Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Stadt Haan und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2010
Vorlage
20/030/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 15.05.2012 überwies der Rat der Stadt Haan den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2010 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss.

 

Die Prüfung wurde nicht durch das Rechnungsprüfungsamt eigenständig durchgeführt; von der Möglichkeit nach § 103 Abs. 5 GO NRW, sich bei der Durchführung Dritter zu bedienen, wurde Gebrauch gemacht. Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.10.2011 wurde entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 an die WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vergeben.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daher am 24.05.2012 für den Jahresabschluss 2010 der Stadt Haan den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilt.

 

Gem. § 101 Abs. 7 GO NRW wurde der Bestätigungsvermerk von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses mit Datum 24.05.2012 unterzeichnet.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.05.2012 

 

- dem Rat empfohlen, gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für 2010 Stadt Haan festzustellen und

 

- den Ratsmitgliedern empfohlen, gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010 zu entlasten.

 

Der im Haushaltsjahr 2010 entstandene Jahresfehlbetrag von 5.316.937,15 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

Von der Möglichkeit gem. § 101 Abs. 2 GO NRW vor Abgabe des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat der Stadt Haan zum Prüfungsergebnis Stellung zu nehmen, hat der Bürgermeister keinen Gebrauch gemacht.

 

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2010 wird dem Landrat in Mettmann als Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Der Jahresabschluss 2010 wird entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht.

 

Die Unterlagen zum geprüften Jahresabschluss 2010 (Prüfungsbericht einschließlich Jahresabschluss 2010, Teilrechnungen  und zusätzliche Anlagen zum Jahresabschluss 2010) sind  zum Rechnungsprüfungsausschuss am 24.05.2012 an alle Ratsglieder verteilt worden. Der von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Haan unterschriebene uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2010 der Stadt Haan liegt der Vorlage bei. Zusätzlich werden nochmals die Bilanz der Stadt Haan zum 31.12.2010, die Gesamtergebnisrechnung 2010 und die Gesamtfinanzrechnung 2010 beigefügt.

Beschlussvorschlag:

Der  Jahresabschluss 2010  der Stadt Haan wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

 

Der im Haushaltsjahr 2010 entstandene Jahresfehlbetrag von 5.316.937,15 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2010.