Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die im Bebauungsplan Nr. 34_1. Änderung ausgewiesene öffentliche Verkehrsfläche erhält die Bezeichnung:

Am Steinenhaus

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Alparslan führt aus, dass die Verwaltung den Arbeitsauftrag des SUVA, die historische Bedeutung des Begriffes „Steinenhaus“ herauszuarbeiten, nur teilweise erfüllen konnte, da sich die städtische Archivarin in Urlaub befinde. Die Ortschaft oder Straße „Am Steinenhaus“ wurde 1844 erstmals urkundlich erwähnt. Danach habe es sich um einen alten Wohnort bzw. Bauernhof gehandelt, der aber zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr existiert habe.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig