Sachverhalt:
Die Diakonie beantragt unter dem 26.10.2012 (Anlage 1) die
Förderung des Projekts „wellcome“ im
Umfang von 9.000 EURO im Jahr.
Das Projekt
arbeitet primär im Bereich der Frühen Hilfen mit Ehrenamtlichen und orientiert
sich an § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im
Kinderschutz (Artikel 1 des Gesetzes zur
Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen
(Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG)).
Der jährliche
Gesamtaufwand für die hauptamtliche fachliche Betreuung und Koordination sowie
für Sachkosten und Qualifizierung der Ehrenamtlichen wird von der Diakonie auf rd.
18.000 EURO für zwei Städte im Kreisgebiet beziffert, hiervon entfallen 9.000
EURO auf Haan.
Der Bund
unterstützt durch Förderung mit der auf vier Jahre (2012 – 2015) befristeten
„Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ den Aus-und
Aufbau sowie die Weiterentwicklung der Netzwerke Frühe Hilfen und den Einsatz
von Familienhebammen. Ab 2016 erfolgt die Förderung aus einem aus Bundesmitteln
finanzierten Fond.
Die Verwaltung
vertritt die Auffassung, dass dieses Projekt als niederschwellige Hilfe in das
von der Verwaltung zu erstellende Gesamtkonzept „Frühe Hilfen“ einzubetten ist
und damit Bestandteil eines umfassenderen Netzwerkes werden muss. Die
Umsetzung, auch in einzelnen Schritten, wird nach Bereitstellung der
erforderlichen Ressourcen im Haushalt und Stellenplan 2013 erfolgen.
Für Haan steht
für 2012 ein Förderbetrag von 6.715 EURO zur Verfügung. Dieser Förderbetrag
kann im Hinblick auf die vorgenannte „Zeitschiene“ nicht in Anspruch genommen
werden. Nach den derzeitigen Erkenntnissen beträgt die Fördersumme in 2013 für
Haan 9.437 EURO.
Weitere Inhalte
sind den beigefügten Unterlagen / Informationen zu entnehmen (Anlagen 2 - 4).
Im Besonderen anzusprechen ist die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
den Ländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke
Frühe Hilfen und Hebammen 2012 – 2015“.
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann gGmbH vom 26.10.2012 auf Förderung des Projekts „wellcome“ ist in der von der Verwaltung zu den Haushaltsberatungen 2013 vorzulegenden konzeptionellen Aufbereitung der Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes zu berücksichtigen.
Finanz. Auswirkung:
Finanzielle (und personelle) Auswirkungen zur konzeptionellen Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes werden zu den (Stellenplan- und) Haushaltsberatungen 2013 vorgelegt.