Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

 „1.  Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Die 34. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 23.03.2016 wird beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 23.03.2016 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder teilweise die städtischen Flurstücke 646, 647, 285 und 253. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.

 

3.    Der Bebauungsplan Nr. 180 „Kampheider Straße“ in der Fassung vom 23.03.2016 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 23.03.2016 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan Ost südlich der Landstraße und westlich der Kampheider Straße. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 10 ganz oder teilweise die städtischen Flurstücke 646, 647, 285 und 253. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat erklärt für die WLH-Fraktion, man werde den Beschlussvorschlag ablehnen, weil er ökonomisch wenig sinnvoll und ökologisch nicht zielführend sei.


Abstimmungsergebnis:

 

32 Ja- und 4 Nein-Stimmen