Betreff
PPP - Maßnahme "Neubau Mensa und Teilsanierung Schulzentrum Walder Straße"
Zusätzliche Bereitstellung von Haushaltsmitteln (Aufwandsermächtigung) zur Finanzierung der Maßnahme
Vorlage
20/033/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Anlass der Vorlage und Mittelbereitstellung

 

Der Rat der Stadt Haan soll am 26.09.2012 in nichtöffentlicher Sitzung die Maßnahme "Neubau Mensa und Teilsanierung Schulzentrum Walder Straße" (PPP – Projekt) vorbehaltlich der Genehmigung des Landrates des Kreises Mettmann als Aufsichtsbehörde zur Umsetzung freigegeben und einen Auftragnehmer mit der Planung, Erstellung, Durchführung, Teilfinanzierung und der Instandhaltung der im Rahmen der Baumaßnahme bearbeiteten Bauteile beauftragen. Es wurden bereits vorbereitende Gespräche mit der Kommunalaufsicht geführt. Die nichtöffentliche Beratung und Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss findet am 18.09.2012 statt.

 

Die Gesamtinvestitionskosten (einschl. Zwischenfinanzierungskosten) der PPP – Auftragsvergabe für die Neubau- und Sanierungsmaßnahmen betragen vorläufig einschl. Umsatzsteuer 5.798.466,86 EUR (die endgültigen Zwischen-finanzierungskosten werden bei Abschluss des PPP – Projektvertrages festgestellt). Die Gesamtkosten von 5.798.466,86 EUR teilen sich auf in Erhaltungsaufwendungen (konsumtiv) und Investitionsauszahlungen. 90 % der Gesamtkosten hat die Stadt 2014 als Einmalzahlung zu leisten (Eigenfinanzierung). Der Fremdfinanzierungsanteil beträgt 10 %, das sind 579.846,69 EUR. Der Fremdfinanzierungsanteil wird ab 2014 getilgt.

 

Die veranschlagten bzw. vorgesehenen Haushaltsmittel zur Finanzierung der Erhaltungsaufwendungen (konsumtiv) reichen nicht aus, um die anfallenden Aufwendungen leisten zu können. Hier fehlen 0,512 Mio. EUR.

 

Für den Fremdfinanzierungsanteil von 10 % sind im Haushaltsplan 2012

0,495 Mio. EUR ausgewiesen. Tatsächlich wird der Fremdfinanzierungsanteil

rd. 0,580 Mio. EUR betragen, das sind rd. 0,085 Mio. EUR mehr gegenüber der Planung.

 

Die Mehraufwendungen sind erforderlich, da aufgrund der Komplexität der Baustelle bei laufendem Schulbetrieb die Baustellenkosten (Einrichtung, Logistik, Ausweichcontainer) deutlich höher anzusetzen sind als ursprünglich kalkuliert. Außerdem ist die Baukostensteigerung bis 2012 zu berücksichtigen.

 

Der Mehrbetrag von 0,512 Mio. EUR für die konsumtiven Erhaltungsaufwendungen soll wie  folgt finanziert werden (siehe Ziffer 3 des Beschlussvorschlages):

 

Die Verwaltung wird die politischen Entscheidungsgremien im Vorfeld der Haushaltsplanberatungen 2013 – voraussichtlich bis Ende 2012 – darüber informieren, wie die PCB – Schadstoffbelastung am Schulgebäude Gymnasium  durch eine grundlegende Kernsanierung bis auf die Rohbausubstanz  oder Abbruch und Neubau beseitigt werden kann. Hierfür sind keine Mittel im Haushaltsplan veranschlagt. Es ist Ziel, die haushaltspolitischen Entscheidungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 herbeizuführen. Hierüber wurde die Bezirksregierung Düsseldorf über den Landrat mit Bericht vom 22.08.2012 informiert.

 

In den Finanzplanungsjahren 2013 und 2014 sind jedoch konsumtive Erhaltungsaufwendungen für das Schulgebäude des Gymnasiums von 0,675 Mio. EUR vorgesehen (Produkt 030400: Bauliche Umsetzung, Erneuerung Trinkwasserleitung, Ertüchtigung eines Chemiefachunterrichtsraumes, Erneuerung der Heizungsanlage, Ertüchtigung der Elektroinstallation / Einzelraumsteuerung). Bei Kernsanierung oder Abbruch und Neubau des Schulgebäudes Gymnasium ist die Durchführung der o.g. Erhaltungsaufwendungen nicht sinnvoll. Die Aufwendungen von 0,675 Mio. EUR können entfallen.

 

Die PPP – Auftragsvergabe "Neubau Mensa und Teilsanierung Schulzentrum Walder Straße" kann nur bei ausreichenden Haushaltsmitteln beschlossen werden.

 

Es wird vorgeschlagen, dass

 

ü die konsumtiven Erhaltungsaufwendungen von bisher 2,200 Mio. EUR um 0,512 Mio. EUR auf die erforderlichen 2,712 Mio. EUR erhöht werden und der Mehrbetrag von 0,512 Mio. EUR im Finanzplanungsjahr 2014 zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Aufwendungen für das PPP – Projekt zu veranschlagen ist (Grundlage ist der Haushaltsplan 2012),

 

ü der zu tilgende Fremdfinanzierungsanteil von 10 % von bisher

0,495 Mio. EUR auf rd. 0,580 Mio. EUR angehoben wird und

 

ü die bisher in den Finanzplanungsjahren 2013 und 2014 oben aufgeführten Erhaltungsaufwendungen von 0,675 Mio. EUR für das Schulgebäude Gymnasium nicht durchgeführt werden und die Ausgabemittel gestrichen werden.

 

 

2.    Erläuterungen zu den Haushaltsermächtigungen des PPP – Projektes und der Erhaltungsaufwendungen für das Schulgebäude Gymnasium

 

2.1  Gemäß den bisher bereitgestellten Haushaltsmitteln bis 2012 und den vorgesehenen Aufwendungs- und Auszahlungsermächtigungen in den  Planjahren 2013 und 2014 (Produkt 030200 Teilfinanzplan/ Investitionsmaßnahme; Produkte 030200 und 030300 Teilergebnis- / Teilfinanzpläne / Erhaltungsaufwendungen) stehen über die bereits angefallenen Kosten hinaus für die Finanzierung der PPP – Maßnahme (bei vorsorglich angenommener Eigenfinanzierung von 100 %) und der sonstigen Kosten (PPP – Beraterkosten,  PPP – Bieterentschädigungen, Unvorhergesehenes) folgende Beträge zur Verfügung:

 

2,200 Mio. EUR für Erhaltungsaufwendungen (konsumtiv) und

3,123 Mio. EUR für Investitionsauszahlungen.

 

Für den Fremdfinanzierungsanteil von 10 % wurden im Haushaltsplan 2012 die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, um 0,495 Mio. EUR erhöht.

 

 

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Aufgrund  des Angebotes des wirtschaftlichsten Bieters zuzüglich der o.a. sonstigen Kosten sind bei einer Eigenfinanzierung von 90 % tatsächlich erforderlich:

 

2,712 Mio. EUR   für Erhaltungsaufwendungen (konsumtiv) und

2,765 Mio. EUR   für Investitionsauszahlungen (von dem investiven Gesamtanteil

von 3,345 Mio. EUR wurde der Fremdfinanzierungsanteil von

10 % der PPP–Gesamtkosten = rd. 0,580 Mio. EUR abgezogen).

 

Die konsumtiven Erhaltungsaufwendungen sind damit 0,512 Mio. EUR höher als die konsumtiven Haushaltsmittel.

 

Durch den Fremdfinanzierungsanteil von 10 % tritt bei den Investitionsaus-zahlungen keine Überschreitung ein.

 

Der Fremdfinanzierungsanteil von 10 % beträgt rd. 0,580 Mio. EUR (das sind rd. 0,085 Mio. EUR mehr als bisher eingeplant).

 

 

 

2.2  In den Finanzplanungsjahren 2013 und 2014 des Haushaltsplanes 2012  sind folgende konsumtive Erhaltungsaufwendungen für das Schulgebäude des Gymnasiums (Produkt 030400) vorgesehen:

 

Bauliche Umsetzung Erneuerung Trinkwasserleitung                        0,180 Mio. EUR

Ertüchtigung eines Chemiefachunterrichtsraumes                              0,100 Mio. EUR

Erneuerung der Heizungsanlage                                                             0,245 Mio. EUR

Ertüchtigung der Elektroinstallation / Einzelraumsteuerung               0,150 Mio. EUR

 

                                                                                     zusammen:              0,675 Mio. EUR

 

 

Von den 0,675 Mio. EUR entfallen 0,600 Mio. EUR auf das Planungsjahr 2013 und 0,075 Mio. EUR auf das Planungsjahr 2014.

 

Bei Kernsanierung oder Abbruch und Neubau des Schulgebäudes Gymnasium ist die Durchführung der o.g. Erhaltungsaufwendungen nicht sinnvoll.

Beschlussvorschlag:

 

1.    Zur Mitfinanzierung des Neubaus der Mensa und der Teilsanierung des Schulzentrums Walder Straße werden die konsumtiven Erhaltungsaufwendungen  von bisher 2,200 Mio. EUR um 0,512 Mio. EUR auf 2,712 Mio. EUR erhöht. Der Mehrbetrag von 0,512 Mio. EUR ist auf der Grundlage des Haushaltsplanes 2012 im Finanzplanungsjahr 2014 bei den Produkten 030200 (Hauptschule) und 030300 (Realschule) zu veranschlagen.

 

2.    Der zu tilgende Fremdfinanzierungsanteil von 10 % der PPP – Gesamtkosten wird von bisher 0,495 Mio. EUR auf rd. 0,580 Mio. EUR erhöht.

 

3.    Die im Haushaltsplan 2012 in den Finanzplanungsjahren 2013 und 2014 vorgesehenen Maßnahmen (konsumtive Erhaltungsaufwendungen) von

0,675 Mio. EUR für das Schulgebäude Gymnasium (Produkt 030400)  werden 2013 und 2014 nicht durchgeführt (bauliche Umsetzung Erneuerung Trinkwasserleitung, Ertüchtigung eines Chemiefachunterrichtsraumes, Erneuerung der Heizungsanlage, Ertüchtigung der Elektroinstallation / Einzelraumsteuerung).  Die entsprechenden Haushaltsermächtigungen entfallen.