Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die in Anlage 1 zu dieser Vorlage vorgelegte Entgeltbedarfsberechnung zur Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) wird beschlossen vorbehaltlich der Klärung der Zahlen auf Seite 1 (verschiedene Abschlussergebnisse).

 

2.    Die Satzung der Stadt Haan über die Errichtung, Unterhaltung und Benut­zung der Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge, Obdachlose und Spätaussiedler (Übergangswohnheime und Einzelwohnungen in Wohngebäuden) in der Fassung der Anlage 2 wird beschlossen vorbehaltlich der Klärung zu § 3 Abs. 2, vorletzter Absatz, durch die Verwaltung, ob auf die sofortige Vollziehung verzichtet werden kann.

 

 


Protokoll:

1. Bgo. Formella erläutert, dass die Vorlage von der letzten Tagesordnung genommen wurde wegen der Veränderung der Sicherheitslage und damit erhöhtem Aufwand sowie dem sich hieraus ergebenden Einsatz an verschiedenen Standorten mit Sicherheitsdienst und dadurch erforderlicher neuer Entgeltbedarfskalkulation. Zu erwähnen sei, dass eine intensivere Betreuung durch den Security-Dienst auch an der Bachstraße nötig sei und weist in diesem Zusammenhang auf die Dringlichkeitsentscheidung zur Bachstraße hin.

Die Satzung sei von großer Bedeutung wegen der erhöhten Erstattungspauschale des Landes. Solange diese nicht beschlossen sei, erhalte die Stadt Haan diese Pauschale nicht. Daher bittet sie um Genehmigung.

 

AM Schneider äußert, die Formulierung in der Satzung in § 3 Abs. 5 Satz 2 (vorletzter Absatz, auch im Kontext mit § 3 Abs. 5 Nr. 2) sei aus seiner Sicht noch immer rechtlich bedenklich und erkenne keine Änderung. Er sähe hier drei mögliche belastende Rechtsfolgen in einem Bescheid.

 

1. Bgo. Formella führt aus, dass der o.g. Passus an das Rechtsamt weitergegeben wurde zur Prüfung und sich hieraus keine Bedenken ergeben hätten.

 

Stv. Wetterau stellt fest, dass die Kalkulationen zu Anlage 1 Abweichungen ausweisen und die Gesamtsummen nicht übereinstimmen. Hierzu sagt die Verwaltung interne Prüfung zu.

 

AM Schneider stimmt der Satzung nur unter Vorbehalt zu, dass das Rechtsamt zu der o.g. Problematik rechtliche Stellungnahme abgibt. Er gibt zu Protokoll, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung das Problem sei.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig