Sachverhalt:
Mit dem Vorschlag zur Einführung einer Citystreife reagiert die Verwaltung nicht nur auf das wachsende Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger. Auch viele reale Gründe sprechen inzwischen dafür, dass die in der Vergangenheit vertretene Auffassung, für eine Citystreife bestünde kein Bedarf, nicht weiter aufrecht erhalten werden kann.
Das veränderte Freizeitverhalten Jugendlicher und junger Erwachsener hat dazu geführt, dass sich insbesondere an warmen Wochenenden kleine und große Gruppen in der Innenstadt und den angrenzenden Parks und Grünanlagen versammeln, um zu "chillen". Mitunter werden dabei Gruppengrößen von mehreren Dutzend Personen erreicht. In der Regel werden Alkohol verzehrt und Musikgeräte mitgeführt.
In den Nachtstunden führt dies zwangsläufig zu Konflikten mit den Anwohnern und der städtische Betriebshof stellt leider regelmäßig erhebliche Vermüllungen und auch Vandalismusschäden fest. Erfahrungsgemäß ist auch davon auszugehen, dass die Vorschriften des Jugendschutzes innerhalb dieser Gruppen keine große Rolle spielen.
Ebenso zugenommen haben die Beschwerden über Gaststätten, welche die Sperrzeiten für die Außengastronomie (24 Uhr) nicht erst nehmen oder nicht auf die Lärmentwicklung aus ihrer Gaststätte achten.
Zusammenfassend ist ein Maß von Störungen erreicht worden, dem nach Auffassung der Verwaltung adäquat begegnet werden muss. Diese Einschätzung wird von der Polizei ausdrücklich unterstützt.
Die Aufgabe fällt vorrangig in den Verantwortungsbereich der Gemeinde und nur nachrangig in die Zuständigkeit der Polizei. Zu bedenken ist, dass gerade zu den o.a. Zeiten die Polizei meist mit ihren ureigenen Aufgaben ausgelastet ist und nicht mehr ereignisnah auf die Mitteilung von nachrangigen Störungen reagieren kann.
Die Verwaltung hat deshalb das nachstehende Kurzkonzept entwickelt und testweise an drei Terminen einen Sicherheitsdienst mit der Wahrnehmung der dort beschriebenen Aufgaben beauftragt. Die Erfahrungen des Sicherheitsdienstes bestätigen die Einschätzung ebenfalls. So wurde eingeschritten wg.
· unzulässigem Alkohol- und Tabakkonsum durch Jugendliche,
· Lärm,
· Vermüllung,
· und in einem Fall konnte eine sich anbahnende Auseinandersetzung verhindert werden.
Der Sicherheitsdienst hat im Rahmen der Streife außerdem durch Gespräche und Aufklärung präventiv auf die angetroffenen Personen und Gastwirte eingewirkt. Der Einsatz wird daher von der Verwaltung als Erfolg eingestuft und ist von den wahrnehmenden Bürgerinnen und Bürgern positiv zur Kenntnis genommen worden.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, einen Sicherheitsdienst nunmehr regelmäßig für zunächst für ein weiteres Jahr einzusetzen. Die Kosten werden auf ca. 10.000 € geschätzt. Dies entspricht ca. 20 - 25 Einsätzen von 2 Doppelstreifen a 6 - 8 Stunden.
Alternativ käme nur der Einsatz eines eigenen sog. OSD (Ordnungs- und Servicedienst) in Frage. Über entsprechendes Personal verfügt die Verwaltung jedoch nicht.
Kurzkonzept
Citystreife in Haan
1. Aufgaben
·
Verhinderung
von Vandalismus und Vermüllung
·
Jugendschutz
(Jugendliche, Verkaufsstellen in der Innenstadt)
·
Verhinderung
von Ruhestörungen
·
Kontrolle
der Außengastronomie und Lärmentwicklung aus Gaststätten
·
Verhinderung
von Auseinandersetzungen
·
Feststellung
von Personalien, wenn dies zur Verfolgung von Ersatzansprüchen oder
Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist. Platzverweise, (Taschen)durchsuchungen,
Sicherstellungen
2. Örtlichkeiten
·
Innenstadt,
d.h. die Kaiserstraße zwischen Hallenbad und Windhövel
·
Marktpassage
·
Neuer
Markt bis zum REWE-Markt
·
Alter
Markt
·
Schillerpark
·
Park Ville
d`Eu
·
Karl-August-Jung-Platz
·
Thunbuschpark
·
sowie im
Bedarfsfall nach vorheriger Absprache
3. Zeiten
In den Nächten von
Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag sowie ggf. in Nächten vor Feiertagen
bei warmen Schönwetterlagen in der Kernzeit von 21.00 Uhr bis ca. 03.00 Uhr.
Der Einsatz wird jeweils rechtzeitig vorab telefonisch vereinbart.
Die Menge des
einzusetzenden Personals wird ebenfalls jeweils telefonisch vereinbart. In der
Testphase werden 2 Doppelstreifen eingesetzt. Eine Reduzierung auf eine
Doppelstreife wird angestrebt.
4. Sonstiges
Eingesetzt werden darf
nur geeignetes Wachpersonal mit Sachkundenachweis der IHK. Das Tragen einer
ordentlichen und sauberen Dienstkleidung ist verpflichtend. Dem
Sicherheitsdienst wird das Hausrecht übertragen, soweit dies zur Durchsetzung
von Maßnahmen erforderlich ist. Ein höfliches, aber auch bestimmtes Auftreten
wird erwartet.
5. Ziele
·
Stärkung
des individuellen Sicherheitsgefühls der Nutzer und Anwohner
·
Steigerung
der Aufenthaltsqualität
·
Verhinderung
teurer Instandsetzungen und Reinigungen
·
Es ist
ausdrücklich kein erklärtes Ziel, Jugendgruppen oder junge Erwachsene
aus dem Innenstadtbereich zu vertreiben. Vielmehr soll durch eine nachhaltige
Ansprache und Information auf ein sozialadäquates Verhalten hingewirkt werden.
Werden die Grenzen der gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Rechte oder das
Eigentum Dritter überschritten, soll jedoch konsequent eingeschritten werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Einführung einer sog. "Citystreife" wird begrüßt. Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt.
Finanz. Auswirkung:
Je nach Beschlussfassung bis zu 10.000 €