Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterbringung von Flüchtlingen in allen Gebäuden des ehem. Landesfinanzschulareals schnellstmöglich zu prüfen / festzustellen. Folgende Maßnahmen sind zu prüfen / zu veranlassen:

 

-       Die Feststellung der maximalen Belegungskapazität der einzelnen Gebäude

-       Die Möglichkeit des Vorgehens in einzelnen Bauabschnitten (mit Darlegung der Belegungskapazitäten jeweils nach Beendigung einzelner Bauabschnitte)

-       Die Kosten der einzelnen Bauabschnitte / Gesamtmaßnahmen

-       Die Zeitrahmen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebäude am Standort Bachstraße (ehem. VHS-Gebäude und Turnhalle) für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen umgehend herzurichten.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorsorge Notfallmaßnahmen (Turnhallenbelegung Steinkulle) zu planen und vorzubereiten mit dem Ziel, bei Bedarf die Belegung kurzfristig vollziehen zu können.

 

4. Produkt 100400 Städtische Unterkünfte, Übergangswohnheime

 

Für die Herrichtung von Gebäuden am Standort Bachstraße (ehem. VHS-Gebäude und Turnhalle) wird der überplanmäßigen Aufwendung von 200.000 € bei der Aufwandsart „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zugestimmt.

 

5. Produkt 100400 Städtische Unterkünfte, Übergangswohnheime

 

Für bauliche Maßnahmen in der Sporthalle Steinkulle und für die Beauftragung eines 24-Stunden-Sicherheitsdienstes für die Sporthalle Steinkulle ab Mitte November 2015 wird der überplanmäßigen Aufwendung von 70.000 € bei der Aufwandsart „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zugestimmt.

 

6. Produkt 050200 Hilfen nach Asylbewerberleistungsgesetz

 

Für die neue Sachbearbeiterstelle für die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird der Leistung der überplanmäßigen Aufwendung von 17.000 € (Mittelbereitstellung ab 01.10.2015) bei der Aufwandsart „Personalaufwendungen“ zugestimmt.

 

  Produkt 100400 Städtische Unterkünfte, Übergangswohnheime

 

Für die 4 neuen Hausmeisterstellen zur Umsetzung des 24-Stunden-Bereitschaftsdienstes in allen Unterkünften wird der Leistung der überplanmäßigen Aufwendung von 50.000 € (Mittelbereitstellung ab 01.10.2015) bei der Aufwandsart „Personalaufwendungen“ zugestimmt.

 

7. Produkt 050200 Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

Der Leistung der überplanmäßigen Aufwendung von 170.000 € bei der Aufwandsart „Transferaufwendungen“ für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird zugestimmt.

 

8. Soweit zur Sicherung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) bis 2020 erforderlich, sind zusätzliche HSK-Maßnahmen zu ergreifen.

 

9. Produkt 100400 Städtische Unterkünfte, Übergangswohnheime

 

Für die Beauftragung eines Sicherheitsdienstes für Flüchtlinge in allen Unterkünften ( 7 Tage / Woche / Nachtstunden) ab dem 01.10.2015 wird der überplanmäßigen Aufwendung von 44.000 € bei der Aufwandsart „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ zugestimmt.

 

10. Produkt 011400 Betriebshof

 

Für den Kauf eines Kastenwagens für den Einsatzbereich der neuen städtischen Hausmeister wird einer überplanmäßigen Auszahlung von 25.000 € zugestimmt.

 

11. Produkt 100400 Städtische Unterkünfte, Übergangswohnheime

 

Für den Kauf des bebauten Grundstückes in Gruiten (einschließlich Herrichtung des Gebäudes) werden bewilligt:

 

-       eine außerplanmäßige Auszahlung von 400.000 € in 2015

-       eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 1.108.000 € in 2015 (Leistung der Auszahlung in 2016)

 

Zum Ausgleich der zusätzlichen Investitionsauszahlung werden folgende Haushaltsmittel aus 2015 und 2016 nach 2017 ff. verschoben:

 

Neubau Schulgebäude Gymnasium am Altstandort – Baukosten –

 

Vom Haushaltsansatz 2015 werden 200.000 € und vom Haushaltsansatz 2016 werden 1.108.000 € nach 2017 ff. verschoben.

 

Neubau Wohnheime für Asylbewerber Kampheider Straße

 

Vom Haushaltsansatz 2015 werden 200.000 € nach 2017 ff. verschoben.


Protokoll:

 

StOVR Opfer erläutert die neue Vorlage 51/069/2015/3. Danach sei das formale Verfahren einer Nachtragssatzung aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Die jetzt präsentierte Umschichtung der Mittel sei mit der Aufsichtsbehörde des Kreises so abgestimmt. Eine entsprechende Darstellung erfolge im Haushaltsplanentwurf 2016. Die Beratungen des letzten HFA aufgreifend, schlage die Verwaltung nun vor, die Verschiebung der Mittel auf den Neubau des Gymnasiums zu beschränken, so dass die Haushaltsmittel für die Erweiterung der GS Gruiten nicht verändert werden.

 

Vertreter von CDU- und SPD-Fraktion begrüßen diesen neuen Vorschlag der Verwaltung.

 

Stv. Lukat möchte für die WLH-Fraktion wissen, welche Folgen die Verschiebung der Haushaltsmittel für den Neubau des Gymnasiums hätten. Ferner fragt sie, aus welchem Grund die Mittel aus dem Abwasserbeseitigungskonzept nicht zum Ausgleich herangezogen worden seien.

 

StOVR Opfer erklärt, das zeitliche und finanzielle Gefüge des Gymnasiums ändere sich dadurch nicht, es seien aufgrund dessen keine Verzögerungen beim Projekt zu erwarten. Der Neubau des Gymnasiums werde als PPP-Projekt abgewickelt, welches jahresbezogene Leistungen vorsehe. Die genauen Beträge seien dabei abhängig vom Bauverfahren. Die Ausnahmesituation resultiere aus der hierfür vorliegenden Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Kreises.

 

Bgo. Alparslan ergänzt, die Maßnahmen zum Abwasserbeseitigungskonzept seien mit Bezirksregierung und Unterer Wasserbehörde abgestimmt und könnten nicht so einfach geändert werden.

 

Stv. Giebels erinnert für die CDU-Fraktion daran, dass die Ausnahmegenehmigung des Kreises der Stadt Haan nur eine kurzfristige Liquidität verleihe, die langfristige Finanzierung der Kredite sei noch ungeklärt. Der Haushalt folgender Jahre könne durchaus kippen, wenn die Finanzierung seitens des Bundes und der Länder nicht ausreichend erfolge. Konkret frage er an, ob die Verwaltung mit dem Start des Projektes der Sanierung der GS Gruiten warten müsse, bis der Kreis den Haushalt 2016 genehmige oder ob ein früherer Start möglich sei.

 

StOVR Opfer führt aus, die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes sei für Januar 2016 vorgesehen. Bis zur Genehmigung des Haushaltes befinde man sich in der vorläufigen Haushaltsführung mit den entsprechenden Einschränkungen. Für den Fall aber, dass eine ausgeglichene Planung bis 2020 vorgesehen sei und eine Dringlichkeit bei der Maßnahme GS Gruiten gegenüber dem Kreis glaubhaft vermittelt werden könne, sei eine Genehmigung des Kreises im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung denkbar.

 

Stv. Lukat betont, die neuen Vorschläge würden so von der WLH-Fraktion mitgetragen. Allerdings sei der vorgesehene Sicherheitsdienst nicht ausreichend. Auch der SIA habe sich für einen 24-h-Sicherheitsdienst ausgesprochen. Sie fragt, warum nach dem Erwerb der Immobilie in Gruiten die Container-Maßnahme an der Leichlinger Str. nicht aus der Finanzplanung gestrichen werde.

 

Bgo. Alparslan streicht heraus, dass angesichts täglich neuer Berechnungen von Flüchtlingszuweisungen in der Verwaltung eher daran gedacht werde, die Örtlichkeit größer als bisher vorgesehen zu bebauen. Es werde jede Unterkunft gebraucht, die Handwerker arbeiteten im Mehrschichtbetrieb.

 

Bgm. vom Bovert erklärt, es sei derzeit unklar, ob es Haan gelinge, eine Unterbringung in Zelten und Turnhallen zu verhindern. Es zeichne sich zudem gemäß Tischvorlage ab, dass die Amtshilfeersuchen des Landes in der jetzigen Form rechtswidrig seien. Er bitte den Rat dennoch, die entsprechende Dringlichkeitsentscheidung heute zu bestätigen, um im Notfall handlungsfähig zu sein.

 

StOVR Thal führt dazu aus, bis etwa Anfang August habe es sich um eine gleichmäßige Steigerung der Flüchtlingszuweisungen nach Haan gehandelt. Allein für September müsse mit 90 Zuweisungen gerechnet werden. Bleibe es bei dieser Zuweisungsrate würden in Haan schon zum Jahresende die Unterkünfte knapp.

 

Bgo. Alparslan weist darauf hin, dass die Stadt Haan bis Ende des Jahres 2016 voraussichtlich 550 Unterbringungsplätze für Flüchtlinge geschaffen haben wird.

 

Stv. Rehm lobt die Leistung der Verwaltung, innerhalb kurzer Zeit schnell reagiert zu haben. Die finanzielle Verantwortung von Bund und Land müsse immer wieder eingefordert werden.

 

Stv. Lukat beruft sich seitens der WLH-Fraktion auf einen Erlass des Innenministeriums des Landes NRW bzgl. der Umsetzung des Sicherheitsdienstes in Flüchtlingsunterkünften.

 

Stv. Giebels legt dar, die Intention des Erlasses sei ein reibungsloses Nebeneinander von Schulbetrieb und Flüchtlingsunterbringung zu gewährleisten. Da an der Bachstraße kein Schulbetrieb stattfinde, sei der Erlass nicht anzuwenden.

 

Stv. Rehm schlägt vor, den Erlass umzusetzen, wenn die Schulturnhalle belegt werden müsse. Er bitte darum, den Erlass nicht einfach abzulehnen.

 

StORR Rennert erläutert, die 4 Hausmeister seien als Einstiegsmaßnahme vorgesehen. Die Erfahrung werde zeigen, ob mehr Personal benötigt werde.

 

Bgm. vom Bovert schließt mit der Bemerkung, der Erlass werde umgesetzt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorlägen.

 

Die seitens der WLH-Fraktion beantragte sofortige Umsetzung des in Rede stehenden Erlasses wird mit 4 Ja- und 27 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.-8. und 10.-11.) einstimmig

 

zu 9.) 32 Ja- und 3 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung