hier: Stellungnahme und Anregungen
Sachverhalt:
1. Anlass
Die
Bezirksregierung Düsseldorf bereitet die Fortschreibung des Regionalplans vor.
Der Regionalrat hat den Erarbeitungsbeschluss für den Regionalplan noch nicht
gefasst. Doch schon in dieser informellen Phase zur Regionalplanfortschreibung
gibt es - wie bereits mehrfach in den Sitzungen des Planungs- und
Umweltausschusses dargestellt - umfassende Beteiligungsmöglichkeiten für die
Kommunen. Die Verwaltung möchte mit dieser Sitzungsvorlage über den Sachstand zur
Regionalplanfortschreibung berichten. Und sie möchte die Eingaben, die sie
zuletzt bei der Bezirksregierung gemacht hat, bzw. die nun gefordert sind, mit
den zuständigen politischen Gremien der Stadt Haan abstimmen.
2. Arbeitsentwurf der Leitlinien für die Regionalplanfortschreibung
Anfang des
Jahres hat die Bezirksregierung Leitlinien für die Regionalplanfortschreibung
in der Form eines Arbeitsentwurfs vorgelegt. Die Leitlinien geben die
inhaltlichen Grundrichtungen wieder, die im Hinblick auf die Erarbeitung des
neuen Planentwurfs eingeschlagen werden sollen. Seitens der Bezirksregierung
ist vorgesehen, zu den Leitlinien am 28.06.2012 eine endgültige
Beschlussfassung durch den Regionalrat herbei zu führen. Im Vorfeld dieser
Entscheidung hatten die Kommunen die Möglichkeit, bis zum 30.03.2012 eine
Stellungnahme abzugeben.
Der 93
Seiten umfassende Arbeitsentwurf "Leitlinien
Regionalplanfortschreibung" besteht aus drei Teilen: Zunächst gibt es eine
"Einführung in den Prozess". Der Teil "Die Region heute und
morgen" enthält zunächst eine Zustandsbeschreibung und formuliert
anschließend die "Basisleitlinie" des neuen Regionalplans:
"Region der gemeinsamen und nachhaltigen Entwicklung." Hieraus werden
im dritten Teil 44 „Thematische Leitlinien“ abgeleitet. Sie werden in den
Kapiteln "Leitlinien mit Schwerpunkt Siedlungsraum", „Leitlinien mit
Schwerpunkt Freiraum" und "Leitlinien mit Schwerpunkt
Infrastruktur" beschrieben. Um konkrete Flächen geht es dabei noch nicht.
Das Dokument einschließlich der Begründungen der Leitlinien
kann im Internet unter dem Link http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/oe_beteiligung_leitlinien.html
eingesehen werden.
Wie in der Sitzung des Planungs- und Umweltauschusses am
15.02.2012 angekündigt, hat die Verwaltung eine Stellungnahme zu den Leitlinien
verfasst (Anlage 1). Diese hat sie am 19.04.2012 bei der
Bezirksregierung eingereicht. Die Verwaltung empfiehlt, dieser Stellungnahme
zuzustimmen. Die einzelnen Anregungen und Bedenken werden in der Stellungnahme
selbst begründet.
3. Bedarfsberechnungen für Wohnbau- und gewerbliche Bauflächen in Haan
Entsprechend des Arbeitsentwurfs der Leitlinien soll die Siedlungsentwicklung
in der Planungsregion Düsseldorf bedarfsgerecht erfolgen, um eine nicht
erforderliche Inanspruchnahme von Freiraum für bauliche Zwecke zu vermeiden. Die
Bedarfsprüfung soll auf der Grundlage von landeseinheitlichen
Bedarfsberechnungsmethoden für NRW erfolgen. Voraussichtlich wird auch der neue
Landesentwicklungsplan Vorgaben für die Bedarfsprüfung neuer Siedlungsflächen
enthalten. So lässt die Landesplanungsbehörde einheitliche Berechnungsmethoden
für den Bedarf an Wohnbau- und gewerblichen Bauflächen gutachterlich ermitteln.
Die Erarbeitung dieses Gutachtens durch das Institut für Stadtbauwesen und
Stadtverkehr (ISB) an der Universität Aachen hat sich jedoch verzögert. Über
die Bedarfsberechnungsmethode wird laut Staatskanzlei voraussichtlich nicht vor
diesem Sommer entschieden. Um dennoch eine Grundlage für die ersten Gespräche um
zukünftige Flächeninanspruchnahme zu haben hat die Bezirksregierung deshalb die
zukünftigen Wohn- und Gewerbeflächenbedarfe nach den bisher verwendeten bzw.
eigenen neuen Methoden errechnet, die aus o. g. Gründen jedoch noch keine
abschließende Gültigkeit haben. Auch der Kreis Mettmann hat als
Gesprächsgrundlage im Rahmen der Erstellung des Gewerbe- und
Industrieflächenkonzepts für die kreisangehörigen Städte den Gewerbe- und
Industrieflächenbedarf berechnen lassen.
Berechnungen
der Bezirksregierung Düsseldorf
Die Bezirksregierung hat im Hinblick auf das Thema Wohnen
eine eigene Bedarfsberechnungsmethode verwendet.[1] Für den Kreis Mettmann ergeben sich
danach für die nächsten 20 Jahre 17.403 neu einzuplanende Wohneinheiten, davon
1.397 in der Stadt Haan. Die Bezirksregierung stellt dieses Ergebnis dem
Ergebnis bei Anwendung der ISB Methode gegenüber, nach dem sich im Kreis
Mettmann 14.162 neu einzuplanende Wohneinheiten ergeben würden, davon 197 in
der Stadt Haan. Die Ergebnisse müssen noch über Siedlungsdichtewerte in
ha-Bedarfe umgerechnet werden, geben aber schon eine erste Vorstellung über die
Bedarfsgröße.
Im Hinblick auf das Thema Gewerbe wurde der Bedarf mit der
Handlungsspielraummethode ermittelt[2]. Hiernach ergibt
sich für die Stadt Haan ein Bedarf von 39 ha.
Berechnung des Kreises Mettmann
Der Kreis Mettmann hat den Gewerbe- und
Industrieflächenbedarf mit der “Monitoring-basierten GIFPRO-Methode” berechnet.[3]
Die Prognose mit dieser Methode führt zu einem Gewerbe- und
Industrieflächenbedarf auf bisher nicht genutzten Flächen, der für die nächsten
15 Jahre zwischen 40,0 und 57,3 ha[4] liegt. Rechnet man
diesen Bedarf auf zwanzig Jahre hoch, muss man von Werten ausgehen, die zwischen
rd. 53,4 und 76 ha liegen.
Bei dem Ergebnis handelt es sich um den Bedarf auf bisher
nicht genutzten Flächen, unabhängig davon, ob die Flächen schon im
Flächennutzungsplan als Gewerbe- oder Industriebauflächen dargestellt sind bzw.
Baurecht besteht oder nicht. So ist beispielsweise der Flächenbedarf von etwa 18
ha für den 2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan | NRW, der z. Z. entwickelt
wird, in diesen Prognosewerten enthalten.
4. Überlegungen zur Änderung der zeichnerischen Darstellungen des Regionalplans im Stadtgebiet von Haan
Die Kommunen wurden mit Email vom 28.02.2012 gebeten, ihre
Planungsüberlegungen, die eine Änderung der zeichnerischen Darstellungen des Regionalplans
erfordern, zusammen zu stellen. Am 19.04.2012 gab es hierzu bereits einen
ersten informellen Austausch zwischen der kommunalen und regionalen
Planungsverwaltung, an dem auch der Kreis Mettmann teilnahm. Die
Änderungsvorschläge müssen nun bis zum 30.06.2012 der Bezirksregierung
schriftlich mitgeteilt werden.
Seitens der Verwaltung gibt es Überlegungen zu folgenden
Änderungen der zeichnerischen Darstellungen des gültigen Regionalplans (GEP
´99), die auch in Anlage 2 eingezeichnet sind:
1. Streichung der Darstellung „Grundwasser- und Gewässerschutz“ im Nordosten von Haan
2.
Umwandlung des Gewerbe-
und Industriebereichs (GIB) “Fuhr“ in ein GIB-hellgrau
3.
Ausweitung des Allgemeinen
Siedlungsbereichs (ASB) „Elberfelder Straße“ auf die Bereiche „Teichkamp“ und
„Tückmantel“
(i.
V. m. Streichung der allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche und des Regionalen
Grünzugs)
4.
Darstellung der GIBs
„Haan Ost“ als GIB-dunkelgrau
5.
Erweiterung der GIBs
„Haan Ost“ auf den Bereich nördlich der A3 (Darstellung: GIB-dunkelgrau)
(i.
V. m. Streichung der allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche und des Regionalen
Grünzugs)
6.
Darstellung eines ASBs
„südliche Gruitener Straße“
(i.
V. m. Streichung des allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches und des Regionalen
Grünzugs)
7.
Darstellung einer
sonstigen regionalplanerisch bedeutsamen Straße zwischen der A46 und K20n
8.
Umwandlung eines
Teilbereichs des GIBs „Haan Ost“ (Möbelmarkt) in einen ASB und Ergänzung nach
Süden
(i.
V.m. Streichung eines allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches und Regionalen
Grünzugs)
9.
Umwandlung des GIBs
„Flurstraße“ in ein GIB-hellgrau
10. Umwandlung des GIBs „Düsseldorfer Straße“ in einen ASB
11. Umwandlung des GIBs „Haan West“ in ein GIB-hellgrau
12.
Streichung eines
Teilbereichs des ASB “Düsselberger Straße”
(i.
V. m. Darstellung eines allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches und Regionalen
Grünzugs)
13.
Streichung eines
Teilbereichs des ASBs “Zwengenberger Straße”
(i.
V. m. Darstellung eines allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches und Regionalen
Grünzugs)
14. Darstellung eines Bereichs zum Schutz der Natur “Grube 10”
15. Straßenverbindung Haan Ost - Holz - Solingen Wald
Bei Nr. 1 handelt es sich um eine redaktionelle Änderung.
In diesem Bereich ist keine Wasserschutzzone mehr vorhanden.
Die Änderungen der GIB (Nr. 2, 4, 8-11) stehen im
Zusammenhang mit den im Entwurf der Leitlinien formulierten Zielsetzungen der
Bezirksregierung, die GIBs für Emittenten zu sichern, nicht störendes Gewerbe
vorrangig im ASB unterzubringen und großflächige Einzelhandelsbetriebe nur noch
im ASB ansiedeln zu lassen. In diesem Zusammenhang wurde von der Verwaltung
geprüft, welche GIBs des GEP ´99 zukünftig als ASB dargestellt werden sollten.
Darüber hinaus wurde geprüft, welche GIBs in den von der Verwaltung angeregten
differenzierteren Gebietskategorien “GIB hellgrau” und “GIB dunkelgrau”
dargestellt werden sollten, die bei Berücksichtigung der Anregungen anstelle
der jetzigen Gebietskategorie „GIB“ treten würden.
Mit der Änderung Nr. 3 würde man die Darstellung im
Regionalplan an die tatsächliche Situation vor Ort (Siedlungsbereich) anpassen.
Mit den Änderungen Nr. 5 und 6 würde man eine Voraussetzung
für die Entwicklung von weiteren Baugebieten an diesen Stellen schaffen.
Hintergrund für die Änderung Nr. 7 ist die Idee, die
Anschlussstelle Haan-Ost zu entlasten, denn hier wird bereits heute die
Kapazitätsgrenze erreicht und überschritten.
Mit den Änderungen Nr. 12 und 13 würden die Darstellungen
des Regionalplans an die daraus bereits entwickelten Darstellungen des
Flächennutzungsplans angepasst und Überhänge gestrichen.
Die Änderung Nr. 14 ist eine Überlegung der
Bezirksregierung. Gegen die Darstellung bestehen aus Sicht der Stadtverwaltung
keine Bedenken.
Die Änderung Nr. 15 erfolgt u. a. vor dem Hintergrund von
Verkehrsbelastungen durch „Solinger (Durchgangs-)Verkehr“ in sensiblen
Bereichen von Haan wie etwa der Martin-Luther-Straße
Auf die Begründungen der Änderungsvorschläge kann in der
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses genauer eingegangen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Überlegungen der
Bezirksregierung als erste Anregungen mitzuteilen.
Darüber hinaus wird es erforderlich sein, sich mit der
Frage zu befassen, wie mit den Ergebnissen der Bedarfsprognosen im Hinblick auf
den darzustellenden Umfang der ASB- und GIB-Flächen umzugehen ist. Von der
Verwaltung werden hierzu noch keine Empfehlungen gegeben. Zum einen sind die
Ergebnisse der Bedarfsprognosen je nach angewandter Methode sehr
unterschiedlich, was sich für Haan im Hinblick auf die ermittelten
Wohnbaubedarfe deutlich zeigt. Zum anderen werden am 30.05.2012 beim Kreis
Mettmann weitere Ergebnisse des Gewerbe- und Industrieflächenkonzepts für den
Kreis Mettmann präsentiert. Hier erwartet die Verwaltung konkrete
Lösungsvorschläge, die sie in ihre Überlegungen mit einbeziehen möchte. Aus
Sicht der Verwaltung sollten ggf. auch interkommunale Lösungen in Betracht
gezogen werden.
5. Beteiligung an der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung
Als weiterer Arbeitsschritt auf dem Weg zur Fortschreibung
des Regionalplanes hat die Bezirksregierung mit der Erarbeitung des
Umweltberichtes begonnen, welcher die voraussichtlichen Auswirkungen der
Planung auf Mensch und Umwelt beschreiben und bewerten wird. Die Stadt Haan
wurde mit Schreiben vom 29.03.2012 bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens
beteiligt und hat hierzu am 15.05.2012 eine Stellungnahme abgegeben (Anlage
3).
6. Weiteres Verfahren
Nach der Beschlussfassung der Leitlinien durch den
Regionarat ist die Einleitung des förmlichen Verfahrens zur
Regionalplanfortschreibung geplant. In diesem Rahmen wird es weitere
Beteiligungsmöglichkeiten für die Stadt Haan geben.
[1]Hierbei wurde zunächst der Bedarf an Wohneinheiten für den Kreis Mettmann
errechnet, wobei man sich u. a. auf vorhandene Gutachten stützt. So wurde das
arithmetische Mittel aus den Werten entsprechend des ISB-Gutachtens, der
Handlungsspielraummethode, der BBSR-Raumordnungsprognose und dem Emirica
Gutachten gebildet. Für die Berechnung des Bedarfs in den einzelnen Kommunen
wurde ein Verteilungsschlüssel mit folgenden gleich gewichteten Komponenten
benutzt:
- Zentralörtliche Gliederung
- Bevölkerungsanteil einer Gemeinde an der Gesamtbevölkerung des Kreises
- Tatsächliche Baufertigstellungen in der Vergangenheit (Kreisanteil)
- Arbeitsplatzdichte (Kreisanteil)
[2]Grundlage für die Handlungsspielraummethode bilden die durchschnittlichen Inanspruchnahmen an Gewerbefläche in den vergangenen zehn Jahren. Diese beruhen auf den Angaben aus dem Siedlungsmonitoring 2012. Nach Prüfung der Inanspruchnahmen (z. B. Vergleich mit ähnlich strukturierten Gemeinden) wird dieser Durchschnittswert mit der Anzahl der Jahre des Planungszeitraums multipliziert. Für die Regionalplanfortschreibung werden dabei 20 Jahre angesetzt. Um Entwicklungspotenziale durch Stilllegungen oder Verlagerungen zu berücksichtigen, wird von dem ermittelten Wert ein Brachflächenabschlag in der Höhe von 25 % abgezogen. Anschließend wird dieser Wert den vorhandenen Reserven gegenübergestellt, die von den Kommunen im Rahmen des Siedlungsmonitorings gemeldet wurden.
[3] Hierbei wird die durch Ansiedlungen (einschließlich Existenzgründungen) und Verlagerungen (einschließlich Betriebserweiterungen) nachgefragte Fläche prognostiziert, von der die Fläche abgezogen wird, die im Prognosezeitraum voraussichtlich wiedergenutzt wird. Die jeweils prognostizierten Flächen ergeben sich aus der Multiplikation der sog. gewerbeflächenbeanspruchenden Beschäftigten mit den sog. Ansiedlungs-, Verlagerungs- und Wiedernutzungsquoten. Im Rahmen der Monitoring-basierten GIPPRO-Rechnung werden die entsprechenden Quoten aus den Ergebnissen des Monitorings für Haan abgeleitet. Dem so ermittelten Wert wurden Flächen für die innere Erschließung mit 15 % der prognostizierten Wertes hinzugerechnet. Eventuelle Zuschläge für den Regionalplan (wie äußere Erschließung) wurden nicht berechnet und müssten von der Stadt gesondert begründet und geltend gemacht werden.
[4] bei reduzierter Wiedernutzungsquote
Beschlussvorschlag:
„1. Der
Stellungnahme der Verwaltung zum Arbeitsentwurf der Leitlinien für die Regionalplanfortschreibung,
die dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist, wird zugestimmt.
2. Für die
vorläufig von der Bezirksregierung ermittelten, neu einzuplanenden
Wohneinheiten und den Gewerbeflächenbedarf sind Lösungsmöglichkeiten für Haan
zu ermitteln.
3. Den in Kapitel 4
dieser Sitzungsvorlage beschriebenen Überlegungen zur Änderung der
zeichnerischen Darstellungen des Regionalplans wird zugestimmt. Es wird
angeregt, diese bei den anstehenden Arbeiten zur Regionalplanfortschreibung mit
einzubeziehen.
4. Der
Stellungnahme der Verwaltung zur Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung
im Rahmen der Regionalplanfortschreibung, die dieser Sitzungsvorlage beigefügt
ist, wird zugestimmt.“
Finanz. Auswirkung:
keine