Betreff
Antrag der Privaten Kindergruppe Haan vom 17.01.2013 - Übernahme durch Gruppenumwandlung entstehender Defizitbeträge
Vorlage
51/105/2013
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im laufenden Planungsprozess zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2013/2014 ergab sich nach Verarbeitung der Bedarfe der Träger und deren Anmeldungen hier zum Monatswechsel November/Dezember 2012 ein starker, nicht zu vertretender Überhang bei den Betreuungsplätzen für über Dreijährige.

 

Im weiteren Planungsprozess wurde mit den Trägern dahingehend verhandelt, die Überkapazitäten durch Gruppenumwandlungen zugunsten von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige abzubauen. Die ist weitestgehend auf ein planerisch vertretbares geringes Überangebot bei Betreuungsplätzen für über Dreijährige gelungen. Ein weiterer Abbau dieser Plätze war auf Grund der Notwendigkeiten in den Einrichtungen (in den Einrichtungen vorhandene Kinder im Ü 3-Bereich sowie zur Zeit unter Dreijährige, die in den Ü 3-Bereich hineinwachsen).

 

In der Kindertageseinrichtung in der Guttentag-Loben-Str. 10 a werden derzeit in verschiedenen Gruppentypen 17 Plätze in IIc, 25 Plätze in IIIb und 28 Plätze in IIIc angeboten. Die Bedarfsplanung für 2013/2014 sieht folgende Betreuungsplätze vor: 20 Plätze in IIc, 27 Plätze in IIIb und 22Plätze in IIIc vor.

 

Das Ergebnis der Planung hat zur Folge, dass für rd. 10 Kinder, die sich bereits in der Einrichtung befinden und für die bereits Verträge über ein 45 Stunden-Angebot existent sind, nicht in der entsprechenden Gruppenform IIIc berücksichtigt werden können. Die Kinder müssen formal auf 35 Stunden-Plätzen geführt werden bei einer 45 Stunden-Betreuung. Dies führt beim Träger zum genannten Defizit.

 

Die rechnerische Berücksichtigung im 45 Stunden-Kontingent konnte nicht umgesetzt werden, da dann die nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) einzuhaltende Begrenzung bei der Steigerung des 45 Stunden-Angebots in Höhe von 4 % überschritten würde. Gleiches gilt für eine unveränderte Fortführung des Betreuungsangebots.

 

Die jetzt entstehende Auswirkung (Defizitabdeckung) wird im Planungsprozess für das Kindergartenjahr 2014/2015 bereinigt.

 

Weiteres ergibt sich aus der Vorlage 51/104/2013, Kindertagesstättenbedarfsplanung.

 

Eine „Spitzabrechnung“ mit dem Träger erfolgt in 2014 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2013/2014. Die Verwaltung wird hierzu berichten.

 

 

Die Gruppenumwandlung erfordert, da dann eine ausschließliche U 3-Betreuung erfolgt, eine Umbaumaßnahme. Der jetzt angesetzte Aufwand stellt den nach den geltenden Richtlinien Höchstförderbetrag für zusätzlich 3 Betreuungsplätze für unter Dreijährige dar.

 

Verwaltung und Träger werden den entsprechenden Förderantrag zeitnah erstellen. Eine Förderung verringert den Zuschussaufwand der Stadt entsprechend.

 

Beschlussvorschlag:

 

Auf Antrag der Privaten Kindergruppe Haan e. V. übernimmt die Stadt Haan

 

1.      für das Kindergartenjahr 2013/2014 für die Kindertageseinrichtung in der Guttentag-Loben-Str. 10 a das in Folge der Jugendhilfeplanung (Kindertagesstättenbedarfsplanung 2013/2014) durch eine Gruppenumwandlung entstehende Defizit bis zur Höhe von 30.000 Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, den Betrag von 30.000 Euro in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2014 zu berücksichtigen. Die Konkretisierung des Defizits erfolgt zusammen mit dem Träger zu Ende des Kindergartenjahres 2013/2014 an Hand der Soll- / Ist-Belegungszahlen und im Rahmen der durch das Land anerkannten Kindpauschalen.

 

2.      des im Rahmen der Schaffung einer Gruppe des Typs II erforderlichen Investitionsaufwands in Höhe bis zur Höhe von 25.500 Euro. Die Verwaltung wird beauftrag, den Betrag von 25.500 Euro in der Haushaltsplanung 2013 zu berücksichtigen. Die Verwaltung und der Träger entwickeln einen Antrag zur Förderung der Maßnahme durch das Land. Eine Landesförderung reduziert den städtischen Aufwand. Im Rahmen einer Förderung übernimmt die Stadt Haan den Trägeranteil. Die Antragstellung durch die Stadt gegenüber dem Land im Umfang von bis zu 25.500 Euro gilt als genehmigt.

Finanz. Auswirkung:

 

- In 2014: Bis zu 30.000 Euro bei Produktsachkonto 060110.531812

 

- In 2013 : Bis zu 25.500 Euro bei Produktsachkonto 060110.531813