Beschluss:

„1.   Nr. 3 des Ratsbeschlusses zur Sitzungsvorlage PlVA 2/126 vom 09.07.2002

       „(…) 3. Der Bebauungsplan Nr. 149 „Am Teichkamp“ i.d.F. vom 26.04.2002 wird gemäß §10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 26.04.2002 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet liegt an der östlichen Stadtgrenze der Stadt Haan nördlich der BAB 46. Es wird begrenzt durch rückwärtige Grundstücksflächen am Wibbelrather Weg im Norden, die Straße ‚Am Teichkamp’ im Osten, eine ehemalige Straßenbahntrasse (heute Fußweg) im Süden und landwirtschaftliche Flächen / Brachflächen im Westen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes festgesetzt.“

       wird aufgehoben.

 

2.    Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 149 „Am Teichkamp“ in der Fassung vom 09.01.2017 mit der Begründung in der Fassung vom 09.01.2017 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet liegt an der östlichen Stadtgrenze der Stadt Haan nördlich der BAB 46. Es wird begrenzt durch rückwärtige Grundstücksflächen am Wibbelrather Weg im Norden, die Straße ‚Am Teichkamp’ im Osten, eine ehemalige Straßenbahntrasse (heute Fußweg) im Süden und landwirtschaftliche Flächen / Brachflächen im Westen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans festgesetzt.

 

3.    Der beschlossene Planentwurf in der Fassung vom 09.01.2017 mit der Begründung in der Fassung vom 09.01.2017 und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 


Protokoll:

Seitens der CDU-Fraktion wird gewünscht, dass bei der Entwicklung des geplanten Baugebiets Haaner Familien berücksichtigt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

13 Ja- / 4 Nein-Stimmen