Betreff
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a "Bismarckstraße/Moltkestraße" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Beteiligung § 13 (2) BauGB
Vorlage
61/015/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bisheriges Verfahren

 

Der Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 04.11.1999 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße / Moltkestraße“ gefasst und die Planungsziele beschlossen. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Durchführung einer Bürgeranhörung nach § 3 Absatz 1 BauGB gefasst.

Die Bürgeranhörung wurde am 22.09.2005 durchgeführt. Anregungen zur Planung wurden nicht vorgebracht (Anlage 2).

 

Mit Schreiben vom 04.01.2000 wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zur Planung beteiligt. Die im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung vorgebrachten Anregungen sind der Anlage 3 mit der Stellungnahme der Verwaltung zu entnehmen. Es wurden keine Anregungen vorgetragen, die zu einer Änderung der Planungsziele führen (Anlage 3).

 

 

Entwurfserarbeitung

 

Aufbauend auf dem oben aufgeführten Beschluss hat die Verwaltung den Planentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a erarbeitet. Um den städtebaulichen Zielvorstellungen zu entsprechen, werden für das Planänderungsgebiet ergänzende Festsetzungen zur räumlichen Begrenzung der Baukörper und zur Begrenzung der Zahl der Wohneinheiten pro Wohngebäude formuliert. Die ergänzten Festsetzungen, sowie die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a sind der Anlage 4 zu entnehmen.

 

 

Fortführung des Verfahrens als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB

 

Die beschriebenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Auch werden mit der Planung keine Vorhaben vorbereitet, welche der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Weiterhin sind keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen.

 

Aus diesem Grunde kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden:

Gemäß § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB abgesehen.

 

Ebenso ist von der Erarbeitung eines Umweltberichts nach § 2a, von der Angabe nach § 3 (2), Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5), Satz 3 BauGB abzusehen.

 

Zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss neu zu fassen.

 

 

Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB zu beschließen. Da bereits die Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgt sind, erübrigt sich insofern eine diesbezügliche Beschlussfassung. Die Verwaltung empfiehlt, die öffentliche Auslegung der 3.vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße / Moltkestraße“ gemäß § 2 (1) BauGB zu beschließen.

 

Nach erfolgter Beschlussfassung wird die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und um Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB i. V. m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB gebeten.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden geprüft und anschließend von der Verwaltung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussentwurf:

 

„1.       Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße/Moltkestraße“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

2.         Dem Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung in der Fassung vom 07.11.2008 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortszentrums der Stadt Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Flächen zwischen der Bismarckstraße, der Königstraße und der Moltkestraße bis zur östlichen Grenze der Flurstücke 82 und 91, Flur 22, Gemarkung Haan. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung in dieser Sitzungsvorlage.

 

3.         Der beschlossene Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 13 (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.“

 

Finanz. Auswirkung:

 keine