Sitzung: 03.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/112/2016
Beschluss:
„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach §
3 (2) BauGB sowie in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen
wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage
entschieden.
2. Die 34.
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Kampheider Straße“ in der Fassung
vom 23.03.2016 wird beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 23.03.2016
wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der
Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder
teilweise die städtischen Flurstücke 646, 647, 285 und 253. Die genaue
Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.
3. Der
Bebauungsplan Nr. 180 „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 23.03.2016 wird
gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom
23.03.2016 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der
Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder
teilweise die städtischen Flurstücke 646, 647, 285 und 253. Die genaue
Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“
Protokoll:
Stv. Lukat legt dar, die WLH-Fraktion stimme dagegen, weil man glaube, dass Geld und Personal an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Stv. Drennhaus sieht diese Planung als Vorsorgeplanung an, die erforderlich sei, um das in Rede stehende Gelände weiterzuentwickeln.
Als Vorsitzender des SUVA erläutert Stv. Lemke, die Thematik sei auf Nachfrage der WLH-Fraktion im SUVA erschöpfend diskutiert worden.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja- und 2 Nein-Stimmen