hier: Vorstellung der Vorentwurfsplanung
Sachverhalt:
1.
Stand der Planung
Im Planungs- und Umweltausschuss am
27.11.2012 wurde der Vorentwurf zum Umbau der Polnischen Mütze mit Stand vom
28.08.2012 eingebracht und der erneute Aufstellungsbeschluss für den zur
Umsetzung erforderlichen Bebauungsplan Nr. 115 „Polnische Mütze“ beschlossen.
Seitens der Fraktionen wurde darum gebeten, dass die Vorentwurfsplanung
ebenfalls zeitnah im BVVFA vorgestellt wird. Im Rahmen der Sitzung wurde des
Weiteren angeregt, dass im Bereich der Gräfrather Straße die Anlage von zwei
Bushaltestellen zu prüfen ist, um die angedachten Änderungen im Liniennetz im
Rahmen der Nahverkehrsplanung, auch im Bereich der Polnischen Mütze umsetzten
zu können. Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro Runge + Küchler hat
die Planung daraufhin überarbeitet. Die dementsprechend geänderte
Vorentwurfsplanung (Stand 23.01.2013) wurde den Vertretern der Fraktionen im
Arbeitskreis ÖPNV am 28.01.2013 bereits vorgelegt.
2.
Planungsanlass
Der Kreuzungsbereich Polnische Mütze ist einer der am stärksten belasteten
Knotenpunkte im Stadtgebiet von Haan. Über ihn wird ein Großteil der Verkehre
zur Autobahnauffahrt Haan-Ost abgewickelt. Neben Verkehren aus dem eigenen
Stadtgebiet nimmt dieser Knotenpunkt auch erhebliche Verkehrsanteile aus den
benachbarten Stadtgebieten von Mettmann, Erkrath, Wuppertal und Solingen auf.
Zu den morgendlichen und nachmittäglichen Stoßzeiten kann der Verkehr daher
heute nicht mehr problemlos abgeführt werden. Es bilden sich oft lange
Rückstaus, die auch bis in die Zufahrtsbereiche der Autobahnauffahrt Haan-Ost,
Westrampe hineinreichen.
Die Stadt Haan hat im Jahr 2004 mit den Planungen für den
Technologiepark Haan/NRW im Bereich der Millrather Straße begonnen. Die hieraus
resultierenden Verkehrsmengen werden zu wesentlichen Teilen über den
Knotenpunkt Polnische Mütze zur Autobahnanschlussstelle Haan-Ost abgeführt.
Aufgrund dessen wurde das Planungsbüro Runge + Küchler im Jahr 2004 mit der
Erarbeitung eines Verkehrsgutachtens beauftragt, in welchem unter anderem die
Auswirkungen des Gewerbegebietes auf den Kreuzungspunkt Polnische Mütze zu
bewerten waren. Es wurde festgestellt, dass der Knotenpunkt "Polnische
Mütze" gerade noch den Verkehr aus dem 1. Bauabschnitt aufnehmen kann, für
die weitere Entwicklung des Gewerbegebietes jedoch der Umbau des Knotenpunktes
zwingend erforderlich ist.
Nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 162 (1. Bauabschnitt) im
März 2008 wurden die Verkehrsbelastungen des Knotenpunktes im Rahmen der
Planungen zum Verkehrsentwicklungsplan Haan im Juli 2008 erneut aufgenommen. Aufbauend
auf diesen Ergebnissen wurden durch das Büro Runge + Küchler im Jahr 2010
Ausbauvarianten zum Knotenpunkt erarbeitet und bewertet, die Grundlage für den
Umbau des Knotenpunktes sein sollten. Im August 2011 wurde der Aufstellungsbeschluss
für den 2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan/NRW gefasst (Bebauungsplan
Nr. 168). Es war beabsichtigt, in diesem Bereich die Europazentrale der Firma
Johnson Controls mit einer Anzahl von 2.900 Arbeitsplätzen anzusiedeln.
Aufgrund dessen wurde das Büro Runge + Küchler mit der Erarbeitung eines
aktuellen Verkehrsgutachtens beauftragt (s. Anlage 1), welches auch eine
erneute Analyse und Bewertung des Knotenpunktes beinhaltete. Neben den
Veränderungen in der Prognose ergaben sich bereits im Analysefall veränderte Bedingungen.
Diese ergaben sich unter anderem aus der Eröffnung der Ortsumgehung Gruiten (K
20n) im Dezember 2009 und durch Verkehre aus dem 1. Bauabschnitt des
Technologieparks Haan. So ist als Ergebnis aus dieser Untersuchung (März 2012)
festzuhalten, dass der Knotenpunkt Polnische Mütze bereits zum heutigen
Zeitpunkt keine ausreichende Verkehrsqualität mehr aufweist und somit nicht
leistungsfähig ist. Im Prognosefall, d.h. unter Berücksichtigung der Verkehrserzeugung
durch den 2. Bauabschnitt des Technologieparks sowie unter Berücksichtigung der
im Verkehrsentwicklungsplan prognostizierten Verkehrsentwicklung für 2025, kann
nur dann eine ausreichende Verkehrsqualität erreicht werden, wenn sowohl von
der Gräfrather, als auch von der Gruitener Straße eine zweistreifige
Knotenpunktüberfahrt gewährleistet werden kann. Die in 2010 erarbeiteten
Ausbauvarianten für den Kreuzungspunkt können die prognostizierten,
konzentrierten Verkehrsmengen aus dem 2. Bauabschnitt des Technologieparks
hingegen nicht leistungsfähig abführen.
Zwischenzeitlich hat die Firma Johnson Controls ihr Ansiedlungsinteresse
im Bereich des 2. Bauabschnittes aufgegeben. Die im Verkehrsgutachten von Runge
+ Küchler 2012 getroffenen Aussagen behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit, da
zum Einen bereits bei der im Gutachten dargestellten Variante mit mittleren
Belastungszahlen der vorgenannte Umbau erforderlich wird und zum Anderen
hierdurch eine langfristige Lösung geschaffen wird, die für die Realisierung
des 2. Bauabschnittes die größtmöglichen Planungsoptionen eröffnet. Aufbauend
auf den Ergebnissen des Gutachtens vom März 2012 wurde die Firma Runge + Küchler
mit der Erarbeitung eines Straßenvorentwurfes für den erforderlichen Umbau des
Knotenpunktes "Polnische Mütze" beauftragt, der im August 2012
vorgelegt und mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt wurde.
3. Erforderliches
Planverfahren
Zur baurechtlichen Umsetzung des
Kreuzungsausbaues ist entweder ein Planfeststellungsverfahren durch den
Straßenbaulastträger durchzuführen oder ein die Planfeststellung ersetzender
Bebauungsplan aufzustellen. Aufgrund der meist längeren Planverfahren haben
sich die Verwaltung der Stadt Haan und der Straßenbaulastträger darauf
geeinigt, das erforderliche Baurecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes
zu schaffen.
4. Vorentwurf
Das Planungsbüro Runge + Küchler ist mit der
Erarbeitung eines Vorentwurfes zum Kreuzungsausbau beauftragt worden, welcher
am 27.12.2012 im Planungs- und Umweltausschuss vorgestellt wurde (s. Anlage 2).
Aufgrund von Anregungen im PlUA und durch den Landesbetrieb wurde der Entwurf
geändert und liegt nunmehr mit Stand vom 23.01.2013 (Anlage 3) vor. Wegen des
Umfanges der Planungsunterlagen, wurden die Anlagen 1 und 2 nur in das
Ratsinformationssystem eingestellt und nicht vervielfältigt. Des Weiteren kann
der zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplanvorentwurf incl. zugeordneter
Gutachten unter der Sitzungsvorlage 61/098/2012 des PlUA vom 27.11.2012 eingesehen
werden.
Der Planentwurf wird in der Sitzung des BVVFA
durch Herrn Runge vom Planungsbüro Runge + Küchler erläutert.
a) Straßenvorentwurf
Der Straßenvorentwurf sieht einen durchgängigen, vierstreifigen Ausbau
der L 357 zwischen dem Knotenpunkt "Polnische Mütze" und der
Westrampe der Autobahnauffahrt Haan-Ost vor. Es ist beabsichtigt, die L 357 ca.
100 m westlich des Knotenpunktes auf zu weiten. Dabei werden in diesem Bereich
nicht nur zwei Geradeausspuren errichtet, sondern zusätzlich noch eine Fahrspur
für den rechtsabbiegenden Verkehr in Richtung Haan-Innenstadt angelegt. Der
Linksabbiegeverkehr in die Elberfelder Straße Nord erfolgt über eine
kombinierte Geradeaus-Linksabbiegespur. Östlich der Kreuzung wird der
zweistreifige Ausbau bis zur Autobahnauffahrt fortgeführt, wobei der südliche
Fahrstreifen dann in die freifließende Rechtsabbiegespur zur A 46 in Richtung
Düsseldorf übergeht. In Gegenrichtung von der Autobahnabfahrt ausgehend wird
ebenfalls eine zweite Geradeausspur angelegt, so dass sich insgesamt ein
vierspuriger Ausbau ergibt. Der Linksabbiegeverkehr von der Gräfrather Straße
in die Elberfelderstraße-Süd wird gemeinsam mit der innenliegenden
Geradeausspur geführt. Für den Rechtsabbiegeverkehr in die
Elberfelderstraße-Nord wird ein kurzer freifließender Rechtsabbieger
vorgesehen. Die beiden Geradeausspuren werden über den Kreuzungspunkt geführt
und 100m westlich des Knotenpunktes wieder zusammengelegt.
Die B 228 wird im Norden in Fahrtrichtung Innenstadt um eine separate
Linksabbiegespur mit einer Länge von 18 m erweitert. In Gegenrichtung wird die
derzeit kombinierte Geradeaus-/Linksabbiegespur getrennt, sodass nunmehr
separate Links- und Rechtsabbieger von je 50 m Länge vorgesehen sind, welche
dazu geeignet sind, den rechnerischen Rückstau aufzunehmen.
Insgesamt erhalten die Fahrspuren der B 228 und der Gruitener Straße
eine Fahrbahnbreite von 3,50 m. In der Gräfrather Straße werden aufgrund des
geringeren Platzangebotes die Fahrspuren nur mit 3,25 m angenommen.
b) Fußgänger- und Radverkehr
Der Fußgänger und Radverkehr soll in der
Gruitener Straße-Nord, in der Elberfelder Straße und im Bereich der Gräfrather
Straße-Süd auf einem 2,50 m breiten, kombinierten Geh-/Radweg geführt werden.
Zudem wird ein 0,50 m breiter Trennstreifen zur Fahrbahn hin angelegt. Somit
wird in Ost-West-Richtung ein durchgängiger Fuß-/Radweg gesichert, wobei die
Fahrbahn an der Polnischen Mütze zweimal gequert werden muss. Der Gehweg in der
nördlichen Gräfrather Straße kann aufgrund der geringen Platzverhältnisse ab
der Hausnummer 27 nur eine Breite von 2 m erhalten. Durch den Umbau der
Kreuzung und die geplante Anlage der freifließenden Rechtsabbieger kann die
Kreuzung zukünftig von den Fußgängern in allen Richtungen gequert werden.
Bisher war keine Fußgängerquerung im Bereich der Elberfelder Straße-Nord möglich.
Die städtische Anbindung an den Panoramaradweg
über die ehemalige Kleinbahntrasse der Linie
V verläuft heute über die Straße Bollenheide, quert die Gräfrather Straße
und wird im nördlichen Anschluss fortgeführt. Eine Querung der Gräfrather Straße
wird nach dem vierspurigen Ausbau nicht mehr möglich sein. Die Radfahrer können
jedoch zukünftig den nördlichen Anschluss über eine Umwegfahrt über den
Kreuzungspunkt Gräfrather Straße/Westrampe erreichen.
c) Anbindung der Tankstelle
Die im nordwestlichen Quadranten der Kreuzung Polnische Mütze vorhandene
Tankstelle wird heute durch die Elberfelder Straße-Nord und durch zwei
Ausfahrten an der Gruitener Straße erschlossen. Die vorhandene Verkehrsführung
und Beschilderung entspricht nicht den durch die Untere Straßenverkehrsbehörde
angeordneten Zufahrten und sonstigen Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen.
Durch den Ausbau der Kreuzung muss die Verkehrsführung auf und von dem
Tankstellengrundstück neu geregelt werden. Aufgrund dessen wurde im Rahmen der
Straßenvorentwurfserarbeitung (s. Anlage 2) eine Planvariante 2 entwickelt, die
für das Tankstellengrundstück eigene Linksabbiegespuren von der Gruitener und
auf die Gruitener Straße in Richtung Autobahn vorsieht. Hierzu wäre jedoch ein Flächenerwerb
von Teilen der westlich an das Tankstellengrundstück angrenzenden Flächen
erforderlich gewesen, da eine solche Zufahrtsregelung nicht unmittelbar im
Kreuzungsbereich erfolgen kann. Dem Tankstellenbetreiber wurde diese
alternative Verkehrsführung vorgestellt. Der Betreiber hat jedoch kein
Interesse an einem entsprechenden Umbau der Tankstelle und nicht die
Bereitschaft zur Tragung der hieraus resultierenden Kosten bekundet. Aufgrund
dessen berücksichtigt die Vorplanung nunmehr auf der Gruitener Straße nur noch
eine Zufahrt am westlichen Rand des Tankstellengrundstücks. Als Fahrbeziehungen
können aufgrund der Lage im Kreuzungsbereich nur das Rechtseinbiegen und das
Rechtsausbiegen zugelassen werden. Das Linkseinbiegen von und in die Gruitener
Straße wird zukünftig somit nicht mehr möglich sein. Von der Elberfelder Straße
soll hingegen eine Vollerschließung mit Zulassung aller Fahrbeziehungen
angeboten werden.
d) Zu-
und Ausfahrtverbote
Um die Sicherheit der Verkehrsabläufe auf den festgesetzten
Verkehrsflächen zu gewährleisten, beabsichtigt Straßen NRW zukünftig auf der
Gräfrather Straße und Elberfelder Straße-Süd nur noch das Rechtsein- und
Rechtsausbiegen als Fahrbeziehung zuzulassen. Um weite Umwegfahrten zu
vermeiden, sollen im Bereich der südlichen Gruitener Straße und im Bereich des
P+R-Parkplatzes alte Gräfrather Straße Wendemöglichkeiten eingerichtet werden.
Hier könnte dann auch der Linksabbiegerverkehr der Tankstelle auf der Gruitener
Straße wenden. Die abschließende Klärung dieses Punktes mit Straßen NRW ist
jedoch noch nicht erfolgt.
Die heute vorhandene Zufahrt im Eckbereich südliche Elberfelder Straße /
Gräfrather Straße wird auf das städtische Flurstück 388 verlagert. Da für die
südlich angrenzenden Flurstücke Wegerechte über diese Anbindung bestehen, sind
diese im weiteren Verfahren neu zu regeln.
e) Öffentlicher Personennahverkehr
Das Plangebiet wird durch die Buslinie 784 Düsseldorf /
Wuppertal-Vohwinkel und durch die Ortsbuslinie O1 erschlossen. Die vorhandene
Bushaltestelle in der südlichen Elberfelder Straße in Richtung Innenstadt wird
durch die Umgestaltung des Knotenpunktes nach Westen verschoben. Auf der
östlichen Seite wird der Gehweg im nördlichen Bereich der bestehenden Busbucht geringfügig
nach Osten verschoben. Gemäß Auftrag des Planungs- und Umweltausschusses der
Stadt Haan vom 27.11.2012 soll zudem die Anlage zweier Bushaltestellen im
Bereich der Gräfrather oder der Gruitener Straße geprüft werden. Diese sind in
der aktuellen Vorplanung vom 23.01.2013 berücksichtigt worden.
5.
Finanzierung
Die Finanzierung der geplanten Straßenbaumaßnahme zum Knotenpunkt
"Polnische Mütze" sowie die Finanzierung der erforderlichen
Lärmschutzmaßnahmen erfolgt aufgrund der Straßenbaulast durch Straßen NRW und
durch den Bund. Durch die Stadt Haan sind alle planungsrelevanten Kosten wie
z.B. für Gutachten, die Entwurfsplanung und für die Bauleitplanung selbst zu
tragen. Die hierzu erforderlichen Mittel wurden bereits im Haushalt 2012 berücksichtigt
oder werden in den Haushalt 2013 eingebracht.
Der erforderliche Grunderwerb erfolgt durch die Stadt Haan. Die hieraus
resultierenden Kosten werden der Stadt Haan jedoch in Höhe des festgesetzten
Verkehrswertes erstattet. Darüber hinausgehende Kosten müssen von der Stadt
Haan selbst getragen werden. Eine erste Schätzung der Gesamtkosten für die
Stadt Haan wurde dem Protokoll zur Sitzung des PlUA am 27.11.2012 als
nichtöffentliche Anlage 2 beigefügt und kann durch die Ausschussmitglieder im
Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Gemäß der Vorplanung des Büros Runge + Küchler belaufen sich die
Ausbaukosten des Knotenpunktes nach einer ersten Grobschätzung auf 1.910.000 €.
Hierin sind nicht die Kosten für Grunderwerb, Abrissarbeiten sowie für Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen enthalten.
6. Weiteres
Verfahren.
Die Verwaltung wird die noch ausstehenden Abstimmungen mit dem
Landesbetrieb Straßenbau führen. Des Weiteren wird durch den beauftragten
Lärmgutachter der Anspruch auf Lärmschutz der angrenzenden Häuser geprüft und
konkret ermittelt werden. Nach Vorliegen der vorgenannten Informationen sollen
die Anwohner erneut informiert und auch die Bürgerinformation zum BP 115
durchgeführt werden. Nach der erfolgten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 115 soll die Entwurfsplanung im 2. Halbjahr 2013 in Auftrag
gegeben werden.
Beschlussvorschlag:
"Die
Vorentwurfsplanung zum Ausbau des Knotenpunktes „Polnische Mütze“ mit Stand vom
23.01.2013 wird zur Kenntnis genommen.“
Finanz. Auswirkung:
Siehe Punkt 5