Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3

Beschluss:

 

1.    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB, die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und die in der Beteiligung zur Entwurfsänderung gemäß § 4a (3) S. 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 186 „Zur Pumpstation“ in der Fassung vom 24.08.2016 incl. seines Vorhaben- und Erschließungsplans mit Stand vom 08.08.2016 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 24.08.2016 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Unterhaan, westlich der Bahnlinie Wuppertal-Köln und südlich der Düsseldorfer Straße im Wohnbaugebiet „Zur Pumpstation“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 33, Flurstücke Nr. 630 und 631. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 


Protokoll:

Stv. Rehm verweist auf die im Juli 2016 erschienene neue DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau -, welche dem Vorhaben zukünftig zu Grunde zu legen sein wird. Geändert hätten sich in der DIN die Ermittlung der Lärmpegelbereiche sowie die Berechnungsvorschriften für das resultierende Schalldämm-Maß der Außenbauteile. Dadurch ergeben sich insbesondere in stark lärmbelasteten Gebieten deutlich höhere Anforderungen. Mit Inkrafttreten der DIN werde der Bebauungsplan deshalb möglicherweise angreifbar.

 

Antwort der Verwaltung:

Die neue DIN 4109 ist zwar ab Juli 2016 beziehbar, diese Norm ist jedoch baurechtlich noch nicht eingeführt. Daher ist es auch richtig, auf die bisherige DIN abzustellen. Dieser Sachverhalt wurde von Gutachtern und Juristen bestätigt. Eine Änderung der Planunterlagen ist daher nicht erforderlich.

 


Abstimmungsergebnis:

angenommen bei 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen