Beschluss:

 

Aufgrund des verschiedentlich noch bestehenden Beratungsbedarfes wird auf eine Empfehlung seitens des SUVA verzichtet.


Protokoll:

 

Die Verwaltung erläutert die aktuellen Fördermodalitäten, wie diese sich nach einem aktuell geführten Gespräch mit Vertretern des Fördergebers darstellen. Der Ausschuss stellt fest, dass fraktionsübergreifend Beratungsbedarf besteht. Insofern wird auf eine heutige Beschlussfassung verzichtet und die Vorlage der Verwaltung nur beraten.

 

Nachfolgend die Beantwortung der als Tischvorlage eingereichten Fragen der FDP-Ratsfraktion vom 16.08.2015:

(Zu den Fragen 1 u. 2: Die Verwaltung hat hierzu in der Sitzung mündlich Stellung genommen.)

 

zu Frage 3.

Im Rahmen der Jahresanträge kann etwas von den Durchführungszeiträumen abgewichen werden.

 

zu Frage 4.

Zum einen gibt es die externe Prozess- und Projektsteuerung. Für die Evaluierung ist bisher das zuständige Fachamt bei der Stadt Haan (Stadtplanung und Bauaufsicht) vorgesehen. Es ist im Rahmen der Einzelantragstellung für die Prozess- und Projektsteuerung möglich, die Aufgabenstellung genauer zu definieren und sofern ein Erfordernis gesehen wird, auch die Evaluierung extern zu vergeben.

 

zu Frage 5.

Gefördert wird die Gesamtmaßnahme. Das Gesamtziel ist zu erreichen. Wenn aufgrund finanzieller Engpässe Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, ist eine Abstimmung mit dem Ministerium darüber erforderlich, ob der Durchführungszeitraum gestreckt werden kann.  

 

 

Nachfolgend die Beantwortung der als Tischvorlage eingereichten Fragen der Fraktion WLH vom 23.08.2015:

zu den Fragen 1 u.3.

Die Verwaltung hat den Untersuchungsraum im Sommer 2015 nach einem Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung um den Schulstandort Walder Straße erweitert. Seitens der Bezirksregierung war zuvor darauf hingewiesen worden, dass entsprechend den Zielen der Landesregierung für die Bewertung der Förderanträge in Bezug auf Maßnahmen der kommunalen Infrastruktur folgende Prioritätenfolge hinsichtlich der Nutzungen gilt:

·           Bildungseinrichtungen mit zusätzlichen Quartiersfunktionen

·           Kulturelle und soziale Versorgung sowie Sportstätten (Schul- und Breitensport)

·           Administrative Versorgung / Verwaltungsgebäude

Die seitens der Verwaltung vorgesehene Abgrenzung des Stadtumbaugebiets ist der Ergänzungsvorlage zu Beschlussvorlage 61/074/2015 zu entnehmen.

 

zu Frage 2.

Gemäß Beschlussvorlage 61/074/2015 ist eine Beantragung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vorgesehen. Die in der Vorlage angesprochenen Förderrichtlinien Stadterneuerung sind auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) http://www.mbwsv.nrw.de unter der Rubrik Startseite > Stadtentwicklung > Förderung und Instrumente abrufbar.

 

zu Frage 4.

Das Projekt „Modernisierung des Schulzentrums Walder Straße zielt im Hinblick auf die Attraktivität der Innenstadt darauf ab, den Schulstandort aufrecht erhalten zu können, um die Schulinfrastruktur weiterhin auch für außerschulische Aktivitäten z. B. als Versammlungsstätte nutzen zu können. Die Quartiersfunktion ist nach der Abstimmung mit dem Fördergeber weiter herauszuarbeiten.

 

zu Frage 5.

Die angegebenen Prioritäten sind eine Einschätzung der Verwaltung über die Wichtigkeit der Maßnahmen zur Erreichung des Gesamtziels nach Beratung durch das beauftragte Planungsbüro. Diese ist nicht identisch mit der geplanten zeitlichen Reihenfolge der Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus den angegebenen Projektlaufzeiten ergibt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich