Beschluss:

 „1./ Gemäß dem vorliegenden Antrag des Haaner Bauvereins vom 18.02.2016 wird gemäß § 12 (2) BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen, mit dem an der Straße „Am Langenkamp“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 4 Wohngebäuden im Geschosswohnungsbau geschaffen werden sollen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 184 „Am Langenkamp“ ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB im Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Das Plangebiet liegt in Haan-Ost, im östlichen Kurvenbereich der Straße „Am Langenkamp“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 18, Flurstücke 246, 789 (teilweise), 810 (teilweise), 1683, 1688 und 1971:

Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

2./ Der Anpassung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Langenkamp“ im Wege der Berichtigung (36. Änderung des Flächennutzungsplanes) wird zugestimmt.

 

3./ Den Planungszielen entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Der weiteren Planung ist der städtebauliche Vorentwurf der Anlage 4 zugrunde zu legen.

 

4./ Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die Planunterlagen sind zusätzlich auf die Dauer von 2 Wochen öffentlich auszulegen."

 

 


Protokoll:

 

Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch Herrn Felsmann vom Büro ISR wird seitens der Fraktionen dem angedachten Bauvorhaben grundsätzlich zugestimmt. Im Rahmen des weiteren Verfahrens sind Höhenschnitte und die geplanten Wohnungstypen genauer aufzuzeigen. Als Stellplatznachweis werden 1,5 Stellplätze / Wohneinheit gefordert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig