Betreff
Stellen- und Personalentwicklung Amt 51
- Kindertagespflege
- Bezirkssozialdienst
Vorlage
51/082/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 14.06.2012 beauftragte der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, für die Arbeitsbereiche „Kindertagespflege“, „Babybegrüßungspaket“ und „Bezirkssozialdienst“ eine Vorlage zur  Stellen- und Personalentwicklung vorzulegen.

 

1.      Kindertagespflege

         

Im Stellenplan 2012 ist eine  TZ - Stelle für den Aufgabenbereich Tagespflege ausgewiesen. (Planstelle 51/28, EG S12, 0,5-Stelle). Die Ist - Stellenbesetzung ist in der Vergangenheit und aktuell aus personellen Gründen nicht gewährleistet. In der Sitzung des JHA am 14. Juni 2012 wurde im Rahmen des mündlich vorgestellten Sachstandberichtes dargestellt, dass nach dem überregionalen  Benchmark eine VZ - Stelle für 60 Fälle (Landesverband Kindertagespflege sowie GPA-Kennzahl) erforderlich ist. Bei der Stadt Haan werden derzeitig 68 Kinder in der Tagespflege betreut. Die Voraussetzung für eine VZ - Stelle  ist somit gegeben. In diesem Zusammenhang wird auch auf den dieser Vorlage beigefügten Antrag von den Tagesmüttern vom 25.05.2012 verwiesen (Anlage 1).

 

Im Sachgebiet Kindertagesspflege wird seit August 2009 mit einem Stellenanteil von einer halben Stelle Fachberatung durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt betreuten 15 Tagespflegepersonen 45 Kinder. Im Durchschnitt war jede Tagespflegestelle mit 3 Kindern belegt. Seit dieser Zeit wurde das Angebot kontinuierlich ausgebaut.

Im Jahr 2010 betreuten 25 Tagespflegepersonen rund 50 Kinder.

Aktuell werden 3 Großtagespflegestellen mit jeweils 2 oder 3 Fachkräften und weitere 19 Tagespflegestellen mit insgesamt 68 Kindern betreut.

Im Aufbau befinden sich zwei weitere Großtagespflegestellen, die kontinuierlich fachlich beraten werden.

Mit diesen aktuellen Fallzahlen ist dringend eine Stellenerweiterung auf eine Vollzeitstelle  erforderlich.

Die verwaltungsintern seit September 2011 veranlasste Vertretungsregelung zur Sicherstellung der operativen Aufgaben hat zur Folge, dass seit diesem Zeitpunkt die der pflichtigen Aufgabenstellung Kinderschutz zuzurechnende Aufgabenstellung "Begrüßungspaket" nicht mehr entsprechend dem Aufgabenprofil wahrgenommen wird. Aus der beigefügten Tätigkeitsbeschreibung für die Kindertagespflege (Anlage 2) ergeben sich die wahrzunehmenden Tätigkeiten, die auch eine intensive Beratung der Tagespflegepersonen sowie  Steuerungsmaßnahmen und Marketing  zur Besetzung der angebotenen Plätze beinhalten.  Es kann derzeitig keine erforderliche und umfängliche Beratung der Eltern und der Tagespflegepersonen durchgeführt werden. Trotz der begrenzten Personalressourcen wird der fachliche Austausch der Tagespflegepersonen („Stammtisch“) fortgeführt.

Es ist zur Umsetzung der politischen Vorgaben - Ausbau der Kindertagespflege -  aus Sicht des Fachamtes erforderlich, umgehend unbefristet das Aufgabengebiet "Kindertagespflege" in Vollzeit zu besetzen.

Die Kindertagespflege hat in den letzten Jahren durch die bundesgesetzlichen Initiativen wie Tagesbetreuungsausbaugesetz -TAG und Kinderbildungsgesetz einen enormen Bedeutungswandel erfahren.

Für die Kindertagespflege gelten formalrechtlich die gleichen Förderungsgrundsätze wie bei den Kindertageseinrichtungen. Kindertagespflege hat wie eine Kindertageseinrichtung einen umfassenden Förderungsauftrag der Bildung, Betreuung und Erziehung gleichermaßen beinhaltet. (siehe §§ 22 ff GSB VIII). Die Akzeptanz der Kindertagespflege als alternatives Betreuungsangebot und damit auch die Gleichstellung muss aktiv gefördert werden.

Das Sachgebiet Kindertagespflege beruht prinzipiell auf vier Säulen:

·  Fachberatung

·  Qualifizierung

·  Fachvermittlung

·  Fachbegleitung

    Ferner ist der Ausbau der Kindertagespflege auf Grund der gesetzlichen Vorgaben zum U3 - Ausbau zwingend erforderlich bzw. auch neben der baulichen Realisierung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen aus finanziellen Gründen zu befürworten.

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Die Verwaltung schlägt die Neuausweisung und Aufstockung der Stelle 51/28 „Kindertagespflege“ in Vollzeit (bisher 19,5 Std./W., EG S12) unbefristet im Stellenplan 2012 unter der Maßgabe vor, dass hiermit keine Ausweitung der Gesamtstellenzahl im Stellenplan 2012 verbunden ist sowie die umgehende  unbefristete Stellenbesetzung dieser Vollzeitstelle zu realisieren und entsprechende Personalmaßnahmen zur Vermeidung einer Vakanz bei der Stelle Nr. 51/26 „Begrüßungspaket“ (19,5 Std./W., EG S12) einzuleiten.

Die vorab dargestellte Ist - Personalsituation bzw. der nach den politischen Vorgaben vorzunehmende Ausbau der Tagespflege erfordert eine unbefristete Stellenbesetzung bzw. durch entsprechende Personalmaßnahmen die Vermeidung der Stellenvakanz bei der Stelle Nr. 51/26 „Begrüßungspaket“

Beigefügt ist eine Darstellung des Landesverbands Kindertagespflege NRW zur „Qualitätssicherung für die Fachberatungsstellen Kindertagespflege“ (Anlage 3).

 

 

2.      Bezirkssozialdienst (BSD)

 

Die Vollzeitstelle Nr. 51/24 (EG S14) ist ab 01.07.2012 vakant, die Stelleninhaberin kündigte für die Zeit nach Ablauf der Mutterschutzfristen ab Herbstbeginn Elternzeit an. Die Nachbesetzung der vorgenannten Stelle ist erforderlich. Die Stelleninhaberin ist im Bezirkssozialdienst (BSD) des Jugendamtes im Bezirk Stadtmitte/Unterhaan eingesetzt.

 

Für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und ihre Familien ist die Kinder- und Jugendhilfe mit ihrem System des SGB VIII zuständig und zu allen Problem- und Fragestellungen ansprechbar.

Der BSD erlebt eine steigende Belastung durch zusätzliche Aufgaben, wie durch die Umsetzung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Umsetzung der Kontrolle der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder oder durch sich verändernde Anforderungen, wie die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Der BSD ist für die Menschen in Haan der zentrale Dienst für Familien in Krisen.

Der BSD ist im Jugendamt ein personalintensiver Bereich. Zu den zentralen Aufgaben des Bezirkssozialdienstes zählen:

·  Die Beratung zur Förderung der Erziehung in der Familie

·  Die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung

·  Maßnahmen zum Schutz von Kindern

·  Hilfen zur Erziehung,  hierzu gehören auch die

· Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

· die Hilfe für junge Volljährige

· die Mitwirklung in Verfahren vor den Familiengerichten

Der BSD wird auch präventiv tätig und beteiligt sich an der Entwicklung neuer Hilfe- und Schutzkonzepte.  Der Aufgabenbereich befindet sich im ständigen Wandel, da fachliche und organisatorische Anforderungen das Aufgabenprofil verändern. Die Anpassungsfähigkeit des BSD war und ist auch eines seiner wichtigsten Qualitätsmerkmale. So wird im BSD Fallmanagement ebenso wie fachliches und finanzielles Controlling betrieben, sozialräumliche Kooperations- und Netzwerkstrukturen aufgebaut und gepflegt.

Auch in Haan wird nach dem Sozialraumprinzip gearbeitet, d.h. jede sozialpädagogische Fachkraft deckt in einem räumlich definierten Bereich alle dem BSD zugeordneten Aufgaben ab. Die Arbeit wird als „aufsuchende Arbeit“ durchgeführt - wir haben das Stadtgebiet in fünf Sozialräume gegliedert.

Die Fachkräftestunden teilen sich aktuell wie folgt auf:

·  Bezirk Gruiten:                                 26,0 Wochenstunden  *)

·  Bezirk Haan- Ost:                            30,0 Wochenstunden

·  Bezirk Nachbarsberg:                     19,5 Wochenstunden

·  Bezirk Haan-West                            39,0 Wochenstunden

·  Bezirk  Stadtmitte/Unterhaan:       39,0 Wochenstunden (ab 01.07.2012 vakant)

 

Insgesamt:153,5 Wochenstunden = rd. 4 Vollzeitstellen

*) Vollzeitstelle, davon 13 Std./W. Koordination ambulante Hilfen

 

Aktuell werden in allen Bezirken 202 sog. Hilfeplan(HPG)-Fälle geführt. Die GPA nannte in ihrem letzten Prüfbericht (unberücksichtigt Kinderschutzfälle und den inzwischen eingetretenen Veränderungen bzgl. der Anforderungen)  als Kennzahl 35 HPG-Fälle je Vollzeitkraft.

 

In dem Bezirk Stadtmitte / Unterhaan gibt es aktuell 79  laufende Fälle, die bis zur einer Nachbesetzung der vakanten Stelle durch das Team vertreten werden müssen. Davon sind allein 56 Fälle durch das Hilfeplanverfahren zu steuern. Nicht erfasst sind hierbei Beratungen, die unregelmäßig die Sprechstunde der Fachkraft wahrnehmen.

Auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen werden die Fachkräfte das Mögliche tun, um ihrem Auftrag nachzukommen und insbesondere Schaden von Kindern und Jugendlichen abzuwenden.

Die Personalsituation ohne unverzügliche Nachbesetzung erlaubt  nicht die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensstandards, wie z. B. bei der Bearbeitung eines Kinderschutzfalles gem. § 8 a SGB VIII. Angesichts der hohen Anforderungen bei der Einschätzung von Fällen von Kindeswohlgefährdungen, die nach gesetzlicher Vorgabe niemals durch eine Fachkraft allein, sondern immer im Zusammenspiel mehrerer Kolleginnen vorgenommen werden müssen, aber auch die notwendigen Kontakte, Fahrtzeiten und der notwendigerweise besonders sorgfältige notwendige Dokumentation, ist eine ausreichende Personalausstattung für das Aufgabengebiet zwingend erforderlich.

Ohne umgehende Nachbesetzung kann die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung durch Abteilungs-, Amts- und Dezernatsleitung nicht getragen werden.

Die aufgezeigten Fallzahlen zeigen im Verhältnis zum überregionalen Benchmark (GPA-Kennzahl: 35 HPG-Fälle je Vollzeitkraft) bereits heute zusätzlichen Personalbedarf. Die Verwaltung geht davon aus, dass die in der zweiten Jahreshälfte 2012 zu konkretisierenden Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes einen weiteren Personalbedarf ergeben werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Kindertagespflege

          Der Rat der Stadt Haan stimmt der Neuausweisung und Aufstockung der Stelle 51/28 „Kindertagespflege“ in Vollzeit (bisher 19,5 Std./W., EG S12) unbefristet im Stellenplan 2012 unter der Maßgabe zu, dass hiermit keine Ausweitung der Gesamtstellenzahl im Stellenplan 2012 verbunden ist.

          Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend eine unbefristete Stellenbesetzung dieser Vollzeitstelle zu realisieren. Ferner sind entsprechende Personalmaßnahmen zur Vermeidung einer Vakanz bei der Stelle Nr. 51/26 „Begrüßungspaket“ (19,5 Std./W., EG S12) einzuleiten.

 

2.      Bezirkssozialdienst

Der Rat der Stadt Haan nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die ab 01.07.2012 vakante Stelle im Bezirkssozialdienstes (BSD) des Jugendamtes (VZ-Stelle Nr. 51/24, EG S14) nach Abstimmung mit der Kommunalaufsicht umgehend nachbesetzt wird.

 

Finanz. Auswirkung:

 

-    Aufstockung der Stelle 51/28 und Besetzung in Vollzeit:

zusätzlicher Jahresbruttoaufwand rd. 31.000 Euro, in 2012 entsprechend anteilig

-    Für die Nachbesetzung der Stelle 51/24 entsteht in der Beurlaubungszeit keine finanzielle Auswirkung (für Beurlaubungszeit anderer Kostenträger)