Sitzung: 29.09.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3
Vorlage: 61/134/2016
Beschluss:
1. Über
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie
über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB, die in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und die in der Beteiligung zur Entwurfsänderung
gemäß § 4a (3) S. 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 186 „Zur Pumpstation“ in der Fassung vom
24.08.2016 incl. seines Vorhaben- und Erschließungsplans mit Stand vom
08.08.2016 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in
der Fassung vom 24.08.2016 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Unterhaan, westlich der Bahnlinie Wuppertal-Köln und südlich der Düsseldorfer Straße im Wohnbaugebiet „Zur Pumpstation“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 33, Flurstücke Nr. 630 und 631. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
Protokoll:
Stv. Rehm verweist auf die im Juli 2016 erschienene neue DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau -, welche dem Vorhaben zukünftig zu Grunde zu legen sein wird. Geändert hätten sich in der DIN die Ermittlung der Lärmpegelbereiche sowie die Berechnungsvorschriften für das resultierende Schalldämm-Maß der Außenbauteile. Dadurch ergeben sich insbesondere in stark lärmbelasteten Gebieten deutlich höhere Anforderungen. Mit Inkrafttreten der DIN werde der Bebauungsplan deshalb möglicherweise angreifbar.
Antwort der
Verwaltung:
Die neue DIN
4109 ist zwar ab Juli 2016 beziehbar, diese Norm ist jedoch baurechtlich noch
nicht eingeführt. Daher ist es auch richtig, auf die bisherige DIN abzustellen.
Dieser Sachverhalt wurde von Gutachtern und Juristen bestätigt. Eine Änderung
der Planunterlagen ist daher nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis:
angenommen bei 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen