Sitzung: 25.08.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: Entscheidung ausgesetzt
Vorlage: 61/074/2015
Beschluss:
Aufgrund des verschiedentlich noch bestehenden Beratungsbedarfes wird auf eine Empfehlung seitens des SUVA verzichtet.
Protokoll:
Die Verwaltung
erläutert die aktuellen Fördermodalitäten, wie diese sich nach einem aktuell
geführten Gespräch mit Vertretern des Fördergebers darstellen. Der Ausschuss
stellt fest, dass fraktionsübergreifend Beratungsbedarf besteht. Insofern wird
auf eine heutige Beschlussfassung verzichtet und die Vorlage der Verwaltung nur
beraten.
Nachfolgend die Beantwortung der als Tischvorlage eingereichten Fragen
der FDP-Ratsfraktion vom 16.08.2015:
(Zu den Fragen 1 u.
2: Die Verwaltung hat hierzu in der Sitzung mündlich Stellung genommen.)
zu Frage 3.
Im Rahmen der
Jahresanträge kann etwas von den Durchführungszeiträumen abgewichen werden.
zu Frage 4.
Zum einen gibt es
die externe Prozess- und Projektsteuerung. Für die Evaluierung ist bisher das
zuständige Fachamt bei der Stadt Haan (Stadtplanung und Bauaufsicht)
vorgesehen. Es ist im Rahmen der Einzelantragstellung für die Prozess- und
Projektsteuerung möglich, die Aufgabenstellung genauer zu definieren und sofern
ein Erfordernis gesehen wird, auch die Evaluierung extern zu vergeben.
zu Frage 5.
Gefördert wird die
Gesamtmaßnahme. Das Gesamtziel ist zu erreichen. Wenn aufgrund finanzieller
Engpässe Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, ist eine Abstimmung mit dem
Ministerium darüber erforderlich, ob der Durchführungszeitraum gestreckt werden
kann.
Nachfolgend die Beantwortung der als Tischvorlage eingereichten Fragen
der Fraktion WLH vom 23.08.2015:
zu den Fragen 1 u.3.
Die Verwaltung hat den Untersuchungsraum im Sommer 2015 nach einem
Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung um den Schulstandort Walder Straße
erweitert. Seitens der Bezirksregierung war zuvor darauf hingewiesen worden,
dass entsprechend den Zielen der Landesregierung für die Bewertung der
Förderanträge in Bezug auf Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur folgende
Prioritätenfolge hinsichtlich der Nutzungen gilt:
·
Bildungseinrichtungen
mit zusätzlichen Quartiersfunktionen
·
Kulturelle
und soziale Versorgung sowie Sportstätten (Schul- und Breitensport)
·
Administrative
Versorgung / Verwaltungsgebäude
Die seitens der Verwaltung vorgesehene Abgrenzung des Stadtumbaugebiets
ist der Ergänzungsvorlage zu Beschlussvorlage 61/074/2015 zu entnehmen.
zu Frage 2.
Gemäß Beschlussvorlage 61/074/2015 ist eine Beantragung von
Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
vorgesehen. Die in der Vorlage angesprochenen Förderrichtlinien Stadterneuerung
sind auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) http://www.mbwsv.nrw.de
unter der Rubrik Startseite > Stadtentwicklung > Förderung und
Instrumente abrufbar.
zu Frage 4.
Das Projekt „Modernisierung des Schulzentrums Walder Straße zielt im
Hinblick auf die Attraktivität der Innenstadt darauf ab, den Schulstandort
aufrecht erhalten zu können, um die Schulinfrastruktur weiterhin auch für
außerschulische Aktivitäten z. B. als Versammlungsstätte nutzen zu können. Die
Quartiersfunktion ist nach der Abstimmung mit dem Fördergeber weiter
herauszuarbeiten.
zu Frage 5.
Die angegebenen Prioritäten sind eine Einschätzung der Verwaltung über
die Wichtigkeit der Maßnahmen zur Erreichung des Gesamtziels nach Beratung
durch das beauftragte Planungsbüro. Diese ist nicht identisch mit der geplanten
zeitlichen Reihenfolge der Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus den
angegebenen Projektlaufzeiten ergibt.
Abstimmungsergebnis:
einvernehmlich