Sachverhalt:
Anlass der Vorlage:
Der Vertrag über das Einsammeln und die Beförderung von
schadstoffhaltigen Abfällen im Stadtgebiet Haan wurde von der Firma Awista mit
Wirkung zum 31.12.2012 gekündigt. Die Abfuhrleistung ist daher neu
auszuschreiben.
Erläuterungen:
Der Vertrag über das Einsammeln und die Beförderung von
schadstoffhaltigen Abfällen im Stadtgebiet Haan bestand seit 01.01.2006. Da
sich der Vertrag automatisch jeweils um ein Jahr verlängert hat und äußerst
günstige Konditionen aufwies, wurde er nicht seitens der Stadt Haan gekündigt
und mit der Entsorgung des Rest-, Bio- und Sperrmülls ausgeschrieben. Die Firma
Awista hatte ihrerseits angekündigt, dass die Preise des Vertrages nicht mehr
auskömmlich seien, sie mindestens das doppelte verlangen müsste und sie sich
daher gezwungen sehe, den Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen zu kündigen.
Derzeitiges Sammelmodell:
Einsatz
eines Schadstoffmobils durch den Unternehmer. Fahrzeug mit speziellen
Sammelbehältern, besetzt mit Fachpersonal. Aufstellung an verschiedenen Standorten
(z. Zt. je einer in Haan und Gruiten). Insgesamt 12 Sammeltermine pro Jahr,
jeweils wechselnd samstags und mittwochs.
Vergütung nach
Einsatzstunden. Die Kosten liegen derzeit pro Monat (= 1 Einsatztag mit 4
Stunden Öffnungszeit) bei rd. 570,00 € incl. MwSt.
Zur Zeit werden
folgende Schadstoffe angenommen:
·
Lösemittel
- Säuren
- Laugen
- Pestizide
- Öle und Fette
- Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze
- gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen
bestehen oder solche enthalten
- Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder
durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- Aufsaug- und Filtermaterialien (z. B. Ölfilter), Wischtücher und
Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle
- Batterien und Akkumulatoren
Alternativen
- Reduzierung der Standorte
- mehr oder weniger Sammlungen
- Verkürzung / Verlängerung der Öffnungszeiten
- Verschiebung Mittwoch / Samstag
- Reduzierung bzw. Einstellung der Annahme von bestimmten
Schadstoffen,
- z. B. Ölen und Batterien
- Einstellung der Sammlung
Verwaltungsmeinung:
Die Wochentage, Standzeiten und –orte sowie die Häufigkeit haben sich
bewährt.
Zur getrennten Sammlung von Schadstoffen ist die Stadt nicht
verpflichtet. Die Entsorgung über die Restmülltonne, die dann erfolgen wird,
ist aus ökologischer Sicht allerdings nicht empfehlenswert. Denkbar wäre auch,
die Annahme bestimmter Schadstoffe einzustellen (z.B. Batterien und Motorenöl,
für die es eine Rücknahmepflicht durch den Handel gibt oder Wandfarben, deren
Gebinde über die gelbe oder graue Tonne entsorgt werden könnten). Die
Einsparungen, die durch den Ausschluss bestimmter Schadstoffe erzielbar wären,
sind zwar nicht genau zu beziffern, sie dürften allerdings im Bereich von
lediglich ein paar hundert Euro liegen, was bei einem Gesamtgebührenetat für
die Abfallwirtschaft in Höhe von mehr als 2 Mio. € pro Jahr nicht ins Gewicht
fällt. Zudem könnte der Aufwand für die Beseitigung evtl. zusätzlicher wilder
Kippen höher sein als der Einsparungseffekt.
Es ist daher sinnvoll, die bisherige Handhabung beizubehalten und die
Leistung mit einer Laufzeit von 4 Jahren bis 31.12.2016 öffentlich
auszuschreiben. Eine längere Vertragslaufzeit, wie z.B. von 8 Jahren bei der
Straßenreinigung, ist wegen der durchaus begrenzten Anzahl potentieller Bieter
als nicht wirtschaftlich anzusehen.
Beschlussvorschlag:
Die Einsammlung und Beförderung von schadstoffhaltigen Abfällen aus Haushaltungen wird zum 01.01.2013 für die Dauer von 4 Jahren öffentlich ausgeschrieben. Der bisherige Leistungsumfang bleibt unverändert.
Finanz. Auswirkung:
ca. 15.000 € jährlich;
Finanzierung aus Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft.