Betreff
Neubesetzung von Ausschüssen
Vorlage
51/081/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 85 Abs. 2 S. 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) ist je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannter Geistlicher oder anderer Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss zu berufen. Seitens der ev. Kirche wurden die Mitglieder seitens des neu konstituierten Presbyteriums neu benannt und für den Schulausschuss hinsichtlich der Besetzung Frau Gudrun Obermeier als ständiges beratendes Mitglied und Frau Janine Preuss-Sackenheim als vertretendes beratendes Mitglied vorgeschlagen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die ev. Kirche wird Frau Gudrun Obermeier als ständiges Mitglied und Frau Janine Preuss-Sackenheim als stellvertretendes Mitglied mit beratender Stimme in den Schulausschuss berufen.

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

ca. 89,60 € Sitzungsgeld pro Jahr