hier: Beschluss zur Entwurfsänderung und erneuten Beteiligung, § 4a (3) BauGB i. V. m. § 13a (2) Nr.1 BauGB
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Am 04.09.2012 fasste der
Planungs- und Umweltausschuss den Beschluss, den Entwurf des Bebauungsplans Nr.
51 mit seiner Begründung, jeweils in der Fassung vom 31.07.2012, öffentlich
auszulegen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 15.10. bis zum 16.11.2012.
Auf Grund von Anregungen zur Bauleitplanung
wurde das Plangebiet wegen einer bislang unerkannten Wohnnutzung im
Hintergelände von Haus Friedrichstraße 24 verkleinert und die Planung
redaktionell ergänzt. Die Änderungen berühren die Grundzüge der Planung, so
dass eine erneute Offenlage erforderlich wird. Die Verwaltung hat in der
Sitzung des Planungs- und Verkehrsausschusses am 19.02.2013 hierüber berichtet;
insofern wird auf die Sitzungsvorlage 61/102/2013 verwiesen.
Nach einem Hinweis in der o. g. Sitzung bezüglich eines zu
berücksichtigenden Schallimmissionspunktes der unerkannten Wohnnutzung wurde
die Beschlussfassung einvernehmlich auf die kommende Sitzung des HFA vertagt.
Bis dahin beabsichtigte die Verwaltung, die Schallimmissionsproblematik in
Bezug auf die unerkannte Wohnnutzung geklärt und geprüft zu haben, ob die
Schalltechnische Untersuchung als Anlage zur Begründung die Anforderungen
dieser Nutzung berücksichtigt.
Nach Prüfung des Sachverhalts
und Rücksprache mit dem Schallgutachter wurde ersichtlich, dass eine Anpassung
der Schalltechnischen Untersuchung und somit auch eine Änderung des
Bebauungsplanentwurfs mit seiner Begründung erforderlich würden. Darauf hin hat
die Verwaltung den Tagesordnungspunkt zurück gezogen und die Anpassung der
Schalltechnischen Untersuchung vornehmen lassen. Das aktualisierte
Schallgutachten (Peutz Consult, 04.03.2013) wurde
in das Ratsinformationssystem eingestellt und ist dort unter Anlage 1
einzusehen. Aus Gründen des Umfangs der gedruckten Beratungsunterlagen ist es
nicht Bestandteil dieser Sitzungsvorlage.
2.1/ Änderungen in der Begründung
Zusätzliche,
sachliche Änderungen der Begründung sind nicht erforderlich; es wurden
lediglich dass Datum der Begründung und das der Schalltechnischen Untersuchung
aktualisiert.
2.2/ Änderungen der Planzeichnung
Aus
den Ergebnissen der aktualisierten Schalltechnischen Untersuchung geht hervor,
dass die Immissionskontingente unverändert bleiben und nur die
Richtungssektoren und Zusatzkontingente
neu gefasst werden müssen. In der Planzeichnung sind daher die
Richtungssektoren und Zusatzkontingente
entsprechend angepasst worden.
Der
geänderte Planentwurf und die Begründung sind der Anlage 1 zu entnehmen.
3./ Anlass zur erneuten öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 51
Die Berücksichtigung der vorgebrachten
Anregung der Wohnanlieger Friedrichstraße 24a (siehe Sitzungsvorlage
61/102/2013) und die aktualisierte Schalltechnische Untersuchung vom 04.03.2013
führen - vorbehaltlich der Beschlussfassung - zu Änderungen des
Bebauungsplanentwurfs und seiner Begründung. Die vorzunehmenden Änderungen berühren
die Grundzüge der Planung, so dass eine erneute Offenlage nach § 4a (3)
BauGB erforderlich wird.
4./ Weiteres
Verfahren
Nach
erfolgtem Beschluss ist der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51
„Friedrichstraße / Mittelstraße“ mit
seiner Begründung nach § 4a (3) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Gleichzeitig sind die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher
Belange sind, von der Offenlage zu benachrichtigen und zu beteiligen. Die im
Rahmen der erneuten Offenlage sowie des erneuten Beteiligungsverfahrens
vorgebrachten Stellungnahmen werden geprüft und anschließend der geänderte Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 51 von der Verwaltung dem Stadtrat zur Beratung und
Entscheidung über den Satzungsbeschluss vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
„1. Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51 in der
Fassung vom 18.03.2013 mit der Begründung in der Fassung vom 09.04.2013 wird
zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich im
Stadtzentrum von Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt von den
Straßen Friedrichstraße und Mittelstraße sowie von den unbebauten Freiflächen
des Stadtbades und Grundstücken südlich der Straße Alter Kirchplatz. Die genaue
Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51 in der
Fassung vom 18.03.2013 mit der Begründung in der Fassung vom 09.04.2013 ist
gemäß § 3 (2) i. V. m. § 4a BauGB erneut öffentlich auszulegen und die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß
§ 4 (2) BauGB einzuholen.“
Finanz.
Auswirkung:
keine