Betreff
Bebauungsplan Nr. 172 "Grünzug Tenger"
hier: Beschluss über die abgegebenen Stellungnahmen, § 3 (2) BauGB,
Satzungsbeschluss, § 10 (1) BauGB,
Vorlage
61/084/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1./     Bisheriges Verfahren

Am  19.06.2012 hat der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“ öffentlich auszulegen. Der Beschluss wurde am 22.06.2012 im Amtsblatt veröffentlicht. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 02.07.2012 bis zum 03.08.2012. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung erfolgte mit Schreiben vom 21.06.2012 mit Frist zur Abgabe der Stellungnahmen bis zum 03.08.2012.

 

 

2./     Ergebnisse der Beteiligungsverfahren

Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen - einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - entscheiden. Entsprechend sind alle in den bisherigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen dieser Sitzungsvorlage beigefügt.

 

2.1/   Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB

Über die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Sitzungsvorlage 61/080/2012 berichtet. Die anonymisierte Niederschrift zur durchgeführten Diskussionsveranstaltung ist dieser Sitzungsvorlage zur abschließenden Entscheidung durch den Rat als Anlage A beigefügt.

 

2.2/   Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB

Die Prüfergebnisse zu den diesbezüglichen Stellungnahmen sind der Anlage B zu entnehmen.

Die berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen waren Bestandteil der zur Offenlage aktualisierten Planunterlagen.

 

2.3/   Vorgebrachte Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB

Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände und Bürger vorgebrachten Stellungnahmen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung Anlage C zu entnehmen. Die abgegebenen Stellungnahmen sind ebenfalls dieser Anlage zu entnehmen.

 

3./     Prüfergebnisse der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt, die Stellungnahmen entsprechend den Prüfergebnissen zu berücksichtigen bzw. zur Kenntnis zu nehmen.

Anregungen, die eine Änderung der Planung erforderlich machen, wurden nicht vorgetragen; die Planung bleibt dem zu Folge unverändert.

 

4./     Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“ in der Fassung vom 21.05.2012 gem. § 10 (1) BauGB mit seiner Begründung in der Fassung vom 21.05.2012 zu beschließen. Nach erfolgter Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Haan kann der Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“ durch Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt zur Rechtskraft gelangen.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 172 „Grünzug Tenger“ in der Fassung vom 21.05.2012 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

Der Begründung in der Fassung vom 21.05.2012 wird zugestimmt.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich in Unterhaan und umfasst die Flächen südlich und südwestlich der Tennisanlage Sombers bis zum Wäldchen nördlich des Heidewegs, die frühere Gaststätte Tenger mit den umgebenden Flurstücken, weitere Freiflächen östlich der früheren Gaststätte und westlich des Thienhauser Baches nach Süden bis zum Beginn der Wohnbaugrundstücke am Hülsberg.

Die genaue Abgrenzung des Plangebiets erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine