hier: Änderung der Verkehrsführung im Innenstadtbereich Haan
Sachverhalt:
Der Antrag der Fraktion „Die Linke“ vom 30.08.2012 wurde vom Rat der
Stadt Haan in seiner Sitzung am 26.09.2012 an den Bau-, Vergabe-, Verkehrs -
und Feuerschutzausschuss der Stadt Haan verwiesen.
Begründung:
Alle Hauptverkehrsachsen in Haan sind klassifizierte Straßen. Eine
Lastbeschränkung auf diesen Straßen ist nur dann möglich, wenn die Fahrbahnen
die Belastung der Fahrzeuge nicht mehr aufnehmen können oder die
Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. Beides ist in Haan jedoch nicht der
Fall.
Ebenso sind Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht willkürlich machbar. So
sind gemäß der Straßenverkehrsordnung z. B. auf den beiden wichtigsten West –
Ost – Achsen in Haan, der K 16 und der B 228, an keiner Stelle Reduzierungen
auf 30 km/h zulässig.
Sowohl die beiden Straßenbaulastträger, als auch die Verwaltung und die
Polizei sind mit solchen Beschränkungen nicht einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag zur Sperrung von Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet von Haan
und der Reduzierung des Tempos auf 30 km/h wird nicht stattgegeben.