- Kindertagespflege
- Bezirkssozialdienst
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 14.06.2012 beauftragte
der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, für die Arbeitsbereiche
„Kindertagespflege“, „Babybegrüßungspaket“ und „Bezirkssozialdienst“ eine
Vorlage zur Stellen- und
Personalentwicklung vorzulegen.
1. Kindertagespflege
Im
Stellenplan 2012 ist eine TZ - Stelle
für den Aufgabenbereich Tagespflege ausgewiesen. (Planstelle 51/28, EG S12,
0,5-Stelle). Die Ist - Stellenbesetzung ist in der Vergangenheit und aktuell
aus personellen Gründen nicht gewährleistet. In der Sitzung des JHA am 14. Juni
2012 wurde im Rahmen des mündlich vorgestellten Sachstandberichtes dargestellt,
dass nach dem überregionalen Benchmark
eine VZ - Stelle für 60 Fälle (Landesverband Kindertagespflege sowie
GPA-Kennzahl) erforderlich ist. Bei der Stadt Haan werden derzeitig 68 Kinder
in der Tagespflege betreut. Die Voraussetzung für eine VZ - Stelle ist somit gegeben. In diesem Zusammenhang
wird auch auf den dieser Vorlage beigefügten Antrag von den Tagesmüttern vom
25.05.2012 verwiesen (Anlage 1).
Im
Sachgebiet Kindertagesspflege wird seit August 2009 mit einem Stellenanteil von
einer halben Stelle Fachberatung durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt betreuten 15
Tagespflegepersonen 45 Kinder. Im Durchschnitt war jede Tagespflegestelle mit 3
Kindern belegt. Seit dieser Zeit wurde das Angebot kontinuierlich ausgebaut.
Im
Jahr 2010 betreuten 25 Tagespflegepersonen rund 50 Kinder.
Aktuell
werden 3 Großtagespflegestellen mit jeweils 2 oder 3 Fachkräften und weitere 19
Tagespflegestellen mit insgesamt 68 Kindern betreut.
Im
Aufbau befinden sich zwei weitere Großtagespflegestellen, die kontinuierlich
fachlich beraten werden.
Mit
diesen aktuellen Fallzahlen ist dringend eine Stellenerweiterung auf eine
Vollzeitstelle erforderlich.
Die
verwaltungsintern seit September 2011 veranlasste Vertretungsregelung zur
Sicherstellung der operativen Aufgaben hat zur Folge, dass seit diesem
Zeitpunkt die der pflichtigen Aufgabenstellung Kinderschutz zuzurechnende
Aufgabenstellung "Begrüßungspaket" nicht mehr entsprechend dem
Aufgabenprofil wahrgenommen wird. Aus der beigefügten Tätigkeitsbeschreibung
für die Kindertagespflege (Anlage 2) ergeben sich die wahrzunehmenden
Tätigkeiten, die auch eine intensive Beratung der Tagespflegepersonen
sowie Steuerungsmaßnahmen und Marketing zur Besetzung der angebotenen Plätze
beinhalten. Es kann derzeitig keine
erforderliche und umfängliche Beratung der Eltern und der Tagespflegepersonen
durchgeführt werden. Trotz der begrenzten Personalressourcen wird der fachliche
Austausch der Tagespflegepersonen („Stammtisch“) fortgeführt.
Es
ist zur Umsetzung der politischen Vorgaben - Ausbau der Kindertagespflege
- aus Sicht des Fachamtes erforderlich,
umgehend unbefristet das Aufgabengebiet "Kindertagespflege" in
Vollzeit zu besetzen.
Die
Kindertagespflege hat in den letzten Jahren durch die bundesgesetzlichen
Initiativen wie Tagesbetreuungsausbaugesetz -TAG und Kinderbildungsgesetz einen
enormen Bedeutungswandel erfahren.
Für
die Kindertagespflege gelten formalrechtlich die gleichen Förderungsgrundsätze
wie bei den Kindertageseinrichtungen. Kindertagespflege hat wie eine Kindertageseinrichtung
einen umfassenden Förderungsauftrag der Bildung, Betreuung und Erziehung
gleichermaßen beinhaltet. (siehe §§ 22 ff GSB VIII). Die Akzeptanz der
Kindertagespflege als alternatives Betreuungsangebot und damit auch die
Gleichstellung muss aktiv gefördert werden.
Das
Sachgebiet Kindertagespflege beruht prinzipiell auf vier Säulen:
· Fachberatung
· Qualifizierung
· Fachvermittlung
· Fachbegleitung
Ferner ist der Ausbau der Kindertagespflege auf Grund der gesetzlichen
Vorgaben zum U3 - Ausbau zwingend erforderlich bzw. auch neben der baulichen
Realisierung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen aus finanziellen Gründen
zu befürworten.
.
Die
Verwaltung schlägt die Neuausweisung und Aufstockung der Stelle 51/28
„Kindertagespflege“ in Vollzeit (bisher 19,5 Std./W., EG S12) unbefristet im
Stellenplan 2012 unter der Maßgabe vor, dass hiermit keine Ausweitung der
Gesamtstellenzahl im Stellenplan 2012 verbunden ist sowie die umgehende unbefristete Stellenbesetzung dieser
Vollzeitstelle zu realisieren und entsprechende Personalmaßnahmen zur
Vermeidung einer Vakanz bei der Stelle Nr. 51/26 „Begrüßungspaket“ (19,5
Std./W., EG S12) einzuleiten.
Die
vorab dargestellte Ist - Personalsituation bzw. der nach den politischen
Vorgaben vorzunehmende Ausbau der Tagespflege erfordert eine unbefristete
Stellenbesetzung bzw. durch entsprechende Personalmaßnahmen die Vermeidung der
Stellenvakanz bei der Stelle Nr. 51/26 „Begrüßungspaket“
Beigefügt
ist eine Darstellung des Landesverbands Kindertagespflege NRW zur
„Qualitätssicherung für die Fachberatungsstellen Kindertagespflege“ (Anlage
3).
2. Bezirkssozialdienst (BSD)
Die
Vollzeitstelle Nr. 51/24 (EG S14) ist ab 01.07.2012 vakant, die
Stelleninhaberin kündigte für die Zeit nach Ablauf der Mutterschutzfristen ab
Herbstbeginn Elternzeit an. Die Nachbesetzung der vorgenannten Stelle ist
erforderlich. Die Stelleninhaberin ist im Bezirkssozialdienst (BSD) des
Jugendamtes im Bezirk Stadtmitte/Unterhaan eingesetzt.
Für
Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und ihre Familien ist die Kinder- und
Jugendhilfe mit ihrem System des SGB VIII zuständig und zu allen Problem- und
Fragestellungen ansprechbar.
Der
BSD erlebt eine steigende Belastung durch zusätzliche Aufgaben, wie durch die
Umsetzung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Umsetzung der
Kontrolle der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder oder durch sich
verändernde Anforderungen, wie die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes.
Der BSD ist für die Menschen in Haan der zentrale Dienst für Familien in
Krisen.
Der
BSD ist im Jugendamt ein personalintensiver Bereich. Zu den zentralen Aufgaben des
Bezirkssozialdienstes zählen:
· Die Beratung zur
Förderung der Erziehung in der Familie
· Die Wahrnehmung des
Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
· Maßnahmen zum Schutz
von Kindern
· Hilfen zur Erziehung, hierzu gehören auch die
· Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
· die Hilfe für junge
Volljährige
· die Mitwirklung in
Verfahren vor den Familiengerichten
Der
BSD wird auch präventiv tätig und beteiligt sich an der Entwicklung neuer
Hilfe- und Schutzkonzepte. Der
Aufgabenbereich befindet sich im ständigen Wandel, da fachliche und
organisatorische Anforderungen das Aufgabenprofil verändern. Die Anpassungsfähigkeit
des BSD war und ist auch eines seiner wichtigsten Qualitätsmerkmale. So wird im
BSD Fallmanagement ebenso wie fachliches und finanzielles Controlling
betrieben, sozialräumliche Kooperations- und Netzwerkstrukturen aufgebaut und
gepflegt.
Auch
in Haan wird nach dem Sozialraumprinzip gearbeitet, d.h. jede
sozialpädagogische Fachkraft deckt in einem räumlich definierten Bereich alle
dem BSD zugeordneten Aufgaben ab. Die Arbeit wird als „aufsuchende Arbeit“
durchgeführt - wir haben das Stadtgebiet in fünf Sozialräume gegliedert.
Die
Fachkräftestunden teilen sich aktuell wie folgt auf:
· Bezirk Gruiten: 26,0
Wochenstunden *)
· Bezirk Haan- Ost: 30,0 Wochenstunden
· Bezirk Nachbarsberg: 19,5 Wochenstunden
· Bezirk Haan-West 39,0 Wochenstunden
· Bezirk Stadtmitte/Unterhaan: 39,0 Wochenstunden (ab 01.07.2012 vakant)
Insgesamt:153,5
Wochenstunden = rd. 4 Vollzeitstellen
*)
Vollzeitstelle, davon 13 Std./W. Koordination ambulante Hilfen
Aktuell
werden in allen Bezirken 202 sog. Hilfeplan(HPG)-Fälle geführt. Die GPA nannte
in ihrem letzten Prüfbericht (unberücksichtigt Kinderschutzfälle und den
inzwischen eingetretenen Veränderungen bzgl. der Anforderungen) als Kennzahl 35 HPG-Fälle je Vollzeitkraft.
In
dem Bezirk Stadtmitte / Unterhaan gibt es aktuell 79 laufende Fälle, die bis zur einer
Nachbesetzung der vakanten Stelle durch das Team vertreten werden müssen. Davon
sind allein 56 Fälle durch das Hilfeplanverfahren zu steuern. Nicht erfasst
sind hierbei Beratungen, die unregelmäßig die Sprechstunde der Fachkraft
wahrnehmen.
Auch
unter schwierigen Arbeitsbedingungen werden die Fachkräfte das Mögliche tun, um
ihrem Auftrag nachzukommen und insbesondere Schaden von Kindern und
Jugendlichen abzuwenden.
Die
Personalsituation ohne unverzügliche Nachbesetzung erlaubt nicht die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen
Verfahrensstandards, wie z. B. bei der Bearbeitung eines Kinderschutzfalles
gem. § 8 a SGB VIII. Angesichts der hohen Anforderungen bei der Einschätzung
von Fällen von Kindeswohlgefährdungen, die nach gesetzlicher Vorgabe niemals
durch eine Fachkraft allein, sondern immer im Zusammenspiel mehrerer
Kolleginnen vorgenommen werden müssen, aber auch die notwendigen Kontakte,
Fahrtzeiten und der notwendigerweise besonders sorgfältige notwendige
Dokumentation, ist eine ausreichende Personalausstattung für das Aufgabengebiet
zwingend erforderlich.
Ohne
umgehende Nachbesetzung kann die Verantwortung für die ordnungsgemäße
Aufgabenerfüllung durch Abteilungs-, Amts- und Dezernatsleitung nicht getragen
werden.
Die
aufgezeigten Fallzahlen zeigen im Verhältnis zum überregionalen Benchmark
(GPA-Kennzahl: 35 HPG-Fälle je Vollzeitkraft) bereits heute zusätzlichen
Personalbedarf. Die Verwaltung geht davon aus, dass die in der zweiten
Jahreshälfte 2012 zu konkretisierenden Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes
einen weiteren Personalbedarf ergeben werden.
Beschlussvorschlag:
1. Kindertagespflege
Der
Rat der Stadt Haan stimmt der Neuausweisung und Aufstockung der Stelle 51/28
„Kindertagespflege“ in Vollzeit (bisher 19,5 Std./W., EG S12) unbefristet im
Stellenplan 2012 unter der Maßgabe zu, dass hiermit keine Ausweitung der
Gesamtstellenzahl im Stellenplan 2012 verbunden ist.
Die
Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine unbefristete Stellenbesetzung dieser
Vollzeitstelle zu realisieren. Ferner sind entsprechende Personalmaßnahmen zur
Vermeidung einer Vakanz bei der Stelle Nr. 51/26 „Begrüßungspaket“ (19,5
Std./W., EG S12) einzuleiten.
2. Bezirkssozialdienst
Der
Rat der Stadt Haan nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die ab 01.07.2012
vakante Stelle im Bezirkssozialdienstes (BSD) des Jugendamtes (VZ-Stelle Nr.
51/24, EG S14) nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht umgehend nachbesetzt
wird.
Finanz. Auswirkung:
- Aufstockung der Stelle 51/28 und Besetzung in Vollzeit:
zusätzlicher
Jahresbruttoaufwand rd. 31.000 Euro, in 2012 entsprechend anteilig
- Für
die Nachbesetzung der Stelle 51/24 entsteht in der Beurlaubungszeit keine
finanzielle Auswirkung (für Beurlaubungszeit anderer Kostenträger)