Betreff
Umgelstaltung der B 228 im Innenstadtbereich
- hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 22.10.2012
Vorlage
66/030/2012
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der Landesbetrieb plant eine Sanierung auf Grundlage des Bestandes, für die Neugestaltung des Innenstadtbereiches an der B228 besteht die Möglichkeit der generellen Überplanung unter Beauftragung eines Planungsbüros. Die voraus-sichtlichen Herstellungs- und Planungskosten sind unter Punkt 1 aufgeführt.  Es besteht aber auch die Alternative, bestimmte Vorhaben, die auch im Antrag der SPD angesprochen sind, in Planung zu geben.

 

1. Generelle Überplanung  des Innenstadtbereiches Kaiser- und Bahnhofstraße

 

Radfahrwege, Radfahrstreifen und Gehwege:

 

Im vom Büro Runge + Küchler erstellten Verkehrsentwicklungsplan  Stufe 1 aus dem Jahre 2008 wurde ein gänzliches Fehlen der Radverkehrswege an der B 228 im Bereich der Kaiser- und Bahnhofstraße bemängelt. Es wird vom Büro empfohlen im Rahmen eines straßenräumlichen Konzeptes Maßnahmen zu untersuchen, welche  die Belange von Fußgängern, insbesondere mobilitätsbeeinträchtigte Personen, und Radfahrern stärker berücksichtigen. Diese Maßnahmen können sowohl das Anlegen von Querungshilfen sein, als auch ein Totalumbau von Straßenabschnitten unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer und einer Neuordnung des ruhenden Verkehrs.

Der Aus- bzw. Umbau des Rad- und Gehwegnetzes kann im Zuge einer generellen Überplanung stattfinden.

 

1.1 Planungs- und Herstellungskosten B 228 Innenstadtbereich:

 

Die im Weiteren zu betrachtenden Flächen des Straßen- und Gehwegbereiches an  der B 228 im Innenstadtbereich umfassen:

auf der Kaiserstraße von Höhe Alter Kirchplatz bis zur Kreuzung Neuer Markt / Martin-Luther-Str. ca. 14.000 m² auf einer Länge von ca. 450 m,

auf der Kaiserstraße von der Kreuzung Neuer Markt / Martin-Luther-Str. bis zur Einmündung Schillerstr. ca. 6.500 m² auf einer Länge von ca. 300 m,

auf der Bahnhofstraße von der Einmündung Schillerstraße bis zur Einmündung Eisenbahnstraße  ca. 12.000 m² auf einer Länge von ca. 750 m.

Dies ergibt eine zu überplanende Gesamtfläche von ca. 32.500 m². Mit einem Kostenansatz von 100 €/m² ergeben sich folgende Herstellungskosten:                                           ca. 32.500 m² x 100 €/m² = ca. 3.250.000 € Nettobaukosten

Bei der Vergabe an ein Planungsbüro belaufen sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI ) die gesamten Planungskosten auf ca.150.000,- €.

In diesen  Kosten sind  nicht die erforderlichen Leitungsarbeiten, Grunderwerb, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sowie die Bodensanierung enthalten.

Die Planungskosten müsste die Stadt Haan ebenso tragen, wie die Kostendifferenz zur geplanten reinen Sanierungsmaßnahme

 

 

2. einzelne voneinander unabhängige Maßnahmen

Unabhängig von einer generellen Überplanung des gesamten Innenstadtbereiches bietet sich alternativ auch die Umsetzung einzelner Maßnahmen an.

 

2.1 Umlegung der Rathauskurve auf die frühere Trasse:

 

Die bei der Verlegung der Rathauskurve betroffene Fläche beträgt ca. 6.000 m².   Die Kostenschätzung der Verwaltung zum damaligen Planungsentwurf (Stand 2004) betrug ca. 400.000,- €. Diese Summe dürfte sich mittlerweile durch Preissteigerungen auf ca. 600.000,- € erhöht haben. Die bei dieser Bausumme anfallenden Planungskosten belaufen sich bei einer Vergabe an ein Planungsbüro nach der HOAI auf ca. 46.000,- € (aufgeteilt in Leistungsphase 1+2 Grundlagenermittlung und Vorplanung (ca. 8.000,- €), Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (ca. 14.000,- €), Leistungsphase 4+5 Genehmigungs- und Ausführungsplanung (ca. 9.000,- €), Leistungsphase 6+7 Vorbereitung und Mitwirken bei der Vergabe (ca. 7.000,- €) und Leistungsphase 8+9 Bauoberleitung und Objektbetreuung (ca. 8.000,- €)).

Die Kostenschätzung beinhaltet lediglich eine grobe Vorkalkulation und keine Detailplanung. In den  Kosten sind  nicht die erforderlichen Leitungsarbeiten, Grunderwerb, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sowie die Bodensanierung enthalten.

Insbesondere der Umbau der Einmündungsbereiche der Walder Straße und der Turnstraße in die Kaiserstraße müssten noch im Detail ausgearbeitet werden und können sich preiserhöhend auswirken.

Die Kosten für die Umlegung der Rathauskurve sind von der Stadt Haan als Verursacher der Baumaßnahme komplett zu tragen, lediglich der Anteil für die Bestandssanierung könnte nach Verhandlungen abgezogen werden.

 

 

2.2 Querungshilfe Kaiserstraße:

 

Das Büro Runge + Küchler wurde 2010 mit der Vorplanung zu einer Querungshilfe an der Kaiserstraße beauftragt und betrachtete mehrere Varianten.

 

2.2.1 Klassische punktuelle Mittelinsel im Bereich zwischen den beiden gegenüberliegenden Bushaltestellen:

Die Planung beinhaltet den Einbau einer Mittelinsel mit einer Gesamtlänge von    10 m (nutzbare Länge zwischen den Inselköpfen 5,0 m) und einer Breite von 2,5 m. Auch ist die bauliche Anpassung der Seitenbereiche (Bordsteinabsenkung), die notwendige Verkürzung der südlichen Bushaltebucht, sowie das Versetzen von Fahrgastunterständen. Die Nettokosten belaufen sich auf ca. 18.000,- € einschließlich der Planungskosten, jedoch wird diese Lösung nur als „suboptimal“ bezeichnet, da weiterhin eine Vielzahl an Fahrbahnquerungen durch Fußgänger ungesichert stattfinden wird.

Zusätzlich stellt diese Art der Mittelinsel an den Kirmestagen durch die hochstehenden Inselköpfe einen Gefahrenpunkt dar.

Aus diesen Gründen wurde die damalige Planung vom Ausschuss verworfen.

 

2.2.2 Lineare Querungshilfe auf einer Länge von 130 m und einer Breite von 3,0 m:

Die Planung beinhaltet den Umbau der Fahrbahnmitte zu einem 3,00 m breiten  Pflasterstreifen, die Schaffung von zwei Durchlassbereichen im seitlichen Grünstreifen, die jedoch aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen von der Verwaltung strikt abgelehnt werden, bzw. nur durch Fällung von Bäumen ausgeführt werden könnten. Optional ist der Einbau von Straßenlaternen im Bereich des Mittelstreifens geplant. Diese Art der Querung bietet den Fußgängern aufgrund der Verschmälerung ein gesichertes Betreten der Fahrbahn. Die Pflasterfläche bietet aber auch durch die Niveaugleichheit eine Aufstellfläche für Linksabbieger. Die Nettokosten hierfür belaufen sich auf ca. 120.000,- €, einschließlich der Planungskosten.

 

2.2.3 Lineare Querungshilfe über eine Länge von 50 m und einer Breite von 3,0 m:

Die kostengünstigere lineare Querungshilfe im Überschneidungsbereich der beiden Bushaltestellen beinhaltet den Umbau der Fahrbahnmitte, sowie die Veränderung des Grünstreifens am Fahrbahnrand zur Schaffung von Durchlässen, auch hier ist die Verwaltung gegen den Ausbau der Durchlässe, bzw. nur mit Fällung von Bäumen.. Die Nettokosten belaufen sich auf ca. 35.000,- €, einschließlich der Planungskosten.

 

2.2.4 Ausführung nach Leitfaden Landesbetrieb NRW:

Eine weitere Variante gab es vom Landesbetrieb Straßen NRW, die standardmäßig nach deren Leitfaden gebaut wird. Es handelt sich um eine ca. 10,00 m lange und 2,50 m breite nicht mobile Verkehrsinsel. Diese ähnelt der unter Pkt. 2.2.1 beschriebenen punktuellen Mittelinsel, ist in ihrer Ausführung aber aufwändiger, da sie  besonders für Menschen mit Handicap sicher zu nutzen ist. Auf die Gefahr während der Kirmestage, die diese Variante mit sich bringt, wurde damals hingewiesen. . Die Nettokosten belaufen sich auf ca. 25.000,- €, einschließlich der Planungskosten.

 

Die Kosten sämtlicher Maßnahmen beinhalten nicht die erforderlichen Leitungsarbeiten, Grunderwerb, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen sowie die Bodensanierung.

Unabhängig von der Art der Ausführung soll der Landesbetrieb Straßen NRW die Kosten für die Querungshilfe übernehmen, da diese aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten notwendig ist.

 

 

3. Querungshilfe an der Einmündung Eisenbahnstraße

 

Aufgrund  der nicht vorhandenen sicheren Querungsmöglichkeit der B 228 im Bereich des Haaner Bahnhofs  schlägt die Verwaltung den Bau  einer Querungshilfe im Bereich zwischen der Einmündung Eisenbahnstraße und Kreuzung Böttinger Straße / Wilhelmstraße auf der B 228 vor. Durch die hier gelegene Bushaltestelle und der Anschluss an das Netz der Deutschen Bahn kommt es an dieser Stelle der B 228 zu häufigen Querungsvorgängen.

Da die Querungshilfe aus sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten notwendig ist soll der Landesbetrieb Straßen NRW die Kosten hierfür übernehmen.

 

4. Einmündung Martin-Luther-Straße / Kaiserstraße

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Einmündungsbereich der Martin-Luther-Straße in die Kaiserstraße umzugestalten. Der Umbau betrifft insbesondere die  Ausrundung der Fahrbahnkurve, sowie den Gehwegbereich auf der Seite der Post. Hierfür müsste jedoch auch der im Gehweg befindliche Baum zwingend weichen. Die Nettobaukosten belaufen sich auf ca. 10.000,- €.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

nach Beratung