hier: Neufassung der Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Hilden
Sachverhalt:
Nachdem Beschluss über die sukzessive Auflösung der
Pestalozzischule zum Beginn des Schuljahres 2007/2008 wurden zur Versorgung der
Haaner Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, ebenfalls nach
entsprechenden Ratsbeschlüssen, jeweils eine Öffentlich-rechtliche
Vereinbarungen mit den Städten Hilden und Mettmann geschlossen. Auf die SchA/SpA 1/55 aus dem Monat August 2007 wird
Bezug genommen.
Mit dieser Vereinbarung verpflichtete sich die Stadt Haan
für Haaner Förderschüler/innen anfallende Kosten auf Basis einer jährlichen
Kostenaufstellung zu übernehmen. Grundlage der Kostenberechnung ist die
Beteiligung an Personal- und Sachkosten, bezogen auf die Anzahl der Haaner
Schüler/innen. Die Praxis hat gezeigt, dass eine den Anforderungen an NKF
gerecht werdende Kostenabrechnung nur unter erheblichem Aufwand jährlich zu
erstellen ist. Hinzu kommt, dass die Kosten von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich
ausfallen und eine verlässliche Haushalts- und Finanzplanung für alle
beteiligten Gemeinden nur schwer möglich ist.
Zur Vereinfachung des Verfahrens, einhergehend mit dem Ziel
eines verlässlich planbaren Finanzrahmens, wird seitens der Verwaltung eine
Anpassung der Vereinbarungen dahingehend angestrebt, pro Jahr einen
Pauschalbetrag pro Haaner Schüler/in fest zu setzten. Mit der Stadt Hilden
wurden daraufhin bereits Gespräche mit übereinstimmendem Ergebnis geführt. Die
Gespräche mit der Stadt Mettmann stehen noch aus.
In Abstimmung zwischen den Städten
Haan und Hilden wurde die als Anlage beigefügte neu gefasste Vereinbarung
erarbeitet, die eine Übergangsregelung für das abgelaufene Schuljahr vorsieht
und für die Abrechnung künftiger Jahre einen Pauschalbetrag pro Haaner
Schüler/in in Höhe von 2.100 €/Jahr fest legt. Dieser Betrag ist durchaus
moderat und schafft zudem eine verlässliche Haushalts- und Finanzplanung für
die kommenden Jahre. Eine Abstimmung mit der Stadt Mettmann soll in den kommenden
Wochen ebenfalls herbei geführt werden.
Beschlussvorschlag:
Die
zur Versorgung der Haaner Förderschüler/innen mit dem Förderschwerpunkt
„Lernen“ im Jahr 2007 zwischen den Städten Haan und Hilden abgeschlossene
Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung wird durch die in der Anlage 1 zu dieser
Vorlage erstellte Neufassung ersetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu
die Zustimmung des Kreises Mettmann als Aufsichtsbehörde einzuholen.