Sitzung: 24.01.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/151/2016/1
Beschluss:
„1. Nr.
3 des Ratsbeschlusses zur Sitzungsvorlage PlVA 2/126 vom 09.07.2002
„(…)
3. Der Bebauungsplan Nr. 149 „Am Teichkamp“ i.d.F. vom 26.04.2002 wird gemäß
§10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom
26.04.2002 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt an der östlichen
Stadtgrenze der Stadt Haan nördlich der BAB 46. Es wird begrenzt durch
rückwärtige Grundstücksflächen am Wibbelrather Weg im Norden, die Straße ‚Am
Teichkamp’ im Osten, eine ehemalige Straßenbahntrasse (heute Fußweg) im Süden
und landwirtschaftliche Flächen / Brachflächen im Westen. Die genaue Abgrenzung
des Geltungsbereiches ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes
festgesetzt.“
wird aufgehoben.
2. Dem
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 149 „Am Teichkamp“ in der Fassung vom 09.01.2017
mit der Begründung in der Fassung vom 09.01.2017 wird zugestimmt.
Das Plangebiet liegt an der östlichen
Stadtgrenze der Stadt Haan nördlich der BAB 46. Es wird begrenzt durch
rückwärtige Grundstücksflächen am Wibbelrather Weg im Norden, die Straße ‚Am
Teichkamp’ im Osten, eine ehemalige Straßenbahntrasse (heute Fußweg) im Süden
und landwirtschaftliche Flächen / Brachflächen im Westen. Die genaue Abgrenzung
des Geltungsbereichs ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans festgesetzt.
3. Der
beschlossene Planentwurf in der Fassung vom 09.01.2017 mit der Begründung in
der Fassung vom 09.01.2017 und den nach Einschätzung der Stadt Haan
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß §
3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“
Protokoll:
Seitens der CDU-Fraktion wird gewünscht, dass bei
der Entwicklung des geplanten Baugebiets Haaner Familien berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
13 Ja- / 4 Nein-Stimmen