Betreff
Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-KV-Hochspannungsfreileitung Ohligs-Mettmann, Bauleitnummer (Bl.) 0018
hier: Stellungnahme der Stadt Haan im Rahmen des Anhörungsverfahrens
Vorlage
61/096/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1./     Anlass

Mit Schreiben vom 05.09.2012 (Anlage 1a) wurde die Stadt Haan von der verfahrensführenden Behörde der Bezirksregierung Düsseldorf über das Vorhaben der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH informiert und um Stellungnahme gebeten.

Das Vorhaben umfasst den Ersatzneubau der im Jahre 1928 errichteten, ca. 9,4 km langen 110 KV-Hochspannungsfreileitung Ohligs-Mettmann, Bauleitnummer (Bl.) 0018. Die Bl. 0018 verbindet die Umspannanlage (UA) Ohligs und die UA Mettmann miteinander. Am bestehenden Mast Nr. 21 der Bl. 0018 zweigt die 110 KV- Hochspannungsfreileitung Anschluss Haan (Bl. 0715) ab, über welche die Stadt Haan versorgt wird.

Auf dem Gebiet der Stadt Haan soll die 110 KV- Hochspannungsfreileitung auf einer Länge von rd. 7,15 km (Maste Nr. 1008 bis 1018) neu errichtet werden (siehe hierzu Erläuterungsbericht, Anlage 1 und Übersichtsplan i. M. 1: 25.000, Anlage 2).

 

 

2./     Stellungnahme der Verwaltung

2.1    Verlauf der Trasse und betroffene Bereiche

Die Trasse der 110 KV- Hochspannungsfreileitung verläuft innerhalb des Haaner Stadtgebietes vorwiegend auf Flächen außerhalb des Siedlungsbereiches. Lediglich im Bereich Zwengenberger Straße / Bauberufsgenossenschaft / Baugebiet Wiedenhof sowie an der Kampstraße werden bewohnte Areale durchquert. Ferner wird weiter nördlich das Industrie- /Gewerbegebiet Haan-Ost durchquert. Außer für den Bereich Kampstraße existieren für diese Flächen Bebauungspläne, welche die nach den Bestimmungen der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz jeweils erforderlichen Abstandsflächen festsetzen.

(Im Falle der an der Kampstraße betroffenen Wohnbebauung wurden Einzelfallbewertungen vorgenommen, welche die jeweilige Einhaltung der Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder nachweisen. Der Nachweis ist dort prinzipiell deshalb möglich, weil die betroffene Wohnbebauung in direkter Nähe zum Mast gelegen ist. In Mastnähe ist die Entfernung der Leiterseile vom Boden / von der Wohnnutzung maximal.)  

Auf den übrigen Abschnitten verläuft die Trasse über bauplanungsrechtlich als Außenbereich geltende landwirtschaftliche Flächen und Wald.

 

 

2.2    Auswirkungen des Vorhabens

Generell ist festzuhalten, dass nur der Ersatz der alten Leitungsanlage vorgesehen ist. Die physikalischen und optischen Auswirkungen auf die Umgebung bleiben deshalb nahezu unverändert.

(Durch die Erhöhung der neuen Masten um ca. 1 m ergibt sich sogar eine wenn auch marginale Verringerung der physikalischen Auswirkungen, im Gegensatz dazu jedoch eine ebenso marginal erhöhte Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild.) 

 

Unter Nr. 11 des Erläuterungsberichts (Seiten 20 und 21) werden die bestehenden Grenzwerte für niederfrequente elektrische und magnetische Felder dargelegt und erläutert. Den Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (IRPA / ICNIRP) entsprechend werden für den dauernden Aufenthalt von Menschen in 50 Hz-Feldern eine maximale elektrische Feldstärke von 5 Kilovolt (kV)/m und eine maximale magnetische Flussdichte von 100 Mikrotesla (μT) vorgegeben. Diese Grenzwerte sind Gegenstand der aktuellen 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV).

Die 110 KV- Hochspannungsfreileitung verläuft im Haaner Stadtgebiet unmittelbar parallel zur 380 KV-Höchstspannungsfreileitung, welche in ihren physikalischen und optischen Auswirkungen die deutlich stärkere Immissionsquelle darstellt. In den Planfeststellungsunterlagen werden deshalb die elektrischen Felder und die magnetischen Flussdichten für beide Leitungen gemeinsam berücksichtigt. Unter dieser Vorgabe wird der Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte für diejenigen Punkte im Trassenverlauf der 110-kV-Freileitung geführt, an denen der Abstand der unteren Leiterseile zum Erdboden (topografisch bedingt) am geringsten ist. Demnach betragen die Maximalwerte im Stadtgebiet von Haan an der ungünstigsten Stelle (Kleingartenanlage in Obgruiten südlich der Osterholzer Straße) 1,6 kV/m und 15,5 μT.

Die Grenzwerte werden demnach selbst im ungünstigsten Abschnitt der Leitungstrasse deutlich unterschritten.

 

Wie im Erläuterungsbericht ebenfalls dargelegt, werden durch den Baustellenbetrieb Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen, welche im Rahmen des zur Planung erarbeiteten Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) ermittelt und bilanziert werden. Eingriffsschwerpunkte sind die Versiegelung des Bodens durch neue Mastfundamente, welche durch die Entsiegelung (Entfernen der alten Fundamente) ausgeglichen werden sowie die temporäre Inanspruchnahme von ca. 1.600 m² Bodenfläche pro Maststandort für Arbeits-, Lagerflächen und Zuwegungen.

Diese temporären Maßnahmen werden nicht als erhebliche Eingriffe gewertet, da nach Beendigung der Maßnahmen die beanspruchten Flächen wieder hergestellt werden und die Gehölze wieder frei wachsen können.

Insgesamt kommt der LBP zu dem Ergebnis, dass mit dem Vorhaben keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Boden- und Naturhaushalt, Landschaftsbild sowie auf Fauna / Flora verbunden sind.

 

 

2.3    Alternativen

Auf Seite 6 des Erläuterungsberichts werden die verschiedenen Lösungen "Freileitung" und "Erdkabel" gegenüber gestellt und miteinander verglichen. Neben den deutlich höheren Kosten für eine Erdverkabelung werden vor allem erheblich stärkere Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft, aufwändige Kreuzungsbauwerke sowie separat zu errichtende Anlagen für den der Versorgung des Haaner Stadtgebietes dienenden Abzweig angeführt. Auch wären für den gesamten Trassenverlauf die Grunddienstbarkeiten und Leitungsrechte zu erneuern, da die bestehenden Rechte sich nur auf die Anlage als Freileitung beziehen und nicht übertragbar sind.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass bei einer Neuanlage von Hoch- bzw. Höchstspannungsleitungen im besiedelten Bereich einer Erdverkabelung grundsätzlich Vorrang gegenüber einer Freileitung eingeräumt werden sollte, um hier dauerhafte Einwirkungen durch elektrische und magnetische Felder zu vermeiden. Da es sich bei der geplanten Maßnahme jedoch um einen Ersatzneubau für eine bereits bestehende Freileitung in enger Nachbarschaft zu einer bestehenden, weit größeren Freileitung handelt, ist aus Sicht der Verwaltung die Argumentation des Vorhabensträgers plausibel und nachvollziehbar.

 

 

3.      Empfehlung und weiteres Vorgehen

Die Verwaltung empfiehlt, der vorgenannten Planung zuzustimmen und der Bezirksregierung Düsseldorf die im Beschlussentwurf formulierte, positive Stellungnahme zu übermitteln.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

„Gegen das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-KV-Hochspannungs-freileitung Ohligs-Mettmann, Bauleitnummer (Bl.) 0018 bestehen seitens der Stadt Haan keine grundsätzlichen Bedenken. Anregungen zur Planung werden nicht vorgetragen.“