Betreff
Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes - Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 050200 "Hilfen nach AsylbLG"
Vorlage
51/098/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die überplanmäßigen Mehraufwendungen / Auszahlungen entstehen durch zwei Umstände:

 

1.      Das Bundeverfassungsgericht bezeichnete in seinem Urteil vom 18. Juli 2012  die Geldleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes als evident unzureichend, weil sie seit 1993 nicht verändert wurden.

2.      Die Zahl der zugewiesenen Asylantragsteller / Asylfolgeantragsteller stieg in 2012 stark an.

 

Nach dem Urteil des Bundeverfassungsgerichts steigt die Grundleistung nach § 3 AsylbLG um rd. 1/3 z. B. für den Haushaltsvorstand auf 346 Euro monatlich.

 

Die Zahl der zugewiesenen Asylantragsteller / Asylfolgeantragsteller stieg in den letzten 12 Monaten ab Oktober 2011 um 26  auf 74 Personen im Oktober 2012. Die Steigerung bei der Anzahl der Leistungsempfänger, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die dadurch insgesamt steigenden Transferleistungen waren im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 nicht vorhersehbar.

 

Im Einzelnen entsteht Mehraufwand bei:

 

Produktsachkonto

Leistungsart

Mehraufwand rd.

050200.533920

Regelleistung § 3 AsylbLG

10.000 €

050200.533921

Regelleistung § 2 AsylbLG

25.000 €

050200.533923

Beihilfen § 2 AsylbLG

2.000 €

050200.533924

Unterkunft § 3 AsylbLG

10.000 €

050200.533925

Unterkunft § 2 AsylbLG

8.000 €

050200.533927

Ambulante Krankenhilfe § 2 AsylbLG

5.000 €

Insgesamt

 

60.000 €

 

Bei Produkt 050200 erhöht sich in 2012 der Ansatz für Transferaufwendungen von bisher 591.000 Euro auf voraussichtlich 651.000 Euro.

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung 2012 ist der Rat für die Zustimmung der überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zuständig.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt nach § 83 Abs. 2 GO NRW der Leistung der überplan­mäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 050200 „Hilfen nach AsylbLG“ bei der Aufwandsart „Transferaufwendungen“ in Höhe von 60.000 Euro zu.

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhalt.