Betreff
Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2013/14
Vorlage
51/104/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In Anlage 2 legt Ihnen die Verwaltung das Ergebnis der Jugendhilfeplanung

- Kindertagesstättenbedarfsplanung 2013/14 -

vor.

 

Die Bedarfsplanung wurde unter Einbindung und in enger Abstimmung mit den Trägern erstellt. Der anspruchsvolle Planungsprozess wurde begleitet von Unwägbarkeiten, hier ist insbesondere anzusprechen der nach wie vor unbekannte Bedarf an Betreuungsplätzen für unter Dreijährige vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs ab 01.08.2013 für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

 

Eine weitere unbekannte „Größe“ ist der Zeitpunkt der Fertigstellung der im Wohngebiet „Hasenhaus“ beabsichtigten neuen Kindertageseinrichtung (Errichtung durch einen Investor und Vermietung durch diesen an den Träger). Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass die Betreuungsplätze, wenn nicht zu Beginn des Kindergartenjahres, im Laufe des Kindergartenjahres 2013/2014 zur Verfügung stehen. In der vorgelegten Kindertagesstättenbedarfsplanung sind die Betreuungsplätze dieser Einrichtung mit aufzunehmen, um die Finanzierung im genannten Kindergartenjahr zu sichern.

 

Weiter wurde u. a. das beabsichtigte Projekt der Evang. Kirchengemeinde Haan betreffend die Kindertageseinrichtung Bismarckstr. 10 (bauliche Maßnahmen zur Erweiterung des U 3-Angebots) in den vorliegenden Plan eingearbeitet. Hinsichtlich der Finanzierung des laufenden Betriebs gilt vorstehende Ausführung ebenso.

 

Insbesondere die Schaffung auch von Betreuungsplätzen für über Dreijährige in der neu zu bauenden Einrichtung im Wohngebiet „Hasenhaus“ sowie rückläufige Kinderzahlen im Ü 3-Bereich erforderte einen umfangreichen Abbau von Betreuungsplätzen für über Dreijährige in den vorhandenen Einrichtungen. Auch in der Planung zu berücksichtigen war die durch § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) „gedeckelte“ Ausweitung des 45 Stunden-Angebots im Umfang von 4 % gegenüber dem Vorjahr. Hier ist anzumerken, dass die Nachfrage zum 45 Stunden-Angebot weiter steigt.

 

Vorgenannte Umstände insgesamt führten dazu, dass der Prozess zum Abbau der Betreuungsplätze für über Dreijährige in diesem Jahr nicht vollständig befriedigend auflösbar war. Hierdurch entstand die in Vorlage 51/105/2013 dargestellte Auswirkung.

 

Wesentliche Eckpunkte der Planung:

 

·                Ausgangslage: Anzahl der Kinder (0 – 6 Jahre)                          1.530

Unter Berücksichtigung des KiBiz-Stichtages (1.11.)

und Beginn der Schulpflicht:

o      Anzahl der Kinder unter 3 Jahre:                                                         681

o      Anzahl der Kinder über 3 Jahre:                                                           774

 

·                Entwicklung der Altersgruppen gegenüber der Planung für

das Kindergartenjahr 2012/13:

o      Unter Dreijährige:                                                                                 +    19 Kinder

o      Über Dreijährige:                                                                                  -     46 Kinder

Tendenz:

o      Unter Dreijährige:                                                                                 relativ stabil

o      Über Dreijährige:                                                                                  weiter abnehmend

 

·                Betreuungsangebot In Einrichtungen:

o      Für unter Dreijährige:                                                                249 Plätze

o      Für über Dreijährige:                                                                  795 Plätze

 

·                Versorgungsquote

für unter Dreijährige

o      nur in Einrichtungen:                                                              rd. 36,5 %

o      in Einrichtungen und in Tagespflege zusammen:                        rd. 47,8 %

für über Dreijährige:                                                                          Vollversorgung

 

Beschlussvorschlag:

 

Für das Kindergartenjahr 2013/2014 (01.08.2013 - 31.07.2014) wird als Ergeb­nis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.03.2013 zu melden.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Produkte 060110 und 060120

Finanzielle Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2013:

Ertrag:

         LZ Kindpauschalen u.a. (§ 21 KiBiz):                              rd. 3,426 Mio. EURO

         LZ anstelle Elternbeitrag

letztes Kindergartenjahr (§ 23 Abs. 3 KiBiz):                  rd. 0,284 Mio. EURO

         LZ Familienzentren (§ 21 Abs. 4 KiBiz):                                0,052 Mio. EURO

         Elternbeiträge (§ 23 Abs. 1 KiBiz):                                    rd.  0,925 Mio. EURO

Aufwand:

         Jugendamtszuschuss (§ 20 KiBiz):                                 rd. 7,331 Mio. EURO

         Vertragliche städtische Zuschüsse:                                 rd. 0,396 Mio. EURO

         Familienzentren (§ 21 Abs. 4 KiBiz):                                     0,052 Mio. EURO