Betreff
Fußgängerbrücke im Sandbachtal zwischen Talstraße und Böttinger Straße
Vorlage
70/020/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die ca. 21 Meter lange Fußgängerbrücke über den Sandbach im Wald zwischen der Talstraße und der Böttinger Straße wurde Anfang der 90er Jahre im Zuge des Ausbaus des „Grünzuges Sandbachtal“, der von der Haaner Innenstadt bis in den Hildener Stadtwald führt, aufgestellt und an den Weg unter der Böttinger Straße angeschlossen. Vor ca. 2 Jahren wurde die Holzbrücke durch einen Brand stark beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich. Eine neue Brücke kostet ca. 100.000 €. Haushaltsmittel wurden dafür bisher nicht zur Verfügung gestellt.

 

Damit die Wegeverbindung entlang des Sandbaches zukünftig wieder durchgehend genutzt werden kann, hat die Verwaltung in diesem Jahr eine alternative Wegeführung zwischen Talstraße und Böttinger Straße überprüft.

 

Nach Abstimmung mit dem für den Wald zuständigen Forstamt Bergisch Land in Gummersbach ist die im beigefügten Lageplan dargestellte Lösung ohne eine neue Brücke möglich. Danach wird der vorhandene Weg nicht mehr über den eigentlichen Brückenzugang geführt, sondern nutzt eine vorhandene Wärme und biegt nach einigen Metern ab auf den vorhandenen Geh- und Radweg entlang der Böttinger Straße. Der neue Wegeabschnitt hat eine Länge von ca. 30 Metern und muss in den vorhandenen Hang terrassenförmig eingefügt werden. Nach den Erdarbeiten soll die neue Wegestrecke eine Schottertragschicht bekommen und abschließend mit einer wassergebundenen Deckschicht analog der vorhandenen Wege im Sandbachtal hergestellt werden. Die Brücke wird abgebauht. Die vorhandenen Brückenzugänge auf beiden Seiten werden zurückgebaut. Erreicht man nach dem Ausbau zukünftig den Gehweg an der Böttinger Straße, kann man entweder die vorhandene Straßenunterführung nutzen oder über die Böttinger Straße Richtung Eisenbahn die dort vorhandene Rampe zur Eisenbahnunterführung nutzen.

Beschlussvorschlag:

 

Der von der Verwaltung vorgeschlagenen alternativen Wegeführung wird zugestimmt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Kosten für die neue Wegeführung einschließlich Brückenabriss werden auf ca. 20.000 € geschätzt. Evtl. besteht die Möglichkeit, Zuschüsse im Rahmen der Forstwirtschaftswegeherstellung zu erhalten. Mit dem zuständigen Revierförster ist diese Möglichkeit bereits angesprochen worden. Geplant ist, die Maßnahme 2013 durchzuführen.