Protokoll:

TBgo. Alparslan antwortet auf die schriftliche Anfrage der WLH-Fraktion zur weiteren Vorgehensweise im Bebauungsplanverfahren zum BP 133 „Luisenstraße/ Stöcken, dass die Verwaltung das Verfahren aufgrund von mehreren Bauvoranfragen im Bereich der Luisenstraße eingeleitet habe. Um eine gesteuerte bauliche Entwicklung zu ermöglichen wurden auch die vorhandenen tiefen Gartengrundstücke mit einbezogen. Die Verwaltung wird alle eingehenden Stellungnahmen prüfen und im Rahmen einer der nächsten Sitzungen eine Handlungsempfehlung für die weitere Vorgehensweise vorlegen. Unabhängig von der Bebauung im Hinterland kann aber zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung in der Luisenstr. weiterhin die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich sein.

 

Stv. Eichler fragt nach, wann die Baumaßnahmen für die Grundschule Gruiten beginnen.

 

TBgo. Alparslan teilt mit, dass mit der Planung der Maßnahme aufgrund der derzeit vorzuziehenden Planungen für die Flüchtlingsunterkünfte noch nicht begonnen worden sei.

 

Bzgl. der Anregung der SPD-Fraktion aus der Sitzung des SUVA vom 16.02.2016 zum Lärmaktionsplan teilt TBgo. Alparslan mit, dass nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung nicht beabsichtigt ist, in ein Klageverfahren gegen die DB einzutreten. Der Ausgang eines solchen Verfahrens sei ungewiss und langwierig.

 

Stv. Greef stellt die Anfrage, dass die Verwaltung vor dem Abschluss der Baumaßnahmen an der B 228 nochmals in Verhandlungen mit Straßen NRW zur Optimierung der Ampelschaltungen eintreten möge.

 

Stv. Holberg fragt nach, ob in der B 228 im Rahmen der Baumaßnahmen Leerrohre verlegt worden seien.

 

TA Mering verneint dieses und erläutert, dass der Landesbetrieb Straßen die Verlegung von Leerrohren kategorisch ablehnt, da dieser in der Fahrbahn möglichst keine Leitungen verlegt haben will.

 

Stv. Dürr bittet um Prüfung, ob aufgrund des derzeitigen Wegfalls der Stellplätze vor der Sparkasse nicht im Bereich des unteren neuen Marktes zusätzliche Stellflächen temporär zugelassen werden können.