Sachverhalt:
Gem. § 85
Abs. 2 S. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) ist je
ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher oder
anderer Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den
Schulausschuss zu berufen. Seitens der ev. Kirche wurden die Mitglieder seitens
des neu konstituierten Presbyteriums neu benannt und für den Schulausschuss hinsichtlich
der Besetzung Frau Gudrun Obermeier als ständiges beratendes Mitglied und Frau Janine
Preuss-Sackenheim als vertretendes beratendes Mitglied vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag:
Für die
ev. Kirche wird Frau Gudrun Obermeier als ständiges Mitglied und Frau Janine
Preuss-Sackenheim als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme in den
Schulausschuss berufen.
Finanz. Auswirkung:
ca. 89,60 € Sitzungsgeld pro Jahr