Betreff
Gruitener Bahnhof
hier: Antrag der UWG-Fraktion vom 06.11.2012
Vorlage
61/109/2013
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Die UWG-Ratsfraktion hatte mit Schreiben vom 06.11.2012 mehrere Fragen zur Entwicklung des Gruitener Bahnhofs gestellt (Anlage 1), die im folgenden beantwortet werden.

 

 

1.    Entwicklung des Fahrgastaufkommens in den letzten 5 Jahren

Nach Auskunft der DB Station&Service AG gibt es zur Zeit ca. 3.000 Reisende/Tag am Gruitener Bahnhof. Dieser Wert ist in den letzten Jahren konstant geblieben.

 

 

2.    Maßnahmen der Deutschen Bahn, Rangfolge bei anstehenden Modernisierungsmaßnahmen

Die DB Station&Service AG teilte mit, dass in der mit dem Land Nordrhein-Westfalen abgestimmten Modernisierungsoffensive 2 Maßnahmen am Gruitener Bahnhof nicht enthalten sind. Mittelfristig sind seitens der DB auch keine Maßnahmen geplant.

 

 

3.    Einführung eines Rauchverbots

Nach Auskunft der DB Station&Service AG ist Gruiten ein Nichtraucherbahnhof, Rauchen widerspricht der Hausordnung. Das Problem liege in der Überwachung bzw. Durchsetzung der Hausordnung, da Gruiten nicht personell besetzt sei. Raucherbereiche gebe es nur an großen Bahnhöfen.

 

 

4.    Schaffung eines barrierefreien Bahnhofs: Rechtliche Voraussetzungen, geplante Maßnahmen

Für den Betrieb, die Instandhaltung und Entwicklung des Gruitener Bahnhofs ist die DB Station&Service AG zuständig. Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt.

 

Die DB teilt bereits seit vielen Jahren mit, dass der Umbau des Gruitener Bahnhofs zu einem barrierefreien Bahnhof nicht in ihrer mittelfristigen Planung vorgesehen ist. Seitens der Stadt Haan gab es deshalb Überlegungen, den Umbau mit Eigenmitteln und Infrastrukturfördermitteln nach § 12 ÖPNVG NRW zu realisieren. Im Jahr 2009 hat der Rat der Stadt Haan einen Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des Gruitener Bahnhofs gefasst. Dieser beinhaltet u. a. die Schaffung eines barrierefreien Zugangs vom westlichen Park+Ride-Platz am Neandertalweg zum Mittelbahnsteig.

 

Die Verwaltung hat hierzu zusammen mit dem Büro Schüssler Plan, Köln verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft und einen Entwurf zu einer „Rampe-Aufzug-Lösung“ erarbeitet. Aus Sicht der Verwaltung wird jedoch mit dieser Planung - bedingt durch die schwierigen Rahmenbedingungen am Gruitener Bahnhof - nur eine halbwegs zufriedenstellende Lösung erreicht. Sie käme vor allem Nutzern zugute, die ohnehin über ein Auto verfügen und den Park+Ride-Platz anfahren. Alle anderen Nutzer müssten für die Nutzung des barrierefreien Zugangs zum Mittelbahnsteig große Umwege in Kauf nehmen (von den Bushaltestellen ca. 170 m). Der Bahnsteig zu den Gleisen 6 und 7 könnte weiterhin nicht barrierefrei erreicht werden.

 

Die DB Station&Service AG würde den Umbau des Zugangs am Neandertalweg begrüßen. Im Jahr 2009 teilte sie folgende rechtliche Rahmenbedingungen mit, unter denen der Umbau erfolgen könnte: Die DB Station&Service AG wird Vorhabenträger der Maßnahme. Die Stadt Haan wird Aufgabenträger der Maßnahme. Die Baudurchführung wird durch einen durch die Bahn zu erstellenden Vertrag geregelt. Die DB Station&Service AG wird von allen Kosten wie Planungs-, Bau- und Baunebenkosten, Rückbaukosten, Anpassungsmaßnahmen auf Verlangen des Eisenbahnbundesamtes sowie Gebühren befreit und wird Eigentümerin der erstellten Eisenbahnbetriebsanlagen. Die DB Station&Service AG trägt die Betriebskosten aus dem laufenden Betrieb und der Unterhaltung sowie die anfallenden Kosten, die aus Vandalismusschäden resultieren, bis zu einer Höhe von jährlich 3.000 Euro.

 

Um eine verbindliche Aussage zur Förderung der Umgestaltung des Gruitener Bahnhofs zu erhalten, hat die Stadtverwaltung das Vorhaben 2009 beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) angemeldet. Nach Einplanung des Vorhabens durch den VRR hat die Stadt Haan fristgerecht einen Förderantrag gestellt. Da die Stadt Haan jedoch 2010 und 2011 dem Nothaushaltsrecht unterlag und es sich bei dem Vorhaben um eine freiwillige Leistung handelt, musste die Verwaltung dem Fördergeber mitteilen, dass mit einer Realisierung des Vorhabens vorerst nicht zu rechnen ist. Drei Jahre nach Aufnahme in den Förderkatalog hat der VRR das Vorhaben entsprechend den allgemeinen Förderbedingungen wieder aus dem Förderkatalog gelöscht. Die Maßnahme kann jeweils bis zum 1. März des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres wieder beim VRR angemeldet werden. Der Förderantrag kann bis zum 31. Dezember desselben Jahres eingereicht werden. Die Förderbedingungen haben sich seit der letzten Antragstellung nicht verändert. Mit Vorlage des Antrags muss bestätigt werden, dass der Eigenanteil für das Vorhaben gesichert, bzw. im Haushaltssicherungskonzept mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde enthalten ist.

 

Mit dem zunehmenden Detaillierungsgrad der Planung und erst dann erkennbaren besonderen Anforderungen sind die Kosten für das Vorhaben gestiegen. Für den Umbau des Gruitener Bahnhofs werden nach gegenwärtigem Planungsstand Gesamtinvestitionskosten in einer Höhe von rd. 1,6 Mio Euro inkl. Mehrwertsteuer geschätzt. In den Kosten ist die Installation eines Dynamischen Fahrgastinformationssystems mit rd. 63.000 Euro inkl. Mehrwertsteuer enthalten. Der derzeit gültige Fördersatz beträgt 85%. Im vorliegenden Fall zählt jedoch die Mehrwertsteuer nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.[1] Bei Förderung der Maßnahme durch den VRR müsste die Stadt Haan einen Eigenanteil von rd. 500.000 Euro für den Umbau des Gruitener Bahnhofs aufbringen.

 

 

5.    Überprüfung der Fahrkartenautomaten in regelmäßigen Abständen

Nach Auskunft von DB Station&Service AG werden Fahrausweisautomaten und Entwerter laufend durch die DB Vertrieb überprüft und gewartet (u. a. bei den regelmäßigen Leerungsterminen).

 

 

6.    Vorschläge für eine Toilettenmöglichkeit

Seitens der DB Station&Service AG gibt es keinen Vorschlag für eine Toilette am Gruitener Bahnhof.

 

Die Stadt Haan hat im Bahnhofsbereich einschließlich großer Teile des P+R-Platzes keine Verfügungsberechtigung. Öffentlichen Toiletten, die in das Empfangsgebäude oder in ein nahe gelegenes, neu zu errichtendes Toilettengebäude integriert werden, sind deswegen z. Z. hier nicht realisierbar.

 

Mobile Toiletten (z. B. „Dixi“), die verhältnismäßig kostengünstig sind,  funktionieren aus Sicht der Verwaltung nur vorübergehend, z. B. bei Veranstaltungen. Es gibt oft Probleme mit extremen Verunreinigungen und Vandalismus. Diese Toiletten sind auch aus stadtgestalterischen Gründen nicht zu empfehlen. Sie kommen deshalb als Lösungsmöglichkeit für den Gruitener Bahnhof nicht in Betracht.

 

Eine aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich funktionierende Toilettenform wäre eine „City-Toilette“ in barrierefreier, selbstreinigender und „relativ vandalismusresistenter“ Ausführung. Die Möglichkeit einer barrierefreien „City-Toilette“ wurde bereits für die Haaner Innenstadt betrachtet, schied aber aus Kostengründen aus. So wären einmalige Investitionskosten von ca. 200.000 Euro entstanden. Aufgrund der regelmäßig erforderlichen Wartungen und Kontrollen durch Fachpersonal kämen Folgekosten von ca. 20.000 Euro/Jahr hinzu.

 

Für die Haaner Innenstadt gibt es aktuell das Projekt „nette Toilette“, das vom Seniorenbeirat begleitet wird. Als „nette Toilette“ wird eine z. B. von Einrichtungen, Händlern oder Gastronomen zur öffentlichen Nutzung bereitgestellte Toilette bezeichnet, auf die mit Schildern hingewiesen wird. Im Hinblick auf die entsprechenden Nutzungen im Umfeld des Gruitener Bahnhofs käme diese Lösung auch dort in Betracht.

 

Ggf. wird sich in absehbarerer Zeit die Situation auch in den Zügen wieder verbessern. So wurde berichtet, dass für die S8 voraussichtlich ab Ende 2014 neue Züge verwendet werden, die im Gegensatz zu ihren Vorgängern mit Toiletten ausgestattet sind.

 

 

7.    Beantragung eines Alkoholverbots für den Bahnhofsbereich an Wochenenden

Bisher wurde erst in einem deutschen Bahnhof (Nürnberg Hbf) ein Alkoholverbot ausgesprochen. Die Bahn weist darauf hin, dass der Bahnhof Nürnberg auch personell besetzt sei. DB Sicherheit und Bundespolizei seien neben Servicepersonal vor Ort. Mit dem Alkoholverbot am Nürnberger Bahnhof hat die Bahn auf Partygänger reagiert, die teilweise dort gleich zu mehreren Hunderten und teilweise stark betrunken waren. Eine vergleichbare Situation liegt in Gruiten nicht vor. In der Stadtverwaltung liegen keine Erkenntnisse über alkoholbedingte Störungen im Umfeld der Haaner Bahnhofsbereiche vor. Bürgerbeschwerden sind nicht bekannt.

 



[1] Bei der Rücksprache mit dem Fördergeber wurde dies damit begründet, dass auch der originäre Aufgabenträger - die DB - keine Zuwendung für die Mehrwertsteuer erhielte, wenn sie eine Förderung der Maßnahme beantragen würde.

Beschlussvorschlag:

 

„Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.“