Betreff
Bürgerantrag: Beseitigung der Umlaufsperre am Heinhauser Weg
Vorlage
66/028/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Bürgerin hatte sich mit Ihrem Antrag am 30.04.2012 an den Rat der Stadt Haan gewandt. Am 26.06.2012 wurde der Bürgerantrag vom HFA an den Bau-, Vergabe-Verkehrs - und Feuerschutzausschuss der Stadt Haan verwiesen.

 

 

 

Begründung:

 

Die Sperren, so wie sie seit ca. 30 Jahren bestehen, haben sich bewährt. Daher sieht die Straßenverkehrsbehörde keine Veranlassung, diese zu entfernen oder durch Poller zu ersetzen.

 

Die Umlaufsperre am Heinhauser Weg wurde ursprünglich eingesetzt, um hier den Kfz-Verkehr in Fahrtrichtung Mettmann herauszuhalten. Der Gemeingebrauch dieses Wegeabschnittes wurde daher nicht, wie die Antragstellerin ausführt, überflüssigerweise eingeschränkt. Zudem stellt der § 14 des Straßen- und Wegegesetz NRW klar, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs besteht.

 

Der gesperrte Weg ist für Fußgänger und Radfahrer freigegeben. Bei der Öffnung für Reiter wird aber in dem engen, steilen und mit Natursteinpflaster belegtem Teilabschnitt eine Verkehrsgefährdung für Radfahrer und Fußgänger durch die Pferde befürchtet. Darüber hinaus beginnt im weiteren Verlauf des Heinhauser Weges ein verkehrsberuhigter Bereich, in dem das Reiten ohnehin nicht gestattet ist.

Der gesperrte Bereich steht außerdem unter Denkmalschutz.

 

Die Reitwege innerhalb des Kreisgebietes werden vom Kreis Mettmann verwaltet. Dieser arbeitet zur Zeit an einem Reitwegenetz. Es steht der Antragstellerin frei, sich dorthin zu wenden. Das wurde ihr auch bereits im Mai 2009 durch die Verwaltung schriftlich mitgeteilt.

 

Der Bürgerantrag und ein Lageplan, in dem die Wegelänge, der Höhenunterschied und das Gefälle eingetragen sind, sind als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgerantrag vom 30.04.2012, die Umlaufsperre am Heinhauser Weg zu entfernen, wird nicht stattgegeben.

 

 

Finanz. Auswirkung:

keine