Sachverhalt:
Der Seniorenbeirat beschloss auf Antrag des Vorsitzenden vom 30.10.2012 (Anlage) in seiner Sitzung am 30.10.2012 einstimmig:
„Der Seniorenbeirat der Stadt Haan
fordert den Rat der Stadt Haan auf, die in 2011 erfolgte 10 %ige Kürzung der
freiwilligen Zuschüsse an Vereine und Verbände aus dem „Sozialetat“ der Stadt
Haan zurückzunehmen.
Der Seniorenbeirat bittet um eine
entsprechende Unterstützung durch den Sozialausschuss in seiner kommenden
Sitzung.“
Nach § 1 Abs. 3
der Satzung des Senior(inn)enbeirates
der Stadt Haan vom 12.11.2008 ist die / der Vorsitzende des
Senior(inn)enbeirates berechtigt, im Rahmen ihrer bzw. seiner Aufgaben eigene
Vorschläge zur Aufnahme in die Tagesordnung an die Ausschussvorsitzenden oder den
Bürgermeister zu richten.
Der Rat der Stadt Haan kürzte im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 sowie das Haushaltssicherungskonzept 2011-2015 die bei Produkt 050110 „Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege“ etatisierten Zuschüsse an Vereine und Verbände pauschal um 10 % gegenüber der Veranschlagung für 2011.
Diese Kürzung wurde durch Ratsbeschluss zum Haushalt 2012 und dem fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzept beibehalten.
In den Jahren 2010, 2011 und 2012 war die Stadt Haan nach § 76 Abs. 1 GO NRW verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. In den Jahren 2010 und 2011 befand sich die Stadt Haan im sog. „Nothaushalt“ (dauerhaft vorläufige Haushaltsführung nach § 82 GO NRW).
Das Haushaltssicherungskonzept zum Haushaltsplan 2012 wurde vom Landrat genehmigt. Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich erstmalig wieder im Jahre 2020 hergestellt. Die Stadt Haan verlässt damit im aktuellen Haushaltsjahr 2012 den Zustand der (dauerhaften) vorläufigen Haushaltsführung.
Die wirtschaftliche Situation der Stadt wird dadurch nicht gestärkt. Durch die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes stehen gegenüber dem Nothaushalt keine zusätzlichen Gelder zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 30.10.2012 auf Rücknahme der 10 %igen Kürzung bei freiwilligen Leistungen aus dem „Sozialetat“ der Stadt Haan (Produkt 050110 „Förderung der allgemeinen Wohlfahrtspflege“) für das Haushaltsjahr 2013 wird nicht gefolgt.
Finanz. Auswirkung:
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