Betreff
Trödelmärkte - Einzelhandelskonzept
- hier: Antrag der Stv. Lukat vom 05.11.2012
Vorlage
32-2/015/2012
Art
Informationsvorlage

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Für die oberen drei Hallentennisplätze in der Bergischen Straße wurde eine Nutzung für die "Veranstaltung von Trödelmärkten" genehmigt. Auf die Erteilung einer solchen Genehmigung besteht ein Anspruch.

 

Es handelt sich um einen sog. "Hallenflohmarkt", bei dem private und gewerbliche Anbieter einen Stand mieten und Waren an Dritte veräußern. Die Verkaufszeit ist lediglich samstags zwischen 8.00 und 14.00 Uhr, freitags können die Mieter zwischen 14.00 und 21.00 Uhr ihre Ware anliefern. Dieser Betrieb ist rechtlich zulässig und findet namentlich während der allgemeinen Ladenöffnungszeiten statt.

 

Für den Marktbetreiber handelt es sich vorwiegend um ein Mietgeschäft. Die Standbetreiber schließen regelmäßig Kaufverträge ab.

 

Bei einem Einzelhandel veräußert ein Gewerbetreibender Waren an Endverbraucher. An einem festgesetzten Markt nimmt eine Vielzahl ausschließlich gewerblicher Händler teil, die ihre Produkte an Endverbraucher abgeben.

 

Demzufolge handelt es sich bei dem Hallenflohmarkt aufgrund der Eigenschaft des Betreibers als Vermieter / Veranstalter und der Vielzahl von Standbetreibern um keinen Einzelhandel, sondern um einen Markt. Dieser Markt ist wegen der Teilnahme privater Anbieter nicht festsetzungsfähig und bedarf auch keiner Marktprivilegien.

 

Nachteilige Auswirkungen auf den Haaner Einzelhandel sind durch den Hallenflohmarkt nicht zu befürchten. Es handelt sich um eine Alternative zu den bestehenden Verkaufsplattformen, die außerhalb des stationären Einzelhandels betrieben werden.

 

Im Jahr 2011 wurden von der Haaner Verwaltung jeweils 7 Trödelmärkte in Ober- und Unterhaan auf den Parkplätzen der Firmen Ostermann und REWE sowie auf dem Neuen Markt der Martinsmarkt, der Pyramidenmarkt und der Weihnachtstreff gemäß § 68 Abs. 2 GewO als Jahrmarkt festgesetzt. Den Begriff "Trödelmarkt" kennt die Gewerbeordnung nicht, bei einem Trödelmarkt werden vorwiegend Alt- und Neuwaren aller Art verkauft. Daher wird er als Jahrmarkt festgesetzt, auf dem ohne anteilige Sortimentsbegrenzungen Waren aller Art angeboten werden dürfen.

 

Im Unterschied zum Jahrmarkt dürfen auf einem Spezialmarkt nur bestimmte Produkte angeboten werden. Die Sortimentsbegrenzung ergibt sich aus dem Marktthema wie z. B. Antiquitätenmarkt oder wie in Haan der Handwerkermarkt, Franzosenmarkt oder Gartenmarkt, die allesamt im Jahr 2011 auf dem Rathausparkplatz, im Park Ville d'Eu bzw. auf dem Karl-August-Jung-Platz als nach § 68 Abs. 1 GewO festgesetzter Spezialmarkt veranstaltet wurden.

 

Im Jahr 2012 wurden die vorgenannten Märkte mit Ausnahme des nicht begehrten Handwerkermarktes genehmigt, wobei auf dem REWE-Parkplatz antragsgemäß 5 Trödelmärkte stattfanden. Die jeweiligen Festsetzungen hat die Verwaltung getroffen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wurden und dann ein Anspruch auf eine entsprechende Festsetzung besteht. Antragsentsprechend waren die Märkte zu den festgesetzten Zeiten auch an einem Sonntag zu betreiben. Vor allem die Gewährung dieses Marktprivilegs wird mit dem Festsetzungsantrag verfolgt. Für die Genehmigung von Ausstellungen und Messen ist die Kreisverwaltung verantwortlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.