hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) BauGB,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB,
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Am 19.06.2012 hat der Planungs- und
Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan den Beschluss gefasst, den
Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“ öffentlich auszulegen. Der Beschluss
wurde am 22.06.2012 im Amtsblatt veröffentlicht. Die öffentliche Auslegung erfolgte
im Zeitraum vom 02.07.2012 bis zum 03.08.2012. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung erfolgte mit
Schreiben vom 21.06.2012 mit Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum
03.08.2012.
2./ Ergebnisse der Beteiligungsverfahren
Nach der Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von
Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über alle im Laufe
des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen - einschließlich der
Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung -
entscheiden. Entsprechend sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren
eingegangenen Stellungnahmen dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
2.1/ Vorgebrachte
Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1)
BauGB
Über die Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Sitzungsvorlage 61/080/2012 berichtet.
Die anonymisierte Niederschrift zur durchgeführten Diskussionsveranstaltung ist
dieser Sitzungsvorlage zur abschließenden Entscheidung durch den Rat als Anlage
A beigefügt.
2.2/ Stellungnahmen
im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB
Die Prüfergebnisse zu den diesbezüglichen
Stellungnahmen sind der Anlage B zu entnehmen.
Die berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen
waren Bestandteil der zur Offenlage aktualisierten Planunterlagen.
2.3/ Vorgebrachte
Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB
Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2) und
§ 4 (2) BauGB seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der
Naturschutzverbände und Bürger vorgebrachten Stellungnahmen sind mit dem
Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung Anlage C zu entnehmen. Die
abgegebenen Stellungnahmen sind ebenfalls dieser Anlage zu entnehmen.
3./ Prüfergebnisse
der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen
entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zur Kenntnis zu
nehmen.
Anregungen,
die eine Änderung der Planung erforderlich machen, wurden nicht vorgetragen;
die Planung bleibt dem zu Folge unverändert.
4./ Beschlussempfehlung
und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan
Nr. 172 „Grünzug Tenger“ in der Fassung vom 21.05.2012 gem. § 10 (1) BauGB mit
seiner Begründung in der Fassung vom 21.05.2012 zu beschließen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den
Rat der Stadt Haan kann der Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“ durch Bekanntmachung
des Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.
Beschlussvorschlag:
„1. Über
die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie
über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der
Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem
Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“
in der Fassung vom 21.05.2012 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung
beschlossen.
Der
Begründung in der Fassung vom 21.05.2012 wird zugestimmt.
Der
räumliche Geltungsbereich befindet sich in Unterhaan und umfasst die Flächen südlich
und südwestlich der Tennisanlage Sombers bis zum Wäldchen nördlich des Heidewegs,
die frühere Gaststätte Tenger mit den umgebenden Flurstücken, weitere
Freiflächen östlich der früheren Gaststätte und westlich des Thienhauser Baches
nach Süden bis zum Beginn der Wohnbaugrundstücke am Hülsberg.
Die genaue
Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung.“
Finanz. Auswirkung:
keine