Sachverhalt:

 

1.      Bisheriges Verfahren

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Haan hat am 29.11.2012 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 151 „August-Macke-Weg“ gemäß § 2 (1) BauGB (s. Anlage 1) und über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB gefasst. Am 02.02.2012 wurde zu diesem Zweck eine Diskussionsveranstaltung durchgeführt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 (1) BauGB mit Schreiben vom 22.12.2011 beteiligt. In der Sitzung des PlUA vom 19.06.2012wurde der Beschluss gefasst, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 151 mit seiner Begründung in der Fassung vom 29.05.2012 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Die Auslegung wurde am 05.07.2012 ortsüblich bekannt gemacht und erfolgte vom 16.07.2012 bis zum 17.08.2012.

 

 

2.      Vorgebrachte Anregungen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens

 

2.1    Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB sowie im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach

§ 4 (1) BauGB

Nach der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichtes NRW vom 14.02.2007 muss der Rat zur Schaffung von Rechtssicherheit zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses über alle im Laufe des Bauleitplanverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen - einschließlich der Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung - entscheiden. Entsprechend sind den Anlagen 2-4 die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen mit der Stellungnahme der Verwaltung sowie das Protokoll der Diskussionsveranstaltung beigefügt worden. Der Planungs- und Umweltausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 19.06.2012 (61/079/2012) über die Anregungen beraten, die Stellungnahmen wurden aber z.T. entsprechend der neuen Sachlage aktualisiert.

 

 

2.2    Vorgebrachte Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB

Die im Rahmen der Verfahren nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB seitens der beteiligten Behörden und Stellen, der Naturschutzverbände und Bürger vorgebrachten Anregungen sind mit dem Ergebnis der Prüfung durch die Verwaltung der Anlage 5 zu entnehmen. Eine Kopie der Stellungnahmen, bei denen Anregungen vorgetragen wurden, ist ebenfalls der Anlage beigefügt.

 

Die im Rahmen der vorgenannten Beteiligungen vorgetragenen Anregungen führen zu keiner Änderung des vorgelegten Bebauungsplanentwurfes und seiner Begründung

 

 

3.      Planentwurf

Der zum Satzungsbeschluss anstehende Bebauungsplan vom 29.05.2012 und seine Begründung in der Fassung vom 29.05.2012 sind der Anlage 6 zu entnehmen. Die Anlagen zur Begründung wurden den Sprechern der Fraktionen im PlUA bereits in einfacher Ausfertigung zum Offenlagebeschluss übersendet. Sie sind zudem im Ratsinformationssystem einzusehen.

 

 

4.      Städtebauliche Verträge

Zur Sicherung der Planungsinhalte ist mit dem Vorhabensträger ein Folgekostenvertrag und ein Erschließungsvertrag abzuschließen. Im Folgekostenvertrag wird die anteilige Übernahme eines Investitionsbeitrages zur Schaffung einer neuen Kindertageseinrichtung geleistet, da der aus dem Baugebiet resultierende Bedarf in den vorhandenen Einrichtungen in der Stadt Haan nicht gedeckt werden kann. Des Weiteren sind im Rahmen eines Erschließungsvertrages die konkrete Ausführung der geplanten Verkehrs- und Entwässerungsanlagen zu regeln. Zudem werden über diesen Vertrag auch die Ausführung und die Pflege der im Plangebiet festgesetzten Pflanzflächen sowie die aus Artenschutzgründen empfohlenen Abriss- und Rodungszeiten verbindlich geregelt. Die vorgenannten Verträge sind zeitgleich zum Satzungsbeschluss zu beschließen. Sie werden im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung beraten.

 

 

5.      Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, den Prüfergebnissen in den Anlagen 3-5 zuzustimmen. Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 151 „August-Macke-Weg“ als Satzung zu beschließen und seiner Begründung in der Fassung vom 29.05.2012 zuzustimmen. Der Bebauungsplan wird daraufhin durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Haan zur Rechtskraft gelangen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB, über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB i.V.m. der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 151 „August-Macke-Weg“ in der Fassung vom 29.05.2012 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 29.05.2012 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet liegt in Haan-West. Es wird begrenzt im Westen von der Bebauung Thienhausener Straße 37-45, im Süden von der Bebauung Dürerstraße 94-98, im Osten von den Geschoßwohnungsbauten August-Macke-Weg 1und 2 sowie im Norden durch die Flächen des katholischen Friedhofs Thienhausen. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung."

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Der Beschluss des Bebauungsplans führt zu keinen Kosten für die Stadt Haan.