Beschluss:

 

Für das Kindergartenjahr 2017/18 (01.08.2017 bis 31.07.2018) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NZW (KiBiz NRW) beschlossen, die in Anlage 1 (Kindertageseinrichtung „Robert-Koch-Straße“ 4gruppig) aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach
§ 19 Abs. 3 und 4 KiBiz NRW fristgerecht zum 15.03.2017 zu melden.


Protokoll:

 

Stv. Sack erläutert, dass der Bedarf an KiTa-Plätzen vor Allem in den Bereichen Haan-West und Unterhaan hoch sei. Das Problem sei, dass die KiTas voll seien, daher sei auch die unterjährige Aufnahme von Kindern nicht möglich.

 

Techn. Bgo. Alparslan erklärt, dass bislang die Erweiterung der Kita Bollenberg um zwei weitere Gruppen geplant gewesen sei und ein Kita-Neubau in Haan West eine Mittel- bis Langfristige Option zur Deckung des Bedarfs war. Aufgrund der Ergebnisse der jüngst erstellten Bedarfsplanung ist nun eine Prioritätenverschiebung eingetreten und ein Neubau in Haan West zu einer kurzfristig umzusetzenden Maßnahme geworden. Für das allseits ins Auge gefasste Grundstück in Unterhaan läge jedoch kein Planungsrecht vor, weshalb eine Realisierung einen Zeitraum von mindestens vier Jahren in Anspruch nähme.

 

Bgm Dr. Warnecke erinnert an die kurzfristig durchgeführte Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der KiTa Bollenberg.

 

Stv. Sack führt aus, dass der JHA sich gegen die Erweiterung der KiTa Bollenberg ausgesprochen habe, da der örtliche Bedarf in der Nahen Umgebung nicht gegeben sei. Eine Erweiterung wäre daher an anderen Orten in Haan sinnvoller.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen