Betreff
Änderung der Ehrenordnung des Rates der Stadt Haan
Vorlage
10/139/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Haan hat die derzeit gültige Ehrenordnung in seiner Sitzung am 18.12.1979 beschlossen. Mit Änderungssatzungen vom 19.03.1985 und 31.05.2005 erfolgte eine Erweiterung der Ehrenordnung.

 

Rechtsgrundlage für den Erlass einer Ehrenordnung ist § 43 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

 

Hiernach müssen die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse gegenüber dem Bürgermeister Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein kann. Die näheren Einzelheiten regelt der Rat.

 

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) zum 01.03.2005 geben die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden gegenüber den Hauptverwaltungsbeamten schriftlich Auskunft über

 

1.         den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,

 

2.         die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,

 

3.         die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,

 

4.         die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,

 

5.         die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

 

 

Die Angaben sind gem. § 17 KorruptionsbG in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.

 

 

Anlässlich der letzten Erweiterung der Ehrenordnung beschloss der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am 31.05.2005, die von den Mandatsträgern abzugebenden Erklärungen im Amtsblatt der Stadt Haan zu veröffentlichen. Mit Einführung des Rats- und Bürgerinformationssystems bot es sich analog zur Regelung beim Kreis Mettmann an, die Erklärungen dort zu veröffentlichen. Dies wurde für die Mitglieder des Rates bereits exemplarisch umgesetzt, die Erklärungen der sachkundigen Bürger werden in Kürze eingestellt. Somit ist eine jährliche Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Haan obsolet geworden. Die Ehrenordnung ist entsprechend anzupassen.

Beschlussvorschlag:

 

„Die Ehrenordnung des Rates der Stadt Haan wird gemäß des Entwurfs der Anlage 1 geändert.