Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, spätestens bis zum
31.12.2016 für die Stadt Haan folgende (widerrufliche) Optionserklärung nach §
27 Abs. 22 UStG an das Finanzamt Hilden abzugeben:
„Hiermit erkläre ich, dass die Stadt Haan § 2 Absatz 3 UStG
in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und
vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen