Beschluss:

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Die 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich " Westliches Heidfeld " i. d. F. vom 30.05.2016 mit der Begründung in der Fassung vom 10.06.2016 wird beschlossen.

       Das Plangebiet liegt ca. 2 km westlich des Haaner Zentrums. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 2 die Flurstücke 519, 552, 553, 618, 628, 629, 927, 928 sowie in Teilen 799, 801, 822, 830 und 833. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

3.    Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 120 „Westliches Heidfeld“ “ i. d. F. vom 30.05.2016 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 10.06.2016 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke der Gemarkung Haan, Flur 2, Nrn. 519, 552, 553, 618, 628, 629, 799, 800, 801, 822, 830, 833, 927 und 928. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“

 


Abstimmungsergebnis:

angenommen bei 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen