Betreff
Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung / Aufwendung und Auszahlung im/von Produkt 060320 "Stationäre Hilfen" bei der Aufwandsart "Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen"
Vorlage
51/089/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsteht in 2012 bei einem verfügbaren Ansatz von 100.000 € für Erstattungen an andere Träger der öffentlichen Jugendhilfe (u. a. Stadt Düsseldorf) im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII ein Mehraufwand in Höhe von insgesamt 318.000 Euro.

 

Durch die Stadt Haan sind Aufwendungen für stationäre Hilfen zur Erziehung nach Wechsel in die örtliche Zuständigkeit / Stadt Haan - die örtliche Zuständigkeit regelt § 86 SGB VIII (siehe Anlage) - an bisherige Leistungsträger zu erstatten. Dies betrifft erbrachte Leistungen, die während des Zeitraums geleistet wurden, wo die Stadt Haan zuständig war. Diese zeitlichen Überschneidungen ergeben sich auch durch Nichtmittteilung des Wohnungswechsels der Eltern oder Personensorgeberechtigten.

 

Ferner teilt der örtliche Träger, dem Umstände für den Wechsel der örtlichen Zuständigkeit bekannt werden, dies dem anderen örtlichen Träger mit. Bei der Prüfung der örtlichen Zuständigkeit nach § 86 SGB VIII handelt es sich oftmals um einen komplexen und langwierigen Vorgang, der bis zur abschließenden Klärung häufig umfangreichen Schriftwechsel erfordert.

 

Alle geltend gemachten Erstattungsansprüche sind entsprechend den rechtlichen Vorschriften geprüft, die Ansprüche sind begründet.

 

Für den Haushalt 2012 konnte – wie in den Vorjahren – nur der eingeschätzte     Aufwand auf der Basis der Jahre 2010 und 2011 zu Grunde gelegt werden. Die Entwicklung der Fallzahlen und des Aufwands können nicht berechnet bzw. realistisch eingeschätzt werden, da Fallzahlen und Aufwand von einer „Zufälligkeit“ (durch Zuzug u. a. Umstände - siehe § 86 SGB VIII -  bedingter Wechsel der örtlichen Zuständigkeit ) abhängen.

 

Bei der aktuellen Prüfung wurde ferner festgestellt, dass bei der Ermittlung des Haushaltsansatzes lfd. Prüffälle nicht umfassend in den Haushaltsansatz 2012 eingerechnet wurden. Die jetzt vorliegenden Erstattungsfälle sind mit einem Gesamtaufwand von  273.161,76 €  verbunden.

 

In 11 weiteren Fällen (Heimerziehung und Vollzeitpflege) wurden in 2012 Ansprüche anderer Leistungsträger auf Kostenerstattung im Umfang von insgesamt 44.838 Euro angemeldet. Die Prüfvorgänge konnten zügig abgeschlossen werden, es sind kürzere Erstattungszeiträume entstanden.

 

Diese Aufwendungen wurden bei der überplanmäßigen Mittelbereitstellung berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

Zur Deckung des Mehraufwands herangezogen werden

- ein Mehrertrag bei Produktsachkonto 060310.448200

  („Kostenerstattung durch Gemeinden und Gemeindeverbände“)

  der Ertragsart Kostenerstattungen und Kostenumlagen                               30.000 Euro

sowie Minderaufwendungen der Aufwandsart

„Transferaufwendungen“ bei Produktsachkonten

- 060320.533214 „Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung“                 5.000 Euro

- 060320.533211 „Eingliederungshilfe“                                                                50.000 Euro

- 060320.533212 „Hilfen für junge Volljährige“                                                  25.000 Euro

- 060320.533216 „Inobhutnahmen“                                                                       10.000 Euro

                                                                                                            insgesamt     120.000 Euro

 

Bei den vorstehend genannten und zur teilweisen Deckung des Mehraufwands herangezogenen Positionen erfolgte auf Grund der bis heute zu verzeichnenden Entwicklungen hinsichtlich Fallzahlen und des Ertrags bzw. jeweiligen Aufwands eine „Hochrechnung“ bis zum Jahresende 2012.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt nach § 83 Abs. 2 GO NRW der Leistung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung im Produkt 060320 „Stationäre Hilfen“ bei der Aufwandsart „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ in Höhe von 318.000 Euro zu.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhaltsdarstellung.