Betreff
Jugendparlament - Weiterfinanzierung des Koordinators
Vorlage
51/087/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach erneutem Aufgreifen des Gedankens im Jugendhilfeausschuss, ein Jugendparlament einzuführen, erfolgte Ende 2008 die Wahl eines „Parlaments“ für einen Tätigkeitszeitraum von 2 Jahren.

 

Die erste Wiederwahl im Dezember 2010 scheiterte an der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl von Kandidaten. Nach intensiven Bemühungen des Koordinators und der Verwaltung stehen auch im März 2011 (anstelle der 12 vorgesehenen) nur 10 Kandidaten zur Verfügung. Schließlich wird mit 8 Kandidaten durch den Jugendhilfeausschuss die „Arbeitsgruppe Jugendparlament“ gebildet und  die Arbeitsgruppe mit dem Jugendparlament vergleichbaren Rechten und Pflichten versehen. Inzwischen zählt die Arbeitsgruppe 10 Mitglieder.

 

Im Lauf der Zeit entwickelte sich eine rege Kommunikation zwischen dem Jugendparlament, später der Arbeitsgruppe, und dem Jugendhilfeausschuss. Die Arbeit des Jugendparlaments bzw. der Arbeitsgruppe entwickelte eine zunehmende Dynamik. Die Jugendlichen beschäftigten sich intensiv, auch initiativ, u. a. mit Fragen zum ÖPNV, zum „Zusammenleben“ von Real- und Hauptschülern, zur Nutzung des Hallenbades sowie zu Belangen der Jugendarbeit in Haan. Darüber hinaus wurde zuletzt durch die Arbeitsgemeinschaft eine große Veranstaltung für Kinder und Jugendliche organisiert und durchgeführt. Die Gesamtentwicklung mit den Lernerfolgen wird aus pädagogischer Sicht als erfolgreich betrachtet.

 

Für den Aufbau, die Vorbereitung der ersten Wahl sowie für Begleitung und Koordination des gewählten Jugendparlaments bzw. der Arbeitsgruppe Jugendparlament wurde eine externe Kraft gewonnen, die seit Mai 2007 bis heute im Rahmen eines Werkvertrages tätig. Dieser Aufwand sowie Sachaufwand wurden bisher durch Leistungen der Kultur- und Sozial-Stiftung der Stadt-Sparkasse Haan finanziert. Diese Mittel sind jetzt erschöpft.

 

Zur Fortführung der Tätigkeit des Koordinators, die für die Arbeit des Jugendparlaments erforderlich und von besonderer Bedeutung ist, muss eine Finanzierung von September 2012 bis Mai 2013 gesichert werden. Nach Mai 2013 würde sich bei entsprechender Etatisierung eine Mittelverfügbarkeit aus dem Haushalt 2013 ergeben.

 

Eine Neuwahl des Jugendparlaments sollte für 2013 vorgesehen werden, wenn die Finanzausstattung für 2013 gesichert ist. Den Bedarf (Honorar, Sachaufwand) wird die Verwaltung für die Haushaltsberatungen 2013 vorlegen.

 

Die Verwaltung wird der Frage nachgehen, ob erneut eine (anteilige) Drittfinanzierung des Aufwands ermöglicht werden kann.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stellt bei Produktsachkonto 060210.501920 zur Fortführung der Arbeit des Jugendparlaments in der derzeitigen Form als „Arbeitsgruppe Jugendparlament“ zur Finanzierung des Aufwands für den Koordinator für die Zeit von September 2012 bis einschl. Mai 2013 überplanmäßig / außerplanmäßig 2.700 € bereit.

.

Finanz. Auswirkung:

 

2.700 € für die Zeit ab September 2012 bis einschl. Mai 2013