Sachverhalt:
1.
Der Bauverein Haan eG
besteht seit 1919.
Zweck der Genossenschaft
ist die Förderung der Mitglieder durch eine sichere und sozial verantwortbare
Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
Derzeit bewirtschaftet die
Genossenschaft einen Bestand von 907 Mietwohnungen in 165 Häusern mit rd.
57.744 m² Wohn- und Nutzfläche, 175 Garagen und Tiefgaragenstellplätze sowie
drei gewerbliche Einheiten, davon 2 eigengenutzte. Die Genossenschaft hat 1.025
Mitglieder (Stand Ende 2011). Die Bilanzsumme beträgt rund 34 Mio. €.
Die Satzung des Bauvereins
Haan wurde im Juni 2003 dahingehend geändert, den Wert eines Geschäftsanteils
von 625 € auf 800 € zu erhöhen. Um keine Zuzahlung leisten zu müssen, hat die
Stadt Haan ihre Anteile ab 01.01.2004 von 47 auf 36 gemindert. Der Wert der Geschäftsanteile
der Stadt Haan beträgt bei 36 Anteilen zu je 800 € 28.800 €.
.
Die Höhe der Dividende wird
jährlich in der Mitgliederversammlung festgesetzt und betrug den letzten Jahren
4%. Damit werden 1.152 € jährlich der Stadt ausbezahlt.
Der Gründungszweck ist nach
nunmehr über 90 Jahren überholt; seinerzeit gehörte die Stadt Haan zu den
Gründungsmitgliedern, um der nach dem Ersten Weltkrieg bestehenden Wohnungsnot
zu begegnen.
Über die Dividende hinaus
ergeben sich aus der Mitgliedschaft keine weiteren Vorteile oder besonderen
Rechte wie z.B. Belegungsrechte. Die Stadt Haan hat Stimmrecht in der
Mitgliederversammlung, nach Satzung müssen Mitglieder des Aufsichtsrates
persönlich Mitglied der Genossenschaft sein. Die Einflussnahme der Verwaltung
auf unternehmerische Entscheidungen der Wohnungsbaugenossenschaft ist daher
sehr begrenzt.
Eine Kündigung der
Mitgliedschaft muss gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung zwei Jahre vorher zum Schluss
des Geschäftsjahres erfolgen. (§ 7 Abs.1). Eine Kündigung muss daher spätestens
zum 31.12.2012 dem Bauverein Haan vorliegen, um zum 1.1.2015 wirksam zu werden.
2.
Die "Allgemeine
Wohnungsbaugenossenschaft des Amtes Gruiten eG" besteht seit Juli
1950.
Gründungszweck war auch
hier, der Wohnungsnot nach dem Zweiten Weltkrieg wirksam zu begegnen. Heute
verfolgt die Genossenschaft das Ziel, den
Mitgliedern attraktive Wohnungen zu tragbaren Bedingungen anzubieten.
Dabei handelt es sich um freifinanzierte als auch öffentlich geförderte
Wohnungen verschiedener Größen mit einem Mietpreis in der Regel unter dem
marktüblichen Mietzinsniveau.
Die Genossenschaft
bewirtschaftet einen Bestand von 257 Wohnungen, 54 Garagen und 95
Einstellplätzen in Erkrath, Haan/Gruiten und Wuppertal-Schöller.
Der Geschäftsanteil der
Stadt Haan beträgt 36 Anteile à 310,-- € ( 11.160
€ ). Eine Dividendenausschüttung erfolgt nicht, der Bilanzgewinn wird
insgesamt Ergebnisrücklagen zugeführt.
Die Bilanzsumme der Genossenschaft betrug in 2011 rund 7,4 Mio. €.
Es besteht Stimmrecht in
der Mitgliederversammlung, nach Satzung müssen Mitglieder des Aufsichtsrates
persönlich Mitglied der Genossenschaft sein. Die Einflussnahme der Verwaltung
auf unternehmerische Entscheidungen der Wohnungsbaugenossenschaft ist daher
sehr begrenzt.
Eine Kündigung der
Mitgliedschaft kann nach § 7 Abs. 2 der Satzung vom 29.8.2008 zum Ende des
Geschäftsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Eine
Kündigung, sollte diese noch in diesem Geschäftsjahr wirksam werden, müsste
daher spätestens am 30.9.2012 dem Bauverein Gruiten vorliegen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Haan kündigt ihre
Mitgliedschaft im Bauverein Haan eG und der "Allgemeinen
Wohnungsbaugenossenschaft des Amtes Gruiten eG" zu den nächst möglichen
Kündigungsterminen.
Finanz. Auswirkung:
Mittelzufluss in 2015 in Höhe
von 28.800 € mit dem Austritt aus
dem Bauverein Haan
Mittelzufluss in 2013 in Höhe
von 11.160
€ mit dem
Austritt aus der Wohnungsbaugenossenschaft des Amtes Gruiten