Betreff
Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Haan
Vorlage
60/036/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 01.06.2012 ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes in Kraft getreten. Es ersetzt das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Dadurch wird es erforderlich, die kommunalen Abfallentsorgungssatzungen an das neue Bundesrecht anzupassen.

 

Die anliegende Neufassung der Satzung für die Stadt Haan ist in Anlehnung an die vom Städte- und Gemeindebund NRW herausgegebene und mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW abgestimmte Mustersatzung erarbeitet worden. Die Satzung bringt für den Haaner Nutzer des städt. Entsorgungsangebotes keine Änderungen mit sich, sie greift lediglich die Terminologie des neuen Gesetzes auf und bezieht sich auf die neuen Fundstellen (geänderte Paragraphen-Reihenfolge). Deshalb wurde auf eine aufwendige Synopse mit Erläuterungen verzichtet. Die geänderten Passagen sind im Text kenntlich gemacht (entfallene Texte sind durchgestrichen, hinzugefügte oder geänderte fett gedruckt), sie gehören nicht zum Satzungstext. Die Verwaltung wird evtl. Fragen in der Fachausschusssitzung mündlich beantworten.

 

Das Landesabfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist noch nicht an das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz angepasst worden. Das wird später erfolgen, der Zeitpunkt ist noch nicht absehbar. Es ist nicht auszuschließen, dass dann eine erneute Anpassung der städt. Abfallentsorgungssatzung erforderlich werden wird. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, mit einer Satzungsänderung nicht bis dahin zu warten, sondern jetzt die Änderung vorzunehmen. Ansonsten könnten etwaige verwaltungsgerichtliche Verfahren (derzeit sind keine anhängig) zum Nachteil der Stadt Haan ausgehen, denn die kommunale Satzung muss mit dem jeweils geltenden Bundesrecht in Einklang stehen.

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Haan in der vorgelegten Fassung wird beschlossen

Finanz. Auswirkung:

Keine.