Betreff
Bürgerantrag: Beseitigung der Umlaufsperre am Heinhauser Weg
Vorlage
10/135/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 11 (2) der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gem. § 11 (6) an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

 

„Der Bürgerantrag der Frau Dr. Wehrmann-Fritz wird zur weiteren Beratung an den Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Haan verwiesen.“