Betreff
Antrag der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann gGmbH vom 26.10.2012 auf Förderung des Projekts "wellcome" in Haan nach Artikel 2 (5) der Verwaltungsvereinbarung "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" 2012 - 2015 (gem.§ 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information zum Kinderschutz)
Vorlage
51/095/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Diakonie beantragt unter dem 26.10.2012 (Anlage 1) die Förderung des Projekts „wellcome“ im Umfang von 9.000 EURO im Jahr.

 

Das Projekt arbeitet primär im Bereich der Frühen Hilfen mit Ehrenamtlichen und orientiert sich an § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (Artikel 1 des Gesetzes  zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG)).

 

Der jährliche Gesamtaufwand für die hauptamtliche fachliche Betreuung und Koordination sowie für Sachkosten und Qualifizierung der Ehrenamtlichen wird von der Diakonie auf rd. 18.000 EURO für zwei Städte im Kreisgebiet beziffert, hiervon entfallen 9.000 EURO auf Haan.

 

Der Bund unterstützt durch Förderung mit der auf vier Jahre (2012 – 2015) befristeten „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ den Aus-und Aufbau sowie die Weiterentwicklung der Netzwerke Frühe Hilfen und den Einsatz von Familienhebammen. Ab 2016 erfolgt die Förderung aus einem aus Bundesmitteln finanzierten Fond.

 

Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass dieses Projekt als niederschwellige Hilfe in das von der Verwaltung zu erstellende Gesamtkonzept „Frühe Hilfen“ einzubetten ist und damit Bestandteil eines umfassenderen Netzwerkes werden muss. Die Umsetzung, auch in einzelnen Schritten, wird nach Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen im Haushalt und Stellenplan 2013 erfolgen.

 

Für Haan steht für 2012 ein Förderbetrag von 6.715 EURO zur Verfügung. Dieser Förderbetrag kann im Hinblick auf die vorgenannte „Zeitschiene“ nicht in Anspruch genommen werden. Nach den derzeitigen Erkenntnissen beträgt die Fördersumme in 2013 für Haan 9.437 EURO.

 

Weitere Inhalte sind den beigefügten Unterlagen / Informationen zu entnehmen (Anlagen 2 - 4). Im Besonderen anzusprechen ist die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Hebammen 2012 – 2015“.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der Diakonie im Kirchenkreis Düsseldorf-Mettmann gGmbH vom 26.10.2012 auf Förderung des Projekts „wellcome“ ist in der von der Verwaltung zu den Haushaltsberatungen 2013 vorzulegenden konzeptionellen Aufbereitung der Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes zu berücksichtigen.

Finanz. Auswirkung:

 

Finanzielle (und personelle) Auswirkungen zur konzeptionellen Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes werden zu den (Stellenplan- und) Haushaltsberatungen 2013 vorgelegt.