Betreff
Entlastung der Sparkassenorgane der Stadt-Sparkasse Haan für das Geschäftsjahr 2011
Vorlage
20/032/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Sparkassenverwaltungsrat hat am 20. Juni 2012 den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 gebilligt und den Jahresabschluss zum 31.12.2011 gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) Sparkassengesetz NRW (SpkG) mit folgenden Beträgen festgestellt:

 

Jahresbilanz

Summe der Aktiva und Passiva                   662.265.115,84 EUR

 

Gewinn- und Verlustrechnung

Jahresüberschuss                                                  728.991,10 EUR

 

 

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 14. Mai 2012 den Jahresabschluss 2011 mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.

 

Lt. Schreiben der Stadt-Sparkasse vom 05. Juli 2012 liegt der schriftliche  Prüfungsbericht vor. Diesen Bericht erhalten  gemäß § 24 Abs. 3 SpkG  der Vorstand der Sparkasse, der Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Aufsichtsbehörde.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates können den Prüfungsbericht im Hause der Stadt-Sparkasse einsehen.

 

Der Rat der Stadt  beschließt gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpKG über die Entlastung der Sparkassenorgane. Der Sparkassenverwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2012 einstimmig empfohlen, die Organe der Sparkasse zu entlasten.

 

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2011  (- Anlage 1 -) und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 (- Anlage 2 -) der Stadt-Sparkasse Haan sind  beigefügt.

 

 

Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Sparkassenverwaltungsrates sind, dürfen bei der Beratung und der Beschlussfassung nicht mitwirken.

 


 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 - Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Stadt - Sparkasse Haan

Anlage 2 - Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011

Beschlussvorschlag:

 

„Den Organen der Stadt-Sparkasse Haan, und zwar

 

- dem Verwaltungsrat

 

und

 

- dem Vorstand

 

wird für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung erteilt.“