Betreff
Bürgerantrag: Beseitigung der Umlaufsperre am Heinhauser Weg
Vorlage
10/135/2012
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gem. § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gem. § 11 (6) an die zuständige Stelle.
Beschlussvorschlag:
„Der Bürgerantrag der Frau Dr. Wehrmann-Fritz wird zur weiteren Beratung an den Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Haan verwiesen.“