundstück durch Bereitstellung bzw. Verweis auf Parkmöglichkeiten auf diesem zukünftig entfallenden Bürgerhausparkplatz die berechtigte Sorge, dass einige Anwohner über keine ausreichenden Ausweichparkplätze mehr verfügen. Inwieweit gibt es aufgrund der geleisteten Ablösebeträge auch in Zukunft einen Anspruch auf adäquate Parkmöglichkeiten im Umfeld des Bürgerhausgeländes? Die immer noch relativ gute Nutzung des Bürgerhausparkplatzes unterstreicht die Notwendigkeit einer Klärung.

Nachträgliche Antwort der Verwaltung:

Seitens der Verwaltung konnten keine Hinweise gefunden werden, dass auf dem Parkplatz des ehemaligen Bürgerhauses Gruiten, Düsselberger Str. 40, in Verbindung mit öffentlich-rechtlichen Verträgen (sogenannten Ablöseverträgen) zusätzliche Stellplätze für Anwohner der näheren Umgebung geschaffen wurden.

Für ein Bauvorhaben im Seilbahnweg wurde zwar ein Ablösevertrag über 11 Stellplätze mit der Stadt Haan abgeschlossen. Jedoch wurde vertraglich nicht festgelegt, wo diese Stellplätze alternativ geschaffen werden sollen.

 

Stv. Endereß bittet um Auskunft bezgl. Beseitigung des Straßenschadens am Knoten Bismarckstraße/Königstraße.

TA Mering teilt hierzu mit, dass der schriftliche Auftrag zur Mangelbeseitigung heute erteilt werden konnte

 

Stv. Schniewind bemängelt, dass die Beratungsunterlagen teilweise fehlerhaft geheftet wurden.

Die Verwaltung erläutert, dass die Beratungsunterlagen auf Grund ihres Umfangs vielfach doppelseitig gedruckt werden und dass hierdurch die Seitenausrichtung nicht immer optimal sei.

 

Stv. Zipper lobt den Betriebshof für die prompte Beseitigung des im Wäldchen an der Walder Straße illegal abgelagerten Mülls.