Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, spätestens bis zum 31.12.2016 für die Stadt Haan folgende (widerrufliche) Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG an das Finanzamt Hilden abzugeben:

 

„Hiermit erkläre ich, dass die Stadt Haan § 2 Absatz 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anwendet.“


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen