Betreff
Einführung einer "Citystreife"
Vorlage
32-2/016/2012
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 Mit dem Vorschlag zur Einführung einer Citystreife reagiert die Verwaltung nicht nur auf das wachsende Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger. Auch viele reale Gründe sprechen inzwischen dafür, dass die in der Vergangenheit vertretene Auffassung, für eine Citystreife bestünde kein Bedarf, nicht weiter aufrecht erhalten werden kann.

Das veränderte Freizeitverhalten Jugendlicher und junger Erwachsener hat dazu geführt, dass sich insbesondere an warmen Wochenenden kleine und große Gruppen in der Innenstadt und den angrenzenden Parks und Grünanlagen versammeln, um zu "chillen". Mitunter werden dabei Gruppengrößen von mehreren Dutzend Personen erreicht. In der Regel werden Alkohol verzehrt und Musikgeräte mitgeführt.

In den Nachtstunden führt dies zwangsläufig zu Konflikten mit den Anwohnern und der städtische Betriebshof stellt leider regelmäßig erhebliche Vermüllungen und auch Vandalismusschäden fest. Erfahrungsgemäß ist auch davon auszugehen, dass die Vorschriften des Jugendschutzes innerhalb dieser Gruppen keine große Rolle spielen.   

Ebenso zugenommen haben die Beschwerden über Gaststätten, welche die Sperrzeiten für die Außengastronomie (24 Uhr) nicht erst nehmen oder nicht auf die Lärmentwicklung aus ihrer Gaststätte achten.

Zusammenfassend ist ein Maß von Störungen erreicht worden, dem nach Auffassung der Verwaltung adäquat begegnet werden muss. Diese Einschätzung wird von der Polizei ausdrücklich unterstützt.

Die Aufgabe fällt vorrangig in den Verantwortungsbereich der Gemeinde und nur nachrangig in die Zuständigkeit der Polizei. Zu bedenken ist, dass gerade zu den o.a. Zeiten die Polizei meist mit ihren ureigenen Aufgaben ausgelastet ist und nicht mehr ereignisnah auf die Mitteilung von nachrangigen Störungen reagieren kann.

Die Verwaltung hat deshalb das nachstehende Kurzkonzept entwickelt und testweise an drei Terminen einen Sicherheitsdienst mit der Wahrnehmung der dort beschriebenen Aufgaben beauftragt. Die Erfahrungen des Sicherheitsdienstes bestätigen die Einschätzung ebenfalls. So wurde eingeschritten wg.

·       unzulässigem Alkohol- und Tabakkonsum durch Jugendliche,

·       Lärm,

·       Vermüllung,

·       und in einem Fall konnte eine sich anbahnende Auseinandersetzung verhindert werden.

Der Sicherheitsdienst hat im Rahmen der Streife außerdem durch Gespräche und Aufklärung präventiv auf die angetroffenen Personen und Gastwirte eingewirkt. Der Einsatz wird daher von der Verwaltung als Erfolg eingestuft und ist von den wahrnehmenden Bürgerinnen und Bürgern positiv zur Kenntnis genommen worden.

Die Verwaltung beabsichtigt daher, einen Sicherheitsdienst nunmehr regelmäßig für  zunächst für ein weiteres Jahr einzusetzen. Die Kosten werden auf ca. 10.000 € geschätzt. Dies entspricht ca. 20 - 25 Einsätzen von 2 Doppelstreifen a 6 - 8 Stunden.

Alternativ käme nur der Einsatz eines eigenen sog. OSD (Ordnungs- und Servicedienst) in Frage. Über entsprechendes Personal verfügt die Verwaltung jedoch nicht.

 

   

Kurzkonzept Citystreife in Haan

 

1. Aufgaben

·         Verhinderung von Vandalismus und Vermüllung

·         Jugendschutz (Jugendliche, Verkaufsstellen in der Innenstadt)

·         Verhinderung von Ruhestörungen

·         Kontrolle der Außengastronomie und Lärmentwicklung aus Gaststätten

·         Verhinderung von Auseinandersetzungen

·         Feststellung von Personalien, wenn dies zur Verfolgung von Ersatzansprüchen oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich ist. Platzverweise, (Taschen)durchsuchungen, Sicherstellungen

 

2. Örtlichkeiten

·         Innenstadt, d.h. die Kaiserstraße zwischen Hallenbad und Windhövel

·         Marktpassage

·         Neuer Markt bis zum REWE-Markt

·         Alter Markt

·         Schillerpark

·         Park Ville d`Eu

·         Karl-August-Jung-Platz

·         Thunbuschpark

·         sowie im Bedarfsfall nach vorheriger Absprache

 

3. Zeiten

In den Nächten von Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag sowie ggf. in Nächten vor Feiertagen bei warmen Schönwetterlagen in der Kernzeit von 21.00 Uhr bis ca. 03.00 Uhr. Der Einsatz wird jeweils rechtzeitig vorab telefonisch vereinbart.

Die Menge des einzusetzenden Personals wird ebenfalls jeweils telefonisch vereinbart. In der Testphase werden 2 Doppelstreifen eingesetzt. Eine Reduzierung auf eine Doppelstreife wird angestrebt.

 

4. Sonstiges

Eingesetzt werden darf nur geeignetes Wachpersonal mit Sachkundenachweis der IHK. Das Tragen einer ordentlichen und sauberen Dienstkleidung ist verpflichtend. Dem Sicherheitsdienst wird das Hausrecht übertragen, soweit dies zur Durchsetzung von Maßnahmen erforderlich ist. Ein höfliches, aber auch bestimmtes Auftreten wird erwartet.

 

5. Ziele    

·         Stärkung des individuellen Sicherheitsgefühls der Nutzer und Anwohner

·         Steigerung der Aufenthaltsqualität

·         Verhinderung teurer Instandsetzungen und Reinigungen

 

·         Es ist ausdrücklich kein erklärtes Ziel, Jugendgruppen oder junge Erwachsene aus dem Innenstadtbereich zu vertreiben. Vielmehr soll durch eine nachhaltige Ansprache und Information auf ein sozialadäquates Verhalten hingewirkt werden. Werden die Grenzen der gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Rechte oder das Eigentum Dritter überschritten, soll jedoch konsequent eingeschritten werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Einführung einer sog. "Citystreife" wird begrüßt. Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Je nach Beschlussfassung bis zu 10.000 €