Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.         Für das Kindergartenjahr 2009/2010 (01.08.2009 – 31.07.2010) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz beschlossen,

a)             die in Anlage 1, Beschlussvorschlag zu 1 a), aufgeführten Gruppen und Betreuungsplätze zu bilden; dies beinhaltet den Ausbau an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige um 30.

b)             die in Anlage 1, Beschlussvorschlag zu 1 b) aufgeführten Gruppen und Betreuungsplätze zu bilden, sofern das Land der Stadt Haan weniger Betreuungsplätze für unter Dreijährige zuweist, wie unter a) aufgeführt.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Landeszuschüsse nach §§ 21 und 22 Kinderbildungsgesetz fristgerecht zu beantragen. Dies beinhaltet auch die Inanspruchnahme des durch das Land zugewiesenen Kontingents von zusätzlich 5 Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege.

 


Protokoll:

 

Bgo. Formella weist auf ein Rundschreiben des Landschaftsverbandes hin, das als Tischvorlage verteilt wurde. (s. Anlage 2) Demnach sei davon auszugehen, dass die vorgesehene Meldung von 30 U3-Plätzen durch die Stadt Basis für die Zuweisung seien. Die Verwaltung spreche sich klar für die 30 Plätze aus, da dies eine realistische Option sei und dem Bedarf entspreche.

 

Stv. Goetze schließt sich für die CDU-Fraktion dem Ausbau auf 30 Plätze für Unter-3-jährige an und begrüßt die Nachricht des Landes.

Sie stellt allerdings die Frage, wie die 50 auswärtigen Kinder in die Planung eingearbeitet seien, da gerade hier die Haaner Statistik schon immer schwierig gewesen sei.

 

AL Thal verweist darauf, dass es auch für die umliegenden Städte teilweise üblich sei, auswärtige Kinder aufzunehmen. Allerdings sei nicht festzustellen, in welchem Umfang, sodass auch keine Aussage dazu getroffen werden könne, ob hier ein Ausgleich stattfindet. Die Haaner Praxis, auch arbeitsplatznah Plätze anzubieten, gelte sicherlich auch für andere Städte.

Generell sei die Einflussnahmemöglichkeit auf die Träger schwierig und die Stadt müsse sich künftig generell überlegen, wie sie sich hier positionieren wolle.

 

AM Schüffner hält es in Zeiten knapper Kassen zumindest für wichtig, die Gründe zu erfassen, warum auswärtige Kinder in Haan angemeldet werden und regt an, diese zu clustern.

 

Bgo. Formella erklärt hierzu, dass die Verwaltung dies zwar in Angriff nehmen könne, es sei aber unklar, ob von den Trägern aussagekräftiges Material zu bekommen sei.

 

Vors. Sack spricht sich dafür aus, die Quote auswärtiger Kinder rückläufig zu gestalten, allerdings solle man dabei weniger auf die Zahlen, als auf die zugrundeliegenden Kriterien schauen. Er regt an, strenge Kriterien zu fassen und darüber mit den Trägern in Dialog zu gehen.

 

Bgo. Formella erklärt hierzu, dass dies auch das Ziel der Verwaltung sei und diese Fragen Aufnahme in die zukünftigen Vertragsverhandlungen finden werden, wobei es auch gelte, dies für alle Träger mit vergleichbaren Maßstäben, jedoch auch unter Berücksichtigung der Einzelsituation, umzusetzen.

 

AM Schüffner fragt nach, wie es zu dem auf Seite 17 der Vorlage errechneten Überhang von 18 bis 28 Plätzen für den Jahrgang 2006/2007 komme, wie dieser Überhang Haan West zugute komme und wie sich die frühere Einschulung auswirke.

 

AL Thal erläutert, der Überhang bei den Betreuungsplätzen im Rechtsanspruch ergebe sich aufgrund der aktuellen Zahlen in den Kernjahrgängen. Dies werde sich im folgenden Kindergartenjahr wegen des aktuell starken hereinwachsenden Jahrganges mit 285 Kindern dann relativieren, der Bedarf für Kinder ab drei Jahren werde dann steigen. Die Aufteilung auf die Stadtteile müsse dabei nicht starr gesehen werden. Die frühere Einschulung wurde statistisch einberechnet, man könne davon ausgehen, dass die Zahlen dadurch rückläufig sein werden.

 

Stv. Goetze gibt zu Bedenken, dass die Entwicklung in Gruiten durch das Neubaugebiet „Hasenhaus“ noch nicht erkennbar sei, was Fragen aufwerfe, wie es in Gruiten grundsätzlich aussehe. Einrichtungen in Haan seien für Gruitener Kinder wegen der großen Entfernung problematisch.

 

Die mittelfristige Entwicklung in Gruiten ist laut AL Thal noch nicht zu überschauen. Aktuell gehe die Verwaltung aber davon aus, dass man, wie in der Vorlage angemerkt, vorbereitet sei, wenn es zu Spitzen komme.

 

Für Vors. Sack ist es Realität, dass man jedes Jahr mit Unwägbarkeiten zu rechnen habe.

 

Stv. Dörr fragt nach dem Stand der Gespräche mit der Evangelischen Kirche Gruiten bezüglich des Waldkindergartens.

 

AL Thal verweist darauf, dass diese Angelegenheit bereits in der Vorlage erwähnt sei.

 

Bgo. Formella fügt hinzu, es gehe nicht allein um den Blick auf das „Hasenhaus“, auch mit der Sportplatzverlegung an der „Windfoche“ entstehe ein Neubaugebiet an dem bisherigen Standort des Sportplatzes. Man sei zwar auf dem richtigen Weg, dies sei aber längst noch nicht alles.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen