Sachverhalt:

 

1.     Stand der Planung

Im Planungs- und Umweltausschuss am 27.11.2012 wurde der Vorentwurf zum Umbau der Polnischen Mütze mit Stand vom 28.08.2012 eingebracht und der erneute Aufstellungsbeschluss für den zur Umsetzung erforderlichen Bebauungsplan Nr. 115 „Polnische Mütze“ beschlossen. Seitens der Fraktionen wurde darum gebeten, dass die Vorentwurfsplanung ebenfalls zeitnah im BVVFA vorgestellt wird. Im Rahmen der Sitzung wurde des Weiteren angeregt, dass im Bereich der Gräfrather Straße die Anlage von zwei Bushaltestellen zu prüfen ist, um die angedachten Änderungen im Liniennetz im Rahmen der Nahverkehrsplanung, auch im Bereich der Polnischen Mütze umsetzten zu können. Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Runge + Küchler hat die Planung daraufhin überarbeitet. Die dementsprechend geänderte Vorentwurfsplanung (Stand 23.01.2013) wurde den Vertretern der Fraktionen im Arbeitskreis ÖPNV am 28.01.2013 bereits vorgelegt.

 

 

2.     Planungsanlass

Der Kreuzungsbereich Polnische Mütze ist einer der am stärksten belasteten Knotenpunkte im Stadtgebiet von Haan. Über ihn wird ein Großteil der Verkehre zur Autobahnauffahrt Haan-Ost abgewickelt. Neben Verkehren aus dem eigenen Stadtgebiet nimmt dieser Knotenpunkt auch erhebliche Verkehrsanteile aus den benachbarten Stadtgebieten von Mettmann, Erkrath, Wuppertal und Solingen auf. Zu den morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten kann der Verkehr daher heute nicht mehr problemlos abgeführt werden. Es bilden sich oft lange Rückstaus, die auch bis in die Zufahrtsbereiche der Autobahnauffahrt Haan-Ost, Westrampe hineinreichen.

 

Die Stadt Haan hat im Jahr 2004 mit den Planungen für den Technologiepark Haan/NRW im Bereich der Millrather Straße begonnen. Die hieraus resultierenden Verkehrsmengen werden zu wesentlichen Teilen über den Knotenpunkt Polnische Mütze zur Autobahnanschlussstelle Haan-Ost abgeführt. Aufgrund dessen wurde das Planungsbüro Runge + Küchler im Jahr 2004 mit der Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens beauftragt, in welchem unter anderem die Auswirkungen des Gewerbegebietes auf den Kreuzungspunkt Polnische Mütze zu bewerten waren. Es wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt "Polnische Mütze" gerade noch den Verkehr aus dem 1. Bauabschnitt aufnehmen kann, für die weitere Entwicklung des Gewerbegebietes jedoch der Umbau des Knotenpunktes zwingend erforderlich ist.

 

Nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 162 (1. Bauabschnitt) im März 2008 wurden die Verkehrsbelastungen des Knotenpunktes im Rahmen der Planungen zum Verkehrsentwicklungsplan Haan im Juli 2008 erneut aufgenommen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden durch das Büro Runge + Küchler im Jahr 2010 Ausbauvarianten zum Knotenpunkt erarbeitet und bewertet, die Grundlage für den Umbau des Knotenpunktes sein sollten. Im August 2011 wurde der Aufstellungsbeschluss für den 2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan/NRW gefasst (Bebauungsplan Nr. 168). Es war beabsichtigt, in diesem Bereich die Europazentrale der Firma Johnson Controls mit einer Anzahl von 2.900 Arbeitsplätzen anzusiedeln. Aufgrund dessen wurde das Büro Runge + Küchler mit der Erarbeitung eines aktuellen Verkehrsgutachtens beauftragt (s. Anlage 1), welches auch eine erneute Analyse und Bewertung des Knotenpunktes beinhaltete. Neben den Veränderungen in der Prognose ergaben sich bereits im Analysefall veränderte Bedingungen. Diese ergaben sich unter anderem aus der Eröffnung der Ortsumgehung Gruiten (K 20n) im Dezember 2009 und durch Verkehre aus dem 1. Bauabschnitt des Technologieparks Haan. So ist als Ergebnis aus dieser Untersuchung (März 2012) festzuhalten, dass der Knotenpunkt Polnische Mütze bereits zum heutigen Zeitpunkt keine ausreichende Verkehrsqualität mehr aufweist und somit nicht leistungsfähig ist. Im Prognosefall, d.h. unter Berücksichtigung der Verkehrserzeugung durch den 2. Bauabschnitt des Technologieparks sowie unter Berücksichtigung der im Verkehrsentwicklungsplan prognostizierten Verkehrsentwicklung für 2025, kann nur dann eine ausreichende Verkehrsqualität erreicht werden, wenn sowohl von der Gräfrather, als auch von der Gruitener Straße eine zweistreifige Knotenpunktüberfahrt gewährleistet werden kann. Die in 2010 erarbeiteten Ausbauvarianten für den Kreuzungspunkt können die prognostizierten, konzentrierten Verkehrsmengen aus dem 2. Bauabschnitt des Technologieparks hingegen nicht leistungsfähig abführen.

 

Zwischenzeitlich hat die Firma Johnson Controls ihr Ansiedlungsinteresse im Bereich des 2. Bauabschnittes aufgegeben. Die im Verkehrsgutachten von Runge + Küchler 2012 getroffenen Aussagen behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit, da zum Einen bereits bei der im Gutachten dargestellten Variante mit mittleren Belastungszahlen der vorgenannte Umbau erforderlich wird und zum Anderen hierdurch eine langfristige Lösung geschaffen wird, die für die Realisierung des 2. Bauabschnittes die größtmöglichen Planungsoptionen eröffnet. Aufbauend auf den Ergebnissen des Gutachtens vom März 2012 wurde die Firma Runge + Küchler mit der Erarbeitung eines Straßenvorentwurfes für den erforderlichen Umbau des Knotenpunktes "Polnische Mütze" beauftragt, der im August 2012 vorgelegt und mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt wurde.

 

 

3.     Erforderliches Planverfahren

Zur baurechtlichen Umsetzung des Kreuzungsausbaues ist entweder ein Planfeststellungsverfahren durch den Straßenbaulastträger durchzuführen oder ein die Planfeststellung ersetzender Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund der meist längeren Planverfahren haben sich die Verwaltung der Stadt Haan und der Straßenbaulastträger darauf geeinigt, das erforderliche Baurecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen.

 

 

4.     Vorentwurf

Das Planungsbüro Runge + Küchler ist mit der Erarbeitung eines Vorentwurfes zum Kreuzungsausbau beauftragt worden, welcher am 27.12.2012 im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt wurde (s. Anlage 2). Aufgrund von Anregungen im PlUA und durch den Landesbetrieb wurde der Entwurf geändert und liegt nunmehr mit Stand vom 23.01.2013 (Anlage 3) vor. Wegen des Umfanges der Planungsunterlagen, wurden die Anlagen 1 und 2 nur in das Ratsinformationssystem eingestellt und nicht vervielfältigt. Des Weiteren kann der zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplanvorentwurf incl. zugeordneter Gutachten unter der Sitzungsvorlage 61/098/2012 des PlUA vom 27.11.2012 eingesehen werden.

 

Der Planentwurf wird in der Sitzung des BVVFA durch Herrn Runge vom Planungsbüro Runge + Küchler erläutert.

 

a)    Straßenvorentwurf

Der Straßenvorentwurf sieht einen durchgängigen, vierstreifigen Ausbau der L 357 zwischen dem Knotenpunkt "Polnische Mütze" und der Westrampe der Autobahnauffahrt Haan-Ost vor. Es ist beabsichtigt, die L 357 ca. 100 m westlich des Knotenpunktes auf zu weiten. Dabei werden in diesem Bereich nicht nur zwei Geradeausspuren errichtet, sondern zusätzlich noch eine Fahrspur für den rechtsabbiegenden Verkehr in Richtung Haan-Innenstadt angelegt. Der Linksabbiegeverkehr in die Elberfelder Straße Nord erfolgt über eine kombinierte Geradeaus-Linksabbiegespur. Östlich der Kreuzung wird der zweistreifige Ausbau bis zur Autobahnauffahrt fortgeführt, wobei der südliche Fahrstreifen dann in die freifließende Rechtsabbiegespur zur A 46 in Richtung Düsseldorf übergeht. In Gegenrichtung von der Autobahnabfahrt ausgehend wird ebenfalls eine zweite Geradeausspur angelegt, so dass sich insgesamt ein vierspuriger Ausbau ergibt. Der Linksabbiegeverkehr von der Gräfrather Straße in die Elberfelderstraße-Süd wird gemeinsam mit der innenliegenden Geradeausspur geführt. Für den Rechtsabbiegeverkehr in die Elberfelderstraße-Nord wird ein kurzer freifließender Rechtsabbieger vorgesehen. Die beiden Geradeausspuren werden über den Kreuzungspunkt geführt und 100m westlich des Knotenpunktes wieder zusammengelegt.

 

Die B 228 wird im Norden in Fahrtrichtung Innenstadt um eine separate Linksabbiegespur mit einer Länge von 18 m erweitert. In Gegenrichtung wird die derzeit kombinierte Geradeaus-/Linksabbiegespur getrennt, sodass nunmehr separate Links- und Rechtsabbieger von je 50 m Länge vorgesehen sind, welche dazu geeignet sind, den rechnerischen Rückstau aufzunehmen.

 

Insgesamt erhalten die Fahrspuren der B 228 und der Gruitener Straße eine Fahrbahnbreite von 3,50 m. In der Gräfrather Straße werden aufgrund des geringeren Platzangebotes die Fahrspuren nur mit 3,25 m angenommen.

 

b)    Fußgänger- und Radverkehr

Der Fußgänger und Radverkehr soll in der Gruitener Straße-Nord, in der Elberfelder Straße und im Bereich der Gräfrather Straße-Süd auf einem 2,50 m breiten, kombinierten Geh-/Radweg geführt werden. Zudem wird ein 0,50 m breiter Trennstreifen zur Fahrbahn hin angelegt. Somit wird in Ost-West-Richtung ein durchgängiger Fuß-/Radweg gesichert, wobei die Fahrbahn an der Polnischen Mütze zweimal gequert werden muss. Der Gehweg in der nördlichen Gräfrather Straße kann aufgrund der geringen Platzverhältnisse ab der Hausnummer 27 nur eine Breite von 2 m erhalten. Durch den Umbau der Kreuzung und die geplante Anlage der freifließenden Rechtsabbieger kann die Kreuzung zukünftig von den Fußgängern in allen Richtungen gequert werden. Bisher war keine Fußgängerquerung im Bereich der Elberfelder Straße-Nord möglich.

Die städtische Anbindung an den Panoramaradweg über die ehemalige Kleinbahntrasse der Linie V verläuft heute über die Straße Bollenheide, quert die Gräfrather Straße und wird im nördlichen Anschluss fortgeführt. Eine Querung der Gräfrather Straße wird nach dem vierspurigen Ausbau nicht mehr möglich sein. Die Radfahrer können jedoch zukünftig den nördlichen Anschluss über eine Umwegfahrt über den Kreuzungspunkt Gräfrather Straße/Westrampe erreichen.

 

c)    Anbindung der Tankstelle

Die im nordwestlichen Quadranten der Kreuzung Polnische Mütze vorhandene Tankstelle wird heute durch die Elberfelder Straße-Nord und durch zwei Ausfahrten an der Gruitener Straße erschlossen. Die vorhandene Verkehrsführung und Beschilderung entspricht nicht den durch die Untere Straßenverkehrsbehörde angeordneten Zufahrten und sonstigen Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen. Durch den Ausbau der Kreuzung muss die Verkehrsführung auf und von dem Tankstellengrundstück neu geregelt werden. Aufgrund dessen wurde im Rahmen der Straßenvorentwurfserarbeitung (s. Anlage 2) eine Planvariante 2 entwickelt, die für das Tankstellengrundstück eigene Linksabbiegespuren von der Gruitener und auf die Gruitener Straße in Richtung Autobahn vorsieht. Hierzu wäre jedoch ein Flächenerwerb von Teilen der westlich an das Tankstellengrundstück angrenzenden Flächen erforderlich gewesen, da eine solche Zufahrtsregelung nicht unmittelbar im Kreuzungsbereich erfolgen kann. Dem Tankstellenbetreiber wurde diese alternative Verkehrsführung vorgestellt. Der Betreiber hat jedoch kein Interesse an einem entsprechenden Umbau der Tankstelle und nicht die Bereitschaft zur Tragung der hieraus resultierenden Kosten bekundet. Aufgrund dessen berücksichtigt die Vorplanung nunmehr auf der Gruitener Straße nur noch eine Zufahrt am westlichen Rand des Tankstellengrundstücks. Als Fahrbeziehungen können aufgrund der Lage im Kreuzungsbereich nur das Rechtseinbiegen und das Rechtsausbiegen zugelassen werden. Das Linkseinbiegen von und in die Gruitener Straße wird zukünftig somit nicht mehr möglich sein. Von der Elberfelder Straße soll hingegen eine Vollerschließung mit Zulassung aller Fahrbeziehungen angeboten werden.

 

d)    Zu- und Ausfahrtverbote

Um die Sicherheit der Verkehrsabläufe auf den festgesetzten Verkehrsflächen zu gewährleisten, beabsichtigt Straßen NRW zukünftig auf der Gräfrather Straße und Elberfelder Straße-Süd nur noch das Rechtsein- und Rechtsausbiegen als Fahrbeziehung zuzulassen. Um weite Umwegfahrten zu vermeiden, sollen im Bereich der südlichen Gruitener Straße und im Bereich des P+R-Parkplatzes alte Gräfrather Straße Wendemöglichkeiten eingerichtet werden. Hier könnte dann auch der Linksabbiegerverkehr der Tankstelle auf der Gruitener Straße wenden. Die abschließende Klärung dieses Punktes mit Straßen NRW ist jedoch noch nicht erfolgt.

 

Die heute vorhandene Zufahrt im Eckbereich südliche Elberfelder Straße / Gräfrather Straße wird auf das städtische Flurstück 388 verlagert. Da für die südlich angrenzenden Flurstücke Wegerechte über diese Anbindung bestehen, sind diese im weiteren Verfahren neu zu regeln.

 

e)    Öffentlicher Personennahverkehr

Das Plangebiet wird durch die Buslinie 784 Düsseldorf / Wuppertal-Vohwinkel und durch die Ortsbuslinie O1 erschlossen. Die vorhandene Bushaltestelle in der südlichen Elberfelder Straße in Richtung Innenstadt wird durch die Umgestaltung des Knotenpunktes nach Westen verschoben. Auf der östlichen Seite wird der Gehweg im nördlichen Bereich der bestehenden Busbucht geringfügig nach Osten verschoben. Gemäß Auftrag des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Haan vom 27.11.2012 soll zudem die Anlage zweier Bushaltestellen im Bereich der Gräfrather oder der Gruitener Straße geprüft werden. Diese sind in der aktuellen Vorplanung vom 23.01.2013 berücksichtigt worden.

 

 

5.     Finanzierung

Die Finanzierung der geplanten Straßenbaumaßnahme zum Knotenpunkt "Polnische Mütze" sowie die Finanzierung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen erfolgt aufgrund der Straßenbaulast durch Straßen NRW und durch den Bund. Durch die Stadt Haan sind alle planungsrelevanten Kosten wie z.B. für Gutachten, die Entwurfsplanung und für die Bauleitplanung selbst zu tragen. Die hierzu erforderlichen Mittel wurden bereits im Haushalt 2012 berücksichtigt oder werden in den Haushalt 2013 eingebracht.

 

Der erforderliche Grunderwerb erfolgt durch die Stadt Haan. Die hieraus resultierenden Kosten werden der Stadt Haan jedoch in Höhe des festgesetzten Verkehrswertes erstattet. Darüber hinausgehende Kosten müssen von der Stadt Haan selbst getragen werden. Eine erste Schätzung der Gesamtkosten für die Stadt Haan wurde dem Protokoll zur Sitzung des PlUA am 27.11.2012 als nichtöffentliche Anlage 2 beigefügt und kann durch die Ausschussmitglieder im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

Gemäß der Vorplanung des Büros Runge + Küchler belaufen sich die Ausbaukosten des Knotenpunktes nach einer ersten Grobschätzung auf 1.910.000 €. Hierin sind nicht die Kosten für Grunderwerb, Abrissarbeiten sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen enthalten.

 

 

6.     Weiteres Verfahren.

Die Verwaltung wird die noch ausstehenden Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau führen. Des Weiteren wird durch den beauftragten Lärmgutachter der Anspruch auf Lärmschutz der angrenzenden Häuser geprüft und konkret ermittelt werden. Nach Vorliegen der vorgenannten Informationen sollen die Anwohner erneut informiert und auch die Bürgerinformation zum BP 115 durchgeführt werden. Nach der erfolgten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 115 soll die Entwurfsplanung im 2. Halbjahr 2013 in Auftrag gegeben werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

"Die Vorentwurfsplanung zum Ausbau des Knotenpunktes „Polnische Mütze“ mit Stand vom 23.01.2013 wird zur Kenntnis genommen.“

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Punkt 5